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Was bedeutet das Klimapaket für Haus und Heizung?

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Das Klimapaket der Bundesregierung ist gepackt. Aktuell ist es auf der Reise durch die gesetzgebenden Verfahren und wird wohl 2020 bei den Bürgern ankommen. Speziell Hausbesitzer sind voller Spannung, was sie beim Öffnen des Klimapakets erwartet. Das Wichtigste dazu vorweg: In eine neue Heizung zu investieren, wird noch stärker gefördert als bisher.

  • Aber welche Heizung ist im Sinne des Klimapakets ökologisch – und gleichzeitig wirtschaftlich?
  • Wie steht es um die Zukunft von Ölheizungen und Gasheizungen?
Was zum Klimapaket bereits feststeht und wie es sich auf Haus und Heizung auswirkt, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Welche Ziele verfolgt das Klimapaket?

Das sogenannte Klimapaket ist ein Eckpunktepapier der Bundesregierung. Darin werden konkrete Maßnahmen umrissen, wie Deutschland gemäß dem europäischen Klimaschutzabkommen seine CO2-Emissionen Schritt für Schritt senkt.

Klimaneutralität ab 2050:

Ziel ist es, ab 2050 nicht mehr CO2 in die Umwelt abzugeben, als die Natur beispielsweise über Pflanzen auch wieder aufnehmen kann. Denn derzeit wird weltweit deutlich zu viel CO2 in die Atmosphäre abgegeben – und das gilt als Hauptursache für die Klimaerwärmung mit allen negativen Folgen für Menschen und Umwelt. Die Rechtsgrundlage, um das Klimapaket zur CO2-Reduzierung in Deutschland umzusetzen, ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Es durchläuft zurzeit (Stand: Nov. 2019) die gesetzgebenden Instanzen. Inkrafttreten wird das Klimaschutzgesetz wohl Anfang 2020. Das Klimaschutzgesetz schreibt jährliche Obergrenzen der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 als Etappenziele vor. Aufgeteilt sind die Zielmarken nach den Hauptverursachern für den CO2-Ausstoß. Sie werden als Sektoren bezeichnet. Das sind: die Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft.

Gebäude als wesentlicher Verursacher:

„Gebäude“ gehören dazu, weil für Heizung und Warmwasser etwa 26 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht werden (Quelle: Umweltbundesamt). Entsprechend hoch ist der CO2-Ausstoß. Die gesetzliche Obergrenze dafür beträgt für das Jahr 2020 118 Mio. Tonnen. Zehn Jahre später, 2030, sinkt die Obergrenze auf „nur“ noch 70 Mio. Tonnen CO2. Zum Vergleich: Auf den Gebäudesektor entfielen 2017 noch rund 132 Mio. Tonnen CO2. Das waren über 14 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland.

Heiztechnik wird Top-Thema:

Das Klimapaket zielt deshalb unter anderem darauf ab, Heizungen mit einem besonders hohen CO2-Ausstoß auszutauschen. Dies betrifft insbesondere ältere Ölheizungen. Deswegen werden auch fossile Energieträger künftig durch einen Preisaufschlag pro freigesetzte Tonne CO2 verteuert. Gefördert werden stattdessen alle Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen – beispielsweise Wärmepumpen oder solarunterstützte Gas-Brennwertheizungen.

Um den Wärmebedarf von Häusern zu senken, werden außerdem energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar.

Eckpunktepapier der Bundesregierung

Was bedeutet das Klimapaket für mein Haus und meine Heizung?

Grundsätzlich wird durch das Klimapaket kein Hausbesitzer gezwungen, unmittelbar eine Heizung zu erneuern, sein Haus zu dämmen oder neue Fenster einzubauen. Die gesetzlichen Vorgaben, ineffiziente alte Heizungen auszutauschen gelten aber natürlich weiterhin. Die schrittweise Verteuerung fossiler Brennstoffe, insbesondere von Heizöl, sowie die staatlichen Förderungen für einen Heizungstausch sollten Hausbesitzer allerdings möglichst sofort zum spitzen Bleistift greifen lassen. Denn eine neue Heizung wird sich nun noch früher bezahlt machen - ohnehin schon über die damit verbundenen Brennstoffeinsparungen.

Was bedeutet das Klimapaket für die Ölheizung in meinem Haus?

