Neues Förderpaket bringt starke Anreize für Mini-Kraftwerke
Neues Förderpaket bringt starke Anreize für Mini-Kraftwerke
Hoher Investitionszuschuss für neue Mini-BHKWs / Bis zu 50% der Gerätekosten / Staffelung nach elektrischer Leistung und Auslastung / Novelle des KWK-Gesetzes / Zuschlag von 5,11 ct/kWh auch für selbst genutzten Strom / Insgesamt geringere Mehrinvestition bei höheren Einsparungen / Deutlich kürzere Amortisationszeit
Gera – Mit einer deutlichen Belebung des Marktes für Mini-Blockheizkraftwerke rechnet die PowerPlus Technologies GmbH angesichts von zwei neuen, hohen Förderungen, welche die Kraft-Wärme-Kopplung als kostensparende und umweltschonende Alternative zur konventionellen Energieversorgung noch attraktiver machen. Zum einen handele es sich dabei um einen beträchtlichen Investitionszuschuss, der künftig für alle neu erstellten Anlagen gezahlt werde und bis zu 50% der Gerätekosten betragen könne. Zum anderen werde der KWK-Zuschlag von 5,11 pro kWh in Zukunft für den gesamten vom Mini-BHKW erzeugten Strom gewährt, was für die Kunden bis zu 2.100 Euro Mehreinnahmen im Jahr bedeute. Wir sind von der Höhe des neuen Förderpakets äußerst positiv überrascht, so Olaf Ortlieb, Geschäftsführer des Unternehmens aus Gera. Damit werden die erheblichen Einsparpotenziale an Primärenergie und CO2-Emissionen gewürdigt und bei den Endkunden ein klares Zeichen für Mini-BHKWs als hocheffiziente Strom- und Wärmeerzeuger gesetzt.
So werde ab dem 1. September die Investition in ein Mini-BHKW im Rahmen des neuen Impulsprogramms für kleine Kraft-Wärme-Kopplung des Bundesumweltministeriums mit einem Zuschuss gefördert. Die genaue Förderhöhe werde dabei gestaffelt in Abhängigkeit von der elektrischen Leistung ermittelt. Um den vollständigen Zuschuss zu erhalten, müsse das Mini-BHKW wenigstens 5.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr erreichen. Ist die Auslastung geringer, werde der Fördersatz anteilig im Verhältnis zur Zielvorgabe gewährt. Im Falle des ecopower Mini-BHKWs liege der maximale, nicht rückzahlbare Investitionszuschuss bei 7.212,50 Euro. Die Basisförderung betrage hier bei 4,7 kW elektrischer Leistung 6.742,50 Euro und werde noch um einen Umweltbonus für besonders geringe Schadstoffemissionen von 470 Euro aufgestockt.
Eine weitere Zulage sei in der Novelle des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) festgeschrieben worden. Ab dem 1. Januar 2009 werde demnach der KWK-Zuschlag von 5,11 Cent/kWh für den gesamten vom Mini-BHKW erzeugten Strom gezahlt – und nicht mehr wie bisher nur für den ins Netz eingespeisten Strom. Die zusätzliche Förderung gelte dann 10 Jahre lang für alle Anlagen, die ab dem 1.1.2009 in Betrieb gehen. Noch nicht eindeutig geklärt sei, ob auch ältere Mini-BHKWs von der höheren Vergütung für den eigenen Strom profitieren werden. Die neue Regelung sei gerade in Gebäuden mit hoher Eigenstromnutzung sehr lukrativ und ergänze hier die Einsparungen aufgrund der vermiedenen Stromkosten.
Insbesondere unsere Fachpartner werden von den neuen Förderungen stark profitieren. Schließlich werden Mini-BHKWs in vielen Anwendungsbereichen jetzt höchst attraktiv. Durch den Zuschuss fällt die Mehrinvestition gegenüber anderen Heizsystemen viel geringer aus, womit die bisherige Einstiegshürde zu einer kleinen Stufe wird, erläutert Ortlieb weiter. Gleichzeitig steigt der Erlös aus der eigenen Stromproduktion aufgrund des neuen KWK-Zuschlags noch einmal um bis zu 2.100 Euro pro Jahr an. In Verbindung mit den bisherigen Förderungen kann sich eine Mini-BHKW-Anlage so bereits nach 3 bis 4 Jahren bezahlt machen und die Einsparungen in den folgenden Jahren summieren sich dann zu einem beträchtlichen Gewinn für den Kunden.
Ergänzend würden Mini-BHKWs auch weiterhin auf verschiedenste Arten gefördert. So werde die Energiesteuer für den verbrauchten Brennstoff erstattet (bei Erdgas 0,55 ct/kWh). Darüber hinaus könnten die Betreiber im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite und weitere Investitionszuschüsse erhalten. Auch würden mittlerweile auch von Seiten der Länder und vielen Energieversorgern zusätzliche Förderprogramme aufgelegt.



