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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das EEWärmeG dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Es schreibt Eigentümern von Gebäuden, die ab dem 1. Januar 2009 neu errichtet werden, eine anteilige Nutzungspflicht erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung vor. Diese Pflicht gilt sowohl für private, öffentliche als auch gewerbliche Immobilien. Zu den erneuerbaren Energien zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse. Eine Kombination unterschiedlicher Energiequellen ist dabei ebenso möglich, wie Maßnahmen, die ähnlich Klima schonend wirken. Dazu zählt beispielsweise die Kraft-Wärme-Kopplung, also die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung.

Für Bauherren ergeben sich aus dem EEWärmeG zunächst einmal höhere Investitionskosten, die aber durch bestehende Fördermöglichkeiten und die Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Marktanreizprogramms teilweise kompensiert werden können. Langfristig werden Hausbesitzer sogar von einem möglichst hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Gebäudebeheizung profitieren. Denn je höher der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung ist, desto geringer fallen die Kosten für konventionelle Brennstoffe aus. zurück

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