Austauschpflicht ab 30 Jahre bleibt

Eine Austauschpflicht für alte und nicht mehr effiziente Heizungen gibt es bereits. Vorgaben, welche Heizungen wann ausgetauscht werden müssen, sind in der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgelegt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier. Als Faustregel gilt: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Darüber hinaus sieht das Klimapaket für bestehende Ölheizungen keine weiteren Verschärfungen vor.

Installationsverbot ab 2026 als Neuerung

Laut Klimapaket dürfen aber ab dem Jahr 2026 generell keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden, wenn sie ausschließlich den fossilen Brennstoff Öl als Energieträger nutzen. In Kombination mit erneuerbaren Energien sind jedoch auch nach 2026 noch neue Ölheizungen erlaubt! Solche sogenannten Hybridheizungen puffern Wärme aus Solarthermie und Ölheizung in einem Multifunktionsspeicher. Über integrierte Wärmetauscher wird die Energie dann für die Heizung und die Warmwasserbereitung eingesetzt.

Unabhängig davon verfolgt das Klimapaket jedoch das Ziel, Hausbesitzer durch hohe finanzielle Anreize zum Austausch einer Ölheizung zu bewegen. Sind bei einer Ölheizung teure Reparaturen wie der Brennertausch oder ein neuer Tank fällig, sollte also genau nachgerechnet werden, ob sich der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung nicht schon deutlich früher lohnt.

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Sind Gasheizungen nach dem Klimapaket noch zukunftssicher?

Ja, Gasheizungen werden im Klimapaket sogar weiter gefördert, wenn durch sie beispielsweise eine alte Ölheizung ersetzt wird. Erforderlich ist aber, dass erneuerbare Energien wie Solarthermie ebenfalls genutzt werden. Solche Hybridheizungen sind immer dann erlaubt, wenn die vollständige Umstellung auf erneuerbare Wärme, wie zum Beispiel auf Wärmepumpen, technisch nicht möglich ist.

Die „Ungleichbehandlung“ von Gas- und Ölheizungen, die ja beide fossile Brennstoffe in Wärme umsetzen, hat übrigens einen einfachen Grund: Zum einen ist der Emissionsfaktor von Erdgas schon heute etwa 25 Prozent günstiger als bei Heizöl. Zum anderen können die verbleibenden CO2-Emissionen über die Einspeisung von Biogas oder „grünem Gas“ aus überflüssigem Öko-Strom in das bereits bestehende Versorgungsnetz sehr schnell und einfach noch weiter verringert werden. Gas als Energieträger sorgt also nicht nur für Versorgungssicherheit, sondern ist zugleich eine unverzichtbare „Brückentechnologie“ bis zum vollständigen Umstieg auf regenerative Energien.

Können Wärmepumpen auch mit Heizkörpern betrieben werden?

Technisch ist es auf jeden Fall möglich, eine Wärmepumpe als Ersatz für eine veraltete Ölheizung an bestehende Wärmeverteilungen anzuschließen. Damit eine Wärmepumpe wirtschaftlich arbeitet, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu prüfen. Hausbesitzer sollten dafür am besten einen Heizungsfachmann zurate ziehen. Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin in Ihrem Haus mit einem versierten Vaillant Fachpartner. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Hier vorab aber schon die wichtigsten Hintergrundinformationen: In den meisten Gebäuden mit einer Öl- oder Gasheizung wird die Heizwärme in der Regel über Heizkörper abgegeben. Das Heizungswasser wird bei diesem Verteilungssystem auf etwa 70 °C aufgeheizt. Wärmepumpen, die ihre Energie zum Beispiel aus der Außenluft ziehen, arbeiten hingegen am wirtschaftlichsten mit einer Heizwassertemperatur (auch Vorlauftemperatur genannt) von etwa 40 °C. Um trotz dieser deutlich geringeren Vorlauftemperatur die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen, werden im Neubau Wärmepumpen üblicherweise mit Fußbodenheizungen kombiniert. Die Vergrößerung der Heizfläche – statt einzelner Heizkörper gibt der gesamte Fußboden Wärme ab – kompensiert dann das geringere Temperaturniveau des Heizungswassers und steigert sogar zusätzlich den Komfort.

