Einspeisevertrag
Der Einspeisevertrag regelt die Details der Stromeinspeisung und der Vergütung für Erzeugungsanlagen wie z. B. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Aufgrund der eindeutigen Regelungen im KWKG und dem EEG ist ein Einspeisevertrag nicht zwingend erforderlich, einige Stromnetzbetreiber verzichten von sich aus darauf. zurück




