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Was ist die Energieeinsparverordnung (EnEV)?

EnEV wird zum GEG

Die EnEV ist nicht mehr in Kraft. Sie wurde zum 1. November 2020 von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Viele Bestimmungen aus der EnEV sind allerdings in das GEG übernommen worden.

Die EnEV führte im Jahr 2002 die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) mit der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Seitdem definierte die EnEV Energiestandards, die bei dem Neubau und bei umfangreichen Gebäudesanierungen gesetzlich einzuhalten waren. Ziel und Prinzip der EnEV sind bis heute aber gleichgeblieben: durch bauliche Vorgaben den Energieverlust über die Gebäudehülle reduzieren und zusätzlich über die Festlegung von Effizienzanforderungen an die Heiztechnik den Gesamtbedarf an Primärenergie senken.

Im Verlauf des rund 18jährigen Geltungszeitraums der EnEV wurde der zulässige Verbrauch an Primärenergie der unterschiedlichen Gebäudetypen in drei Stufen abgesenkt. Der letzte gültige Energiestandard der EnEV aus dem Jahr 2016 von circa 60 kWh/m2a (Kilowattstunden pro Wohnfläche und Jahr) wurde in das GEG übernommen.