Suchen
Kontakt

Die ErP-Richtlinie verändert die Heiztechnik-Branche

Als eines der großen EU-Projekte hat die ErP-Richtlinie das Potenzial, das Gesicht der Heiztechnik-Branche zu verändern. Erste Bereiche, sogenannte LOTs, für Heiztechnikprodukte sind durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt worden. Die zugehörigen Durchführungsverordnungen müssen nun bis September 2015 umgesetzt werden. Die Konsequenzen sind einschneidend – nicht nur für die Hersteller und den Großhandel, sondern auch für TGA-Planer und das SHK-Fachhandwerk: Ab September 2015 müssen Raumheizgeräte (mit Heizkessel, KWK oder Wärmepumpe), Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen aus Raum- bzw. Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und thermischen Solaranlagen mit einem Label gekennzeichnet werden, das unter anderem die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und ggf. die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz mit Klassen ausweist. Das Label ersetzt aber keineswegs die Beratungs- und Planungsleistung von Experten. Da es sich bei Verbundanlagen um individuelle Systeme handelt, muss hierfür der Fachhandwerker das Effizienz-Label (mit Unterstützung der Hersteller) ausstellen. Für TGA-Planer wird das Label insbesondere bei der Abstimmung mit dem Bauherren, der Planung, der Ausschreibung und der Abnahme relevant. Durch die Fortschreibung im Jahr 2017 (Trinkwassererwärmung) und 2019 (Wärmeerzeuger) wird Technik, die 2015 in die geringsten Effizienzklasse eingestuft wird, indirekt verboten.

Ziel der ErP-Richtlinie ist es, die Energieeffizienz „energieverbrauchsrelevanter“ Produkte (ErP: Energy-related Products) durch die Vorgabe verbindlicher Mindesteffizienzstandards zu steigern. In diesem Zusammenhang wird auch eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Heizgeräte mit Effizienzlabels – in den Durchführungsverordnungen für Wärmeerzeuger sowie Trinkwassererwärmer werden sie als Etiketten bezeichnet – eingeführt. Bereits seit Längerem sind von der ErP-Richtlinie Haushalts- und Elektrogeräte, wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke und neuerdings auch Fernseher betroffen. Auch die LOTs für Klimageräte bis 12 kW Kälteleistung und für Nassläufer-Umwälzpumpen sind bereits in Kraft.

Neben der Festlegung von Mindesteffizienzstandards sollen durch die ErP-Richtlinie energieverbrauchsrelevante Produkte, die den gleichen Verwendungszweck haben, vergleichbar gemacht werden – und zwar durch die Einstufung in Energie-Effizienzklassen und ihre Angabe auf definierten Etiketten. Seit der ersten ErP-Richtlinie (damals noch EuP: Energy-using Products; energiebetriebene Produkte) sind acht Jahre vergangen. In diesem Zeitraum wurde viel und oft kontrovers diskutiert, um in den Durchführungsverordnungen einen Kompromiss zwischen politischen Bemühungen zur Erfüllung der EU-Klimaziele und den technischen Notwendigkeiten zu finden, der genügend Spielraum lässt, um für alle objektspezifischen Belange eine individuell hocheffiziente Lösung zur Wärmeerzeugung anbieten zu können.

Herausgekommen ist ein Regelwerk, in dem sich die Komplexität der Branche inklusive regionaler Randbedingungen widerspiegelt. Denn in der Heiztechnik reicht das Spektrum von einfachen Holzfeuerstätten, über elektrische Durchlauferhitzer, Heizkessel und Wärmepumpen bis zu Mikro-KWK-Anlagen – und repräsentiert damit auch eine Bandbreite unterschiedlicher Energieträger, deren Vergleich schon im nationalen Maßstab eine große Herausforderung ist.

Gültigkeit und Label

Die Verordnungen unter der ErP-Richtlinie sind seit September 2013 gültig und haben mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren bis September 2015 begonnen. In dieser Zeit müssen sich die Marktteilnehmer auf die neuen Regeln einstellen und notwendige Änderungen umsetzen. Dafür müssen die Hersteller eine Vielzahl an Informationen für die Produkte bereitstellen. Für die dann folgenden vier Jahre umfasst das Label für Wärmeerzeuger Effizienzklassen von A++ bis G (Etikett I) Ab September 2019 kommt die Effizienzklasse A+++ hinzu und die schlechteste Klasse G entfällt (Etikett II). Bei den Trinkwassererwärmern reicht das Etikett I von A bis G und das Etikett II ab September 2017 von A+ bis F.

