Kosten der Nutzungspflicht und Fördergelder
Was kostet die Nutzungspflicht?
Die Nutzungspflicht ist teuer – und günstig zugleich. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen fallen Investitionskosten an. Deshalb ist es zunächst teuer. Aber: Durch Erneuerbare Energien werden anschließend Kosten eingespart – und zwar für die Brennstoffe, die nicht mehr benötigt werden. Wer Erneuerbare Energien nutzt, braucht weniger Öl und Gas. Der Einsatz von Erneuerbaren Energien kann sich daher rechnen, wenn man nicht nur die Investitionskosten betrachtet, sondern auch die Laufzeit der gesamten Anlage mit einbezieht. Wer z.B. einen Neubau mit einer Wärmepumpe beheizt, trägt zunächst die Kosten für die neue Heizungsanlage, spart danach aber Brennstoffkosten für fossile Energien. Ähnliches gilt für eine Solarthermieanlage: Die Solarthermieanlage kann in der Regel einen Großteil des Warmwasserbedarfs decken.
Kann der Staat finanziell helfen?
Gebäudeeigentümer werden über das Marktanreizprogramm gefördert. Dieses Förderprogramm der Bundesregierung hat sich bewährt. Auch wenn das Programm den Anteil Erneuerbarer Energien in der Vergangenheit nicht im gewünschten Ausmaß gesteigert hat, so war es dennoch sehr erfolgreich. Seit Programmbeginn sind Fördermittel von 912 Mio. Euro geflossen. Hierdurch sind Investitionen von 7,7 Mrd. Euro angeschoben worden. Deshalb wird das Marktanreizprogramm wie gewohnt fortgeführt. Nur vereinzelt wird nachgebessert: So wird insbesondere die Fördersumme deutlich erhöht. Dadurch kommen noch viel mehr Bürgerinnen und Bürger in den Genuss staatlicher Zuschüsse.
Gefördert werden grundsätzlich alle, die freiwillig erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen. Wer also erneuerbare Energien aufgrund einer gesetzlichen Nutzungspflicht einsetzt, kann Fördermittel nur dann in Anspruch nehmen, wenn er deutlich mehr realisiert, als im Gesetz gefordert wird. Details hierzu werden im kommenden Marktanreizprogramm 2009 veröffentlicht.
Quelle: www.bmu.de




