Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für BHKW wird durch das KWKG oder das EEG gesetzlich geregelt. Wenn eine Erzeugungsanlage nicht in den Geltungsbereich dieser Gesetze fällt, kann eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Energieerzeuger, dem lokalen Netzbetreiber und einem Energiehändler getroffen werden. Dies ist bis heute jedoch lediglich eine theoretische Möglichkeit, die in der Praxis kaum umsetzbar ist. zurück




