Martini-Kirche in Bielefeld zum „Gourmet-Tempel“ für Genießer umgebaut
Unter dem von manchen zunächst als provokant, von Gastronom Achim Fiolka aber als programmatisch gesehenen Namen „GlückundSeligkeit“ ist in Bielefeld die alt-ehrwürdige Martini-Kirche zum Gourmet-Restaurant umgebaut worden.Die stilvolle Kernsanierung des Sakralbaus und die mit sehr viel Einfühlungsvermögen vorgenommene Ausgestaltung als Gastronomiebetrieb ließen mittlerweile aber auch die letzten Kritiker dieses Projektes verstummen. Dazu beigetragen haben neben den Architekten nicht zuletzt Fachplaner Dieter Anders sowie die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsfachleute des Handwerks- unternehmens Fritz Michel, die mit einem integrierten Heizungs- und Lüftungskonzept in dem ehemaligen Gotteshaus für Wohlfühl-Atmosphäre bis in den letzten Winkel sorgten.
Die Amtskirchen, die evangelische wie die katholische, haben ein Problem, das sich immer mehr zuspitzt: Seit Jahren sind die Mitgliederzahlen stark rückläufig. Die Evangelische Kirche von Westfalen erwartet so bis 2015, im Vergleich zu 1970, einen Verlust in der Größenordnung von 30 Prozent. Entsprechend kritisch stellt sich die Finanzlage dar. In der Folge wurden und werden Pfarrstellen gestrichen, Trägerschaften von Kindergärten aufgegeben, und – wenn das für den Haushaltsausgleich immer noch nicht ausreicht – substanzielle Rücklagen angegriffen, indem mehr und mehr Gotteshäuser zum Verkauf stehen.
Die lokalen Wahrzeichen und Landmarken des christlichen Glaubens dann als Gotteshaus einer anderen Religionsgemeinschaft zu sehen, als Kneipe, Sparkassenfiliale oder Studentenwohnheim schmerzt, doch als Ultima ratio ist es in vielen Fällen schlichtweg unumgänglich: Beim Berliner Architekturbüro „D:4“, auf die Vermarktung und Umwidmung von Sakralbauten spezialisiert, geht man davon aus, dass etwa zehn Prozent des Kirchenbestandes bundesweit zum Verkauf steht. Also rund 3.500 Objekte, deren Unterhalt sich die Kirchengemeinden genau so wenig leisten können wie die allfällige Sanierung, die schnell Hunderttausende an Euros verschlingt und gegengerechnet werden muss gegen besagte Kindergartenplätze, seelsorgerische Präsenz in der Fläche und letztlich die originäre Aufgabe, den Menschen die kirchliche Lehre und Werte zu vermitteln.
Ob eine Kirche „nur“ geschlossen oder doch komplett verkauft wird, und wenn an wen und zu welchem weiteren Nutzungszweck wird in Bistümern und Landeskirchen monatelang diskutiert, abgewogen, verworfen, neu aufgegriffen. Denn letztendlich besteht die Verpflichtung des Kirchenrechtes, dass ein Gotteshaus zwar einem profanen, nicht aber einem „unwürdigen“ Gebrauch dienen darf. Dies aber bedeutet zugleich immer auch eine moralische Bewertung, in der der eigene Standpunkt und das Empfinden der Gläubigen eine zumindest ebenso große Rolle spielen wie die Positionen Soll und Haben auf dem Kontoauszug des Kirchenkreises.
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