Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden: Generell ist bei allen Neubauten und für bestimmte ältere Wohngebäude ein Bedarfsausweis erforderlich, für alle anderen reicht ein Energiebedarfsausweis. Auf freiwilliger Basis kann sich jedoch jeder Immobilienbesitzer einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Genaue Berechnung des Heizenergiebedarfs
Beim Energiebedarfsausweis erfolgt eine genaue rechnerische Ermittlung des tatsächlichen Heizenergiebedarfes eines Gebäudes nach Normvorgaben. Sowohl einzelne Bauteile des Gebäudes als auch Heizungsanlagentechnik werden rechnerisch erfasst und gehen in die Gesamtbilanz ein.
Ermittlung des tatsächlichen Energieverbrauchs
Beim Energieverbrauchsausweis wird dagegen die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelt. Hierzu wird der Mittelwert des Energieverbrauchs auf Basis dreier Abrechnungsperioden gebildet. Dieser Wert wird anschließend durch die Wohnfläche dividiert.
Bei beiden Versionen ergibt sich letztlich ein Energiekennwert in der Einheit kWh (m2/Jahr), der in der Farbskala des Energieausweises graphisch dargestellt wird.
Und so sieht er aus – laden Sie sich einen Muster-Energieausweis als pdf-Datei herunter. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes
Der Vorteil des Energiebedarfsausweises ist die präzise Ermittlung der energetischen Qualität des Gebäudes, da hier eine vom Nutzerverhalten unabhängige Berechnung des tatsächlichen Energiebedarfs vorliegt. Der Energiebedarfsausweis stellt somit eine qualitativ hochwertige Basis für eine solide Energieberatung dar und sollte bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen dem Energieverbrauchsausweis vorgezogen werden.
Aus nachstehender Tabelle ersehen Sie, ob der Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt werden muss: 




