Basis-, Innovations- und Zusatzförderung
Welche dieser Förderungen stehen Ihnen zu? Das hängt davon ab, ob Sie neu bauen oder modernisieren und wie innovativ Ihre Maßnahme zur Nutzung erneuerbarer Energien ist:
Förderungen | Beschreibung | Modernisierung | Neubau |
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Basisförderung | Errichtung und Erweiterung in Bestandsgebäuden:
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Innovationsförderung | Einsatz von besonders innovativen und effizienten Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Hierbei sind spezielle Verfahrensbestimmungen zu beachten und entsprechende Nachweise zu erbringen. | ✓ | ✓ |
Zusazuförderungen: | |||
Kombinationsbonus | Zusätzlich zu Basis- und Innovationsförderung können Fördermittel für weitere, gleichzeitig durchgeführte Maßnahmen zur Nutzung eneuerbarer Energien, den Anschluss an ein Wärmenetz und den Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch Brennwerttechnik (nur bei Solarkollektoranlagen) beantragt werden. | ✓ | ✓ |
Optimierungsmaßnahmen | Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. | ✓ | |
Gebäudeeffizienzbonus | Greift für Anlagen, die in einem effizienten Bestandsgebäude errichtet werden, das die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt. | ✓ | |
Lastmanagement Bonus | Bei einer lastmanagementfähigen Wärmepumpe, bei der eine Schnittstelle zur netzdienlichen Aktivierung vorhanden ist, kann bei Einhaltung bestimmter Fördervoraussetzungen eine Zusatzförderung gewährt werden. | ✓ | ✓ |
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) | 20 Prozent Zusatzförderung zu der MAP Förderung. Voraussetzungen:
Der Optimierungsbonus des MAP entfällt entsprechend. | ✓ |