Struktur im LOT 1 Wärmeerzeuger

Zu LOT 1 gehören die Kernprodukte der Heizungstechnik: Klassische Heizwert- und Brennwertheizkessel, Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen. Grundsätzlich wird dabei zwischen einzelnen Geräten und Systemen unterschieden. Beispielsweise können ein Gas-Brennwertheizkessel und eine separate Regelung bereits ein System bilden. Das Ziel lautet: Alle Produkte sollen durch ihre Effizienzeinstufung vergleichbar werden. Das Regelwerk umfasst jeweils eine Durchführungsverordnung für die Energiekennzeichnung und eine für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung der Produkte. Bis zu einer Heizleistung von 70 kW müssen alle einzelnen Produkte sowie auch Systeme, die aus mehreren Geräten bestehen, über ein definiertes Label verfügen.

Heizgeräte mit mehr als 70 kW und weniger als 400 kW Heizleistung müssen ebenfalls Mindesteffizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Label. Denn in erster Linie soll die Energiekennzeichnung Endkunden eine Orientierung und Vergleichsgrundlage bieten. Für Heizanlagen ab 70 kW Leistung wird üblicherweise ein Fachplaner eingeschaltet, der aufgrund der individuellen technischen Komplexität der Heizungsanlage weitere Faktoren als Entscheidungsgrundlage heranziehen muss.

Label für Verbundanlagen

Bestimmte Systemkomponenten können eine Anlage durch Bonuspunkte aufwerten. Beispielsweise erhält eine gängige Systemkombination aus einem Gas-Brennwertheizkessel mit einer Regelung, einem Multifunktions-Speicher und Solarkollektoren eine gemeinsame Effizienzeinstufung. Raumheizgerät und Speicher verfügen jeweils über ein eigenes Effizienzlabel, während Solarkollektoren und Regelung die Gesamt-Effizienzeinstufung des Systems durch Bonuspunkte verbessern können. Um einen einfachen Überblick zu bieten, legt das ErP-Regelwerk fest, dass eine Systemkennzeichnung (Package-Label/Etikett für Verbundanlagen) erstellt werden muss. Auf dieser finden sich dann die individuellen Effizienzbewertungen der Produkte in einem gemeinsamen Label. Für inzwischen häufig eingesetzte Anlagenkombinationen, beispielsweise ein Gas/Öl-Brennwertheizkessel in Kombination mit einer Trinkwasser-Wärmepumpe, stellt das Regelwerk (noch) kein Label zur Verfügung. Hier gelten dann die Etiketten der Einzelgeräte, ohne dass sich die Gesamteffizienz darstellen lässt.

Fachleute in der Pflicht

Wie brisant die Vorschrift des Labels für Verbundanlagen für das Fachhandwerk und Fachplaner ist, zeigt die Tatsache, dass hier eine rechtliche Verpflichtung als Verkäufer gegenüber dem Endkunden greift. „Dabei muss sich der Fachhandwerker darauf verlassen können, dass die Produkte, die er dem Endkunden anbietet, vom Hersteller auch konform zum ErP-Regelwerk sind und die Effizienz-Label den Tatsachen entsprechen“, betont Andreas Christmann, Leiter Produkt und Marketing bei Vaillant Deutschland die Auswirkungen der ErP-Richtlinie. „Wir haben für unser Produktprogramm bereits eine Software entwickelt, in der alle verfügbaren Systemkombinationen gespeichert sind und die dann die jeweiligen „Package-Label“ berechnet sowie ausgibt. Diese Software werden wir unseren Fachhandwerkspartnern künftig zur Verfügung stellen und dann regelmäßig ergänzen. Ziel ist es, die Software in unser Planungsprogramm plansoft einzubinden.“

Weiterhin ist zu bedenken, dass das Effizienz-Label gegenüber dem Auftraggeber eine das individuelle Planungskonzept unterstützende Wirkung nur entfalten kann, wenn es bereits im Vorfeld erstellt wird. Damit wird automatisch auch der TGA-Planer für die Abstimmung mit dem Bauherren, die Ausführungsplanung, die Ausschreibung, die Angebotsprüfung und die Abnahme tiefgehend mit dem Effizienz-Label und seiner Erstellung oder eines vorläufigen Musters konfrontiert.