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Klimaschutz leicht gemacht: Hoher Zuschuss für Mini-Kraftwerke

Klimaschutz leicht gemacht: Hoher Zuschuss für Mini-Kraftwerke

Neuer, hoher Investitionszuschuss für Mini-BHKWs / Hocheffiziente Strom- und Wärmeerzeugung / Bis zu 60% weniger CO2-Ausstoß / Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums / Basisförderung plus Umweltbonus / Förderung abhängig von elektrischer Leistung und Auslastung / Linearer Zuschuss für alle Einsatzbereiche / Ergänzende Förderungen weiter verfügbar


Gera – Wer Strom und Wärme möglichst effizient erzeugt, spart nicht nur Energiekosten sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Aus diesem Grund wird die Anschaffung von hocheffizienten Mini-Blockheizkraftwerken (Mini-BHKWs) jetzt erstmals direkt vom Staat gefördert. Mit dieser Technik kann der CO2-Ausstoß eines Gebäudes um bis zu 60% verringert werden. Im Rahmen des neuen Impulsprogramms für kleine Kraft-Wärme-Kopplung des Bundesumweltministeriums erhalten Privatpersonen und Unternehmer einen beträchtlichen Investitionszuschuss. Dieser kann in der Praxis bis zu 50% der Kosten für die kleinen, kompakten Kraftwerke betragen. In Verbindung mit den Einsparungen durch die eigene Stromerzeugung werden die zusätzlichen Ausgaben gegenüber anderen Heizsystemen so mehr als ausgeglichen und die Entscheidung für diese kostensparende und umweltschonende Technik fällt umso leichter.

Das Impulsprogramm ist Bestandteil der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, mit der die großen Potenziale zur CO2-Einsparung in der Breite erschlossen werden sollen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Maßnahmen, die sich durch geringere Energiekosten für die Verbraucher lohnen. Der Zuschuss für Mini-BHKWs setzt sich aus einer Basisförderung und einem Umweltbonus für einen besonders geringen Schadstoffausstoß zusammen. Die genaue Förderhöhe wird dabei gestaffelt in Abhängigkeit von der Stromproduktion ermittelt. Mit 4,7 kW

elektrischer Leistung erhält beispielsweise das ecopower Mini-BHKW eine Basisförderung von 6.742,50 Euro sowie einen Umweltbonus von 470 Euro. Der maximale, nicht rückzahlbare Investitionszuschuss liegt also bei insgesamt 7.212,50 Euro.

Die Höhe der Förderung macht das Bundesumweltministerium darüber hinaus von der zu erwartenden CO2-Minderung abhängig. Je länger das Mini-BHKW im Jahr in Betrieb ist, desto höher ist die Stromproduktion und damit auch die Einsparungen. Um den gesamten Zuschuss zu erhalten, müssen wenigstens 5.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr erreicht werden. Ist die Auslastung geringer, wird der Fördersatz anteilig im Verhältnis zur Zielvorgabe gewährt. Eine Anlage mit 4.000 Vollbenutzungsstunden erhält also immer noch 80% der maximalen Förderung.

Diese lineare Förderung orientiert sich an den breiten Einsatzmöglichkeiten der Mini-Kraftwerke. Strom und Wärme können hier in großen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohngebäuden bis hin zu Gewerbebetrieben, Schulen und Altenheimen kostensparend erzeugt werden. Der Wärmebedarf im Gebäude bestimmt die Laufzeit des Mini-BHKWs und damit auch die Höhe der Förderung, erläutert Hartmut Meißner, Vertriebsleiter der PowerPlus Technologies GmbH. Optimale Voraussetzungen herrschen hier vor allem im Gewerbe. In Hotels und Fitnessstudios beispielsweise läuft ein Mini-BHKW in der Regel deutlich länger als die geforderten 5.000 Stunden. Aber auch Besitzer von Einfamilienhäusern können durch die lineare Förderung immer noch mit einem beträchtlichen Zuschuss rechnen.

Als zukunftsfähige Energietechnologie werden Mini-BHKWs aber auch über den neuen Zuschuss hinaus gefördert. So erhalten die Betreiber für jede erzeugte Kilowattstunde Strom einen KWK-Bonus von 5,11 Cent. Bisher wurde dieser nur für den ins Netz eingespeisten Strom gezahlt. Weiterhin wird die Energiesteuer für den verbrauchten Brennstoff erstattet. Dies sind z.B. bei Erdgas 0,55 ct/kWh, was etwa 10-15% des Gaspreises entspricht! Darüber hinaus stehen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstigen Kredite und weitere Investitionszuschüsse zur Verfügung.

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