In bestehenden Häusern ist es aber oft sehr aufwändig, eine Fußbodenheizung nachträglich zu installieren. Doch es gibt häufig wirtschaftliche Möglichkeiten, auch hier Wärmepumpen zu nutzen. Vaillant entwickelt dazu die neue Wärmepumpe aroTHERM plus. Sie erreicht höhere Vorlauftemperaturen und kann somit an viele bestehende Wärmeverteilungen mit Heizkörpern angeschlossen werden. Ihr Markteinführung wird voraussichtlich April 2020 sein.

Die Installation einer Photovoltaikanlage macht eine klimafreundliche Wärmepumpe für bestehende Häuser ebenfalls lukrativ. Der selbsterzeugte Strom kann für den Betrieb der Wärmepumpe selbst, für das elektrische Nachheizen des Heizungswassers über einen Pufferspeicher oder zur Kombination von Wärmepumpe mit hocheffizienter Infrarotheizung genutzt werden. Das Klimapaket unterstützt die Elektrifizierung der Wärmeerzeugung zudem durch eine Absenkung der EEG-Umlage als Teil des Strompreises.

Wie wird der CO2-Preis für Heizöl und Gas berechnet, und wie wirkt sich das auf die Heizkosten aus?

Wie viel CO2 die verschieden Energieträger beim Verbrennungsprozess an die Atmosphäre abgeben, können Wissenschaftler genau berechnen. Im Wesentlichen wird dabei ermittelt wie hoch der Kohlenstoffgehalt des jeweiligen Brennstoffs ist und wie hoch der Heizwert – also wie viel Energie durch den Verbrennungsprozess nutzbar wird. Für Deutschland veröffentlicht das Umweltbundesamt die sogenanntenEmissionsfaktoren der einzelnen Brennstoffe. Danach schneidet Gas bei den CO2-Emissionen beispielsweise besser ab als Heizöl: Der Emissionsfaktor für Erdgas liegt etwa 25 Prozent niedriger.

Das rechnet sich, denn im Klimapaket ist für 2021 ein Preis von 10 Euro pro Tonne freigesetztem CO2 festgelegt. Dieser Betrag entspricht einem Preisaufschlag von rund 3 Cent pro Liter Heizöl - aber nur 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.

Weitere Entwicklungsstufen sind:

  • 2022 - 20 Euro pro Tonne CO2-Emission
  • 2025 - 35 Euro pro Tonne CO2-Emission
  • 2030 - 60 Euro pro Tonne CO2-Emission

Im Vergleich zum aktuellen Durchschnittspreis wird Heizöl im Jahr 2030 durch die CO2-Bepreisung also um knapp 30 Prozent teurer, Erdgas um rund 20 Prozent. Die Marktentwicklung der Energiepreise ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Eine leichte Entlastung bei den Heizkosten ergibt sich gleichzeitig aber durch die geplante Absenkung des Strompreises:

  • 2021 - 0,25 Cent pro Kilowattstunde
  • 2022 - 0,5 Cent pro Kilowattstunde
  • 2023 - 0,625 Cent pro Kilowattstunde

Trotz sinkender EEG-Umlage bleiben die Entgelte für Erzeuger von Naturstrom, beispielsweise über PV-Anlagen, bestehen. Bezahlt wird die Entlastung bei der EEG-Umlage übrigens durch die Einnahmen der CO2-Bepreisung. Weitere Absenkungen der Stromkosten macht das Klimapaket von den künftigen Einnahmen der CO2-Emissionspreise abhängig.

Günstige Stromkosten kommen speziell Betreibern von Wärmepumpen zugute. Aber auch andere elektrische Wärmesysteme wie Infrarotheizungen werden davon profitieren.

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*Bitte bedenken Sie, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erst noch umgesetzt werden müssen. Ihr Fachhandwerker berät Sie gerne grundsätzlich zu dem Thema Ölheizung und dem Heizungswechsel und kann diesen mit Ihnen durchführen. Dies wird allerdings erst dann relevant für Sie, wenn Sie Ihre Heizung wirklich tauschen möchten. Sollte dies jetzt nicht der Fall sein, finden Sie detaillierte Informationen über das Klimapaket weiterhin auf dieser Seite, die wir regelmäßig aktualisieren. Tragen Sie sich gerne in für den Info-Service ein!