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Photovoltaik: Ihre Vorteile

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition, die hilft, die Energieversorgung kommender Generationen zu sichern: Denn fossile Brennstoffe – wie Öl oder Gas – werden in absehbarer Zeit nicht nur aufgebraucht sein, sondern haben außerdem einen sehr hohen Energieverlust. So gehen zwei Drittel der für die Stromproduktion eingesetzten Energien während der Stromerzeugung verloren. Das Ergebnis ist neben hohen Kosten eine extreme Umweltbelastung. Eine Photovoltaikanlage dagegen verbraucht nur einmal Energie: bei der Herstellung von Photovoltaikmodulen, Wechselrichter und Montagematerial – danach fließt Strom zum Nulltarif.

Garantierte Erträge – 20 Jahre lang
Wer auf eine Photovoltaikanlage setzt, kann sicher sein, dass sich diese Investition schon heute auszahlt – denn der Einsatz der umweltfreundlichen Anlagen wird gesetzlich gefördert: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber garantiert 20 Jahre lang fließen – und zwar unabhängig von Regierungswechseln oder europäischen Regelungen.

 

 Jahr der Inbetriebnahme 2011

2011

 Höhe der Vergütung je kWh in Cent

 - Gebäudeanlagen bis 30 kWp

28,74

 - Gebäudeanlagen ab 30 kWp

27,33

 - Gebäudeanlagen ab 100 kWp

25,86


 Laufzeit der Vergütung:
 20 Jahre plus Rest des Jahres der Inbetriebnahme


Messtechnische Erfassung
Wie die messtechnische Erfassung des ins Hausnetz eingespeisten und verbrauchten Solarstroms auszusehen hat, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Ein zusätzlicher Zähler muss aber eingebaut werden (z.B. siehe Abbildung).

 

Steuergrundlage:
Die Nutzung des Direktverbrauchs wirkt sich in der Regel nicht auf die Einstufung eines Anlagenbetreibers als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus. Ebenfalls müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen. Des Weiteren führt es zu keiner finanziellen Verschlechterung für den Anlagenbetreiber, wenn er für die Einspeisung Umsatzsteuer abführt und von der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges Gebrauch macht. Die Umsatzsteuer muss für den gesamten erzeugten Strom abgeführt und kann insofern auch in diesem gesamten Umfang dem Netzbetreiber in Rechnung gestellt und beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.


Vorteil des Eigenverbrauch unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer:
Unter der Annahme, dass eine PV-Anlage bis 30 kWp nach dem 01.01.2011 installiert wird, der Eigenverbrauchsanteil über 30% liegt und der Brutto-Strombezugspreis des Anlagenbetreibers 22 ct/kWh beträgt, ergibt sich folgender wirtschaftlicher Vorteil des Eigenverbrauchs pro Kilowatt-Stunde gegenüber der Volleinspeisung.



Der gesamterzeugte Solarstrom wird umsatzsteuerrechtlich in dem Beispiel mit 28,74 ct/kWh bewertet. Der Netzbetreiber stellt dem Anlagenbetreiber für den eigenverbrauchten Anteil (über 30%) eine Umsatzsteuer von 2,28 ct/kWh in Rechnung. Der Betrag ergibt sich aus 19% Umsatzsteuer zum Bemessungswert von 12,00 ct/kWh, welcher der Einspeisevergütung von 28,74 ct/kWh abzüglich der Vergütung für die Eigennutzung von 16,74 ct/kWh entspricht.
Der Vorteil pro Kilowatt-Stunde des Eigenverbrauchs wird sich über die Laufzeit der PV-Anlage deutlich erhöhen, da der Strombezugspreis des Anlagenbetreibers steigen wird.

Quelle: BSW

Eine aktuelle Übersicht aller Fördermöglichkeiten finden Sie in der Vaillant Fördermitteldatenbank.

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