Der Energieausweis in der Praxis
Seit Inkrafttreten der EnEV 2007 sind Sie als Mieter bzw. Käufer einer Wohnung oder eines Hauses berechtigt, vor Vertragsabschluss den Energieausweis einzusehen. Bestehende Vertragsverhältnisse sind hiervon nicht betroffen.
Seit dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Neuvermietung Energieausweise ausgestellt werden. So können Sie die zu erwartenden Heizkosten besser kalkulieren. Zudem erhalten Sie mit dem Energiebedarfsausweis eine Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes sowie wertvolle Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie dauerhaft Energie und Heizkosten einsparen können. Als Immobilienbesitzer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, das Thema Energieausweis von sich aus in Verkaufs- oder Vermietungsgespräche einzubringen.
Ebenfalls seit 01.07.2009 besteht in öffentlichen Gebäuden mit ständigem Publikumsverkehr die Pflicht, den Energieausweis auszuhängen.
Frühzeitige Modernisierung zahlt sich aus
Mit der energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes auf Grundlage der im Energieausweis empfohlenen Maßnahmen können Sie langfristig viel Geld sparen. Sehen Sie selbst und ermitteln Sie mit dem Vaillant EnergieCHECK den Energiekennwert Ihres Hauses und informieren Sie sich über Ihr Modernisierungspotential. Sie möchten sich einen Energieausweis ausstellen lassen? Energieberater in Ihrer Nähe helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Informationen bietet Ihnen auch "Das Energieportal" unter
www.das-energieportal.de




