Berechnung des Energiepasses
Aus nachstehender Tabelle ist ersichtlich, ob der Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt werden muss.
| Anzahl Wohnungen |
Wärmeschutz gemäß Wärmeschutz VO |
Berechnung des Energiepasses |
|---|---|---|
| 1 - 4 | vor 1977 | ab 01.10.2008 bedarfsbasiert |
| 1 - 4 | nach 1977 | wahlweise verbrauchs- oder bedarfsbasiert |
| > 4 | keine Relevanz | wahlweise verbrauchs- oder bedarfsbasiert |
| Nicht-Wohngebäude | keine Relevanz | wahlweise verbrauchs- oder bedarfsbasiert |

Beim Energie-Bedarfsausweis erfolgt eine genaue rechnerische Ermittlung des tatsächlichen Heizenergiebedarfes des betreffenden Gebäudes nach Normvorgaben. Einzelne Bauteile des Gebäudes als auch Heizungsanlagentechnik werden rechnerisch erfasst und gehen in die Gesamtbilanz ein.
Beim Energie-Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelt. Hierzu wird ein Mittelwert des Energieverbrauchs von 3 Abrechnungsperioden gebildet, der dann durch die Wohnfläche dividiert wird.
Bei beiden Versionen ergibt sich letztlich ein Energiekennwert in der Einheit kWh (m2/Jahr), der in der Farbskala des Energieausweises graphisch dargestellt wird.
Der Vorteil des Energie-Bedarfsausweises ist die präzise Ermittlung der energetischen Qualität des Gebäudes, da hier eine genaue rechnerische Ermittlung des tatsächlichen Energiebedarfs nach Normvorgaben, unabhängig vom Nutzerverhalten, vorliegt. Der Energie-Bedarfsausweis stellt somit eine qualitativ hochwertige Basis für eine solide Energieberatung dar und sollte bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen dem Energie-Verbrauchsausweis vorgezogen werden.




