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Kommunale Wärmeplanung – das Wärmeplanungsgesetz im Überblick

Eine neu gebaute Wohnsiedlung von oben fotografiert.

Warum ist das WPG wichtig?

Wichtig beim Heizungstausch für Haus- und Wohnungseigentümer

Der Bund verpflichtet mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) Städte und Gemeinden, eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erstellen. Planungsziel ist unter anderem, Potenziale für den Ausbau oder Neubau von treibhausgasneutralen Wärme- oder Wasserstoffnetzen zu ermitteln. Ein Gebäude an ein solches Netz anzuschließen stellt eine der Erfüllungsoptionen dar, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert sind. Denn seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Liegt für das eigene Wohngebiet noch keine Kommunale Wärmeplanung vor, gilt diese 65-Prozent-EE-Pflicht jedoch erst später (siehe Tabelle).

Ein Mehrfamilienhaus von vorne.

Wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie zumsammengefasst

Was steht im WPG?

Für Hauseigentümer ist wichtig zu wissen: Das WPG wurde vom Bund gefasst, um für Wärmepläne deutschlandweit einheitliche Mindestanforderungen zu formulieren. Die Kommunale Wärmeplanung liegt jedoch in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Die Gesetzgebung der Länder kann sich somit deutlich voneinander unterscheiden. Baden-Württemberg hat beispielsweise schon seit vielen Jahren ein Gesetz zur Wärmeplanung. Darin sind jedoch die Fristen, bis wann Kommunen ihre Planung abschließen müssen, deutlich kürzer gefasst, als sie das Bundesgesetz vorgibt. In diesem Fall gilt das Landesrecht. Daher muss sich jeder Hauseigentümer bei seiner Kommune erkundigen, was in seiner Region gilt.

Zu Ihrer Orientierung - hier die wichtigsten Inhalte des WPG

Ziel des Wärmeplanungsesetzes

Die Wärmeversorgung für Gebäude soll bis 2045 auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Auch unvermeidbare Abwärme, die in einer Kommune anfällt, beispielsweise aus Industrieprozessen oder in Rechenzentren, kann als Wärmequelle genutzt werden. Eine weitere Erfüllungsoption ist die Umstellung eines Erdgasnetzes auf Wasserstoff oder grüne Gase. Die Klimaneutralität soll bis spätestens 2045 erreicht sein. Die Bundesländer können durch ihre Gesetzgebung auch frühere Zeitpunkte vorgeben.

Das WPG verpflichtet die Bundesländer, durch eigene Gesetze sicherzustellen, dass spätestens bis Mitte 2028 jede Kommune in Deutschland die Wärmeplanung abgeschlossen hat. Wärmepläne, die schon vor der Bundesgesetzgebung erstellt wurden, genießen Bestandschutz.Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz besteht für neue Wärmenetze (Baubeginn ab 1. Januar 2024) die Vorgabe, direkt mit einem Anteil von 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu starten. Für bestehende Wärmenetze schreibt das WPG vor, einen Dekarbonisierungsfahrplan zu erarbeiten.

Daraus geht hervor, wie das bestehende Wärmenetz spätestens bis 2045 vollständig auf Erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme umgestellt wird. Ab dem 1. Januar 2030 müssen bestehende Netze mindestens zu 30 Prozent der Wärme aus diesen Energiequellen gewinnen. Bis 2040 müssen es 80 Prozent sein.

Der Ablauf einer Wärmeplanung wird im WPG wie folgt vorgegeben:
EignungsprüfungDie Kommune untersucht, welche Gebiete sich höchstwahrscheinlich nicht für den Bau oder Ausbau eines Wärmenetzes eignen oder welche Gasnetze sich nicht auf Wasserstoff umstellen lassen. Kriterien sind unter anderem der künftige Wärmebedarf in den Siedlungen und die Wirtschaftlichkeit einer leitungsgebundenen Versorgung. Gebiete, die hierfür als ungeeignet eingestuft werden, weist die Kommune für die dezentrale Wärmeversorgung aus. Das bedeutet für Hausbesitzer: Sie müssen beim Heizungstausch eine eigene Anlage installieren lassen, die die EE-Pflicht des GEG erfüllt.
BestandsanalyseIn einem Gebiet mit einem vorhandenen Wärmenetz oder einem Gasnetz, das auf Wasserstoff umgestellt werden könnte, werden der künftige Wärmebedarf und die Infrastruktur erfasst. Auf dieser Grundlage analysiert die Kommune, ob bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale, leitungsgebundene Energieversorgung möglich ist. Das bedeutet für Hausbesitzer: Auch wenn Sie bereits an ein Wärme- oder Gasnetz angeschlossen sind, ist dies kein verlässliches Indiz, dass dies auch so bleiben kann. Entscheidend ist, ob eine vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien machbar ist.
PotenzialanalyseIn einem Gebiet, das sich möglicherweise für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung eignet, wird ermittelt, welche im WPG zulässigen Energiequellen genutzt werden können. Zur Wärmeplanung gehört außerdem, Potenziale von Gebäudesanierungen zu erheben, die den künftigen Wärmebedarf reduzieren. Das bedeutet für Hausbesitzer: Die energetische Sanierung von Gebäuden speziell der unteren Energieeffizienzklassen rückt in den Fokus.
ZielszenarioFür ein Wärmeplanungsgebiet wird für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt, wie hoch der Anteil der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden ist. Außerdem wird prognostiziert, wie hoch der Anteil der verschiedenen Energieträger und damit auch die Treibhausgasemissionen sein werden.
Einteilung voraussichtlicher WärmeversorgungsgebieteJede Kommune kartografiert, welche Grundstücke und Straßenzüge für eine zentrale Wärmeversorgung vorgesehen sind. Das bedeutet für Hausbesitzer: Ist Ihr Haus für den Netzanschluss vorgesehen, bleibt die tatsächliche Realisierung dennoch offen. Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen können Grundstücke aus der zentralen Wärmeversorgung auch wieder herausfallen.
Entwicklung einer UmsetzungsstrategieDie Kommune beschreibt, in welchen Teilschritten und bis wann ein Wärmenetz realisiert wird. Dazu sind ebenfalls die Kosten und die Finanzierung darzulegen. Das bedeutet für Hausbesitzer: Die Kommune informiert Sie alle drei Jahre, inwieweit die Umsetzung nach Plan verläuft. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass der Anschluss spätestens 10 Jahre nach Vertragsabschluss erfolgt sein muss. Kann dieser Zeitplan nicht eingehalten werden, müssen Sie unter Umständen eine eigene Heizungsanlage einbauen.

