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Der Energieausweis einfach erklärt

Energieausweise helfen Käufern oder Mietern, den energetischen Ist-Zustand von Gebäuden zu bewerten und zu vergleichen. Den Energieausweis gibt es bereits seit 2002 für den Neubau. Ab dem Jahr 2007 wurde der Energieausweis auch für Bestandsgebäude eingeführt. Seit 2020 gelten die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Energieausweis.
Eine bunte Häuserfront

Was sagt der Energieausweis genau aus?

Der Energieausweis bietet eine umfassende Übersicht über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält Informationen wie die Effizienzklasse und spezifische Kennwerte, die helfen, den Energieverbrauch und die damit verbundene Umweltbelastung einzuschätzen. Diese Daten helfen fundierte Entscheidungen bei Kauf oder Miete einer Immobilie treffen zu können, da sie einen direkten Einfluss auf die zukünftigen Energiekosten und die Nachhaltigkeit des Gebäudes haben. Der Energieausweis dient somit als wertvolles Instrument zur Bewertung und zum Vergleich von Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz.

Grafik Vergleich Verbrauchausweis und Bedarfsausweis

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Verkäufer oder Vermieter von Gebäuden Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Auch Immobilienanzeigen müssen die Eckdaten aus dem Energieausweis enthalten. Makler sind ebenfalls verpflichtet, dies sicherzustellen. Für Käufer und Mieter ist das vorteilhaft. Beim Vergleich von Energieausweisen ist es wichtig zu beachten, dass es zwei Berchnungsverfahren gibt: Energiebedarf und Energieverbrauch- die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Beide Varianten sind aber zulässig:

Der Bedarfsausweis beschreibt den energetischen Zustand des Gebäudes. Dazu werden Daten zu Dämmwerten von Fenstern, Außentüren, Wänden und dem Dach ermittelt. Auch die Effizienz der Heiztechnik ist Teil der Bestandsanalyse. Als Ergebnis stehen der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf sowie die Transmissionswärmeverluste im Energiebedarfsausweis. Außerdem muss angegeben werden, wie viel Treibhausgasemissionen dieser Primärenergiebedarf rechnerisch verursacht.

Fazit: zwei Ausweise, ein Ziel

Beide Energieausweise – Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – geben Auskunft über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Gebäudes. Im Fokus stehen dabei stets der Primär- und der Endenergiebedarf, da sie Hinweise auf mögliche Energiekosten liefern. Zusätzlich ermöglichen die daraus berechneten Treibhausgasemissionen eine Einschätzung der Umweltwirkung des Gebäudes. Das ermöglicht eine ganzheitliche energetische Bewertung.

Grafik: Energieausweis für Wohngebäude

Wie lese ich einen Energieausweis richtig?

Um die energetische Qualität des Gebäudes auf einen Blick grob einschätzen zu können, wird im Energieausweis das Haus anhand der ermittelten Energiebedarfe bzw. -verbräuche einer Effizienzklasse zugeordnet. Die Effizienzklassen sind farblich unterlegt und reichen von A+ (Effizienzhaus 40; grün = sehr gut) bis H (unsaniertes Haus; rot = sehr schlecht). Die Skala erinnert an das Effizienzlabel von Elektro- oder Heizgeräten. Um Häuser direkt zu vergleichen, muss man aber genau hinschauen. Denn die Angaben in einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis unterscheiden sich aufgrund der Methodik. Die Energiekennwerte in einem Verbrauchsausweis fallen meist besser aus als in einem Bedarfsausweis (bis zu einer Klasse).

Energieeffizenzklassen werden gelegentlich angepasst, wenn sich beispielsweise gesetzliche Bestimmungen ändern. Dies kann dazu führen, dass unterschliedliche Energieausweise parallel gelten können, da die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen 10 Jahre beträgt. Durch die veränderte Skalierung sind die aktuellen Effizienzklassen aber nicht mit den alten Ausweisen vergleichbar. Daher unbedingt die genauen Werte für Endenergiebedarf bzw. -verbrauch miteinander vergleichen und nicht nur die Farbklassen.

Zu beachten ist auch: Ein Energieausweis, der auf Verbrauchswerten basiert, spiegelt das Verhalten der vorherigen Nutzer wider