Ratgeber EEWärmeG
Ab dem 01.01.2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das heißt für alle Bauherren im Neubau: Die Nutzung eines bestimmten Anteils an regenerativen Energien zur Wärmeenergieerzeugung ist Pflicht. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an regenerativen Energien im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 14% zu steigern.Vaillant begrüßt das EEWärmeG, da wir traditionell auf zukunftsweisende und effiziente Technik setzen. Deshalb erreicht und übertrifft Vaillant die gesetzlichen Vorgaben seit Jahren.
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