Was kann die Wärmeplanung leisten?

Mögliche Erfüllungsoptionen der EE-Pflicht bei der Kommunalen Wärmeplanung

Die Pflicht, mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien den Wärmebedarf Ihres Hauses zu decken, ist im Gebäudeenergiegesetz verankert. Die Wärmepumpe ist hier die einfachste Erfüllungsoption unter den zulässigen dezentralen Heizungen. (Mehr dazu in unserem Ratgeber Wärmepumpe). Wenn die Kommunale Wärmeplanung für Ihr Haus eine leitungsgebundene Lösung in Aussicht stellt, könnten diese Anschlüsse möglich sein:

  • Fernwärme oder Nahwärme (Erläuterungen finden Sie in unserem Ratgeber Fernwärme),
  • Wasserstoff-Netz (technische Details erfahren Sie im Ratgeber Wasserstoff),
  • Biomethan-Netz.

Welche dieser Versorgungsarten für Ihr Haus voraussichtlich verfügbar ist, bestimmt jedoch die Gemeinde durch ihre Kommunale Wärmeplanung.

Ein Vaillant ecoTEC Gerät hängt an einer Wand neben einer Waschmaschine.

Sind Gasheizungen zukunftsfähig?

Zukunftssicher mit Gas-Brennwertgeräten von Vaillant

Gas-Brennwertgeräte von Vaillant sind bereit für Grüne Gase und Wasserstoff. Folgende innovativen Gas-Brennwertgeräte sind serienmäßig für den Betrieb mit bis zu 20% Wasserstoff oder bis zu 100% Bio-Erdgas geeignet. Zudem sind sie zu einem späteren Zeitpunkt umrüstbar auf den Betrieb mit 100% Wasserstoff:

  • Gas-Brennwertgerät ecoTEC plus VC/VCW/VCI 1-5
  • Gas-Brennwertgerät ecoTEC exclusive VC 1-7

Vor- und Nachteile der Kommunalen Wärmeplanung

Lieber eine eigene Heizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz?

Jedes Heizungssystem hat Vor- und Nachteile – auch die zentrale oder die dezentrale Wärmeversorgung. Welche Vorteile für Ihr Haus mehr Gewicht haben, können Sie nur selbst entscheiden. Deshalb stellen wir hier die wesentlichen Aspekte gegenüber, die es zu bedenken gilt. Dafür vergleichen wir exemplarisch die einfachste Erfüllungsoption des GEG – eine Luft/Wasser-Wärmepumpe als dezentrale, also eigene Heizung – mit einer zentralen Versorgung:
Dezentrale Heizung (Luft/Wasser-Wärmepumpe)Zentrale Versorgung (Fern-/Nahwärme, Bio-Erdgas oder Wasserstoff)
Vorteile- sichere Erfüllung der EE-Pflicht auch über das Jahr 2045 hinaus (gesetzlich festgelegter Zeitpunkt der Klimaneutralität)
- sofortige Reduktion von Treibhausgasen
- zukunftssicher bei eventuell kommenden Gesetzesverschärfungen der EE-Pflicht
- Unabhängigkeit von Versorgern
- Unabhängigkeit vom Marktpreis grüner Brennstoffe
- hohe Energie-Eigenversorgung möglich (beispielsweise durch Ergänzung von Photovoltaik)
- höhere Förderung als bei Heizungslösung mit leitungsgebundener Versorgung möglich
- erlaubt die Kombination mit Gas-Brennwertgerät (Gas-Hybridsystem mit 65% EE-Anteil)
- Investition in eine neue Heizung zur Umstellung auf Erneuerbare Energien erst später notwendig
- bei Fern-/Nahwärme: einfache Technik, Wartung in der Verantwortung des Versorgers
Nachteile- unmittelbare Investition in eigene Heizung
- umfangreichere Technik, Pflege und Wartung in Eigenverantwortung
- bei Fern-/Nahwärme: Abhängigkeit von einem Versorger; kein Preiswettbewerb
- Kommunale Wärmeplanung nicht verbindlich; erfolgt der Netzausbau nicht wie geplant, ist später eine dezentrale EE-Heizung einzubauen, aber voraussichtlich mit weniger Förderung
- Verfügbarkeit und Preis von Bio-Erdgas und Wasserstoff zurzeit noch unklar
- bis zum Netzanschluss steigende Heizkosten erwartbar: aufgrund CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe und knapper Kontingente von grünen Gasen und Wasserstoff
- verzögerte Reduktion von Treibhausgasen

FAQ

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