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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 – Photovoltaik wird noch attraktiver

Spätestens bis 2035 soll der Strombedarf in Deutschland vollständig aus treibhausgasneutralen Energiequellen gedeckt werden. Das ist das neu gesetzte Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023. Dafür müssen vor allem Windenergie und Photovoltaik (PV) zur Stromerzeugung ausgebaut werden. Die Rahmenbedingungen setzt das EEG mit hohen Förderanreizen. Aber nicht nur für die großen Windparks und Solarkraftwerke. Auch Eigenheimbesitzer erhalten höhere Einspeisevergütungen für selbsterzeugten Solarstrom*.

Übrigens: Eine alternative Förderung zur Einspeisevergütung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bietet über die KfW-Bank zinsverbilligte Kredite für die komplette Haussanierung und den Neubau. In die förderfähigen Kosten können Sie auch den Bau Ihrer eigenen Photovoltaikanlage einschließen. Dann erhalten Sie jedoch keine Einspeisevergütung. Einzelheiten zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der PV-Förderung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

So funktioniert es: Das EEG kurz erklärt

Damit sich der Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien lohnt, erhalten Betreiber dafür eine kalkulierbare Vergütung. Der zugesagte Abnahmepreis ist je nach Größe der Anlage und Art der Energiequelle unterschiedlich und im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Außerdem verpflichtet das EEG die Netzbetreiber, den Strom aus solchen Anlagen abzunehmen und zu vermarkten.

Die EEG-Förderung besteht also nicht in Zuschüssen für den Bau der Anlagen, sondern in garantierten Stromvergütungen über einen Zeitraum von 20 Jahren. In der Regel können Anlagen jedoch deutlich länger betrieben werden – PV-Anlagen zum Beispiel 30 Jahre und mehr. Für Anlagen, die inzwischen aus dem 20-jährigen Förderzeitraum gefallen sind – sogenannte ausgeförderte Anlagen – enthält das EEG 2023 neue Regelungen der Einspeisevergütung.

Das ist neu: Reform des EEG 2023 macht Eigenstrom lukrativer

Aus den geänderten Regelungen des EEG 2023 ergibt sich, dass der Eigenstromverbrauch noch lukrativer wird:

  • Die EEG-Umlage, die zuvor auch auf selbsterzeugten Storm zu entrichten war, ist entfallen. Damit wird auch kein Erzeugungszähler mehr benötigt. Das entlastet insgesamt die Produktionskosten.
  • Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, erhält eine höhere Einspeisevergütung*.
  • Auf einem Dach darf neben einer PV-Anlage für den Eigenverbrauch eine zweite Anlage für die Volleinspeisung installiert werden. Eine separate PV-Anlage für die Volleinspeisung lohnt sich unter Umständen bei großen Dachflächen, um hierfür die höheren Vergütungssätze zu erhalten.

Einen möglichst konstant hohen Eigenverbrauch können Sie beispielsweise durch den Betriebsstrom für eine Wärmepumpe erzielen. Darüber decken Sie den Energiebedarf für Raumwärme – zum Teil auch für Kühlung – und Warmwasser. Weiter optimieren lässt sich der Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher. Den dann noch überschüssigen Strom könne Sie an den Netzbetreiber verkaufen. Das EEG legt für die Überschusseinspeisung die Vergütung fest.

Für Mieterstromprojekte gelten im EEG 2023 unter anderem diese Regelungen:

  • Das Limit von 100 kWp installierte Leistung für die Förderung per Mieterstromzuschlag entfällt ab 2023.
  • Der Mieterstromzuschlag wird auch dann gewährt, wenn ein Dritter die Vermarktung des PV-Stroms übernimmt.
  • Die Vermarktung des Mieterstroms ist über den Standort der PV-Anlage hinaus im gleichen Quartier möglich – allerdings ohne dafür das Netz des Versorgers zu nutzen.

Die jeweils aktuellen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen zu Förderungen von PV-Anlagen lesen Sie unserem Ratgeber.

Technische Systemlösungen von Vaillant für PV-Anlagen stellen wir Ihnen hier vor.

*) Vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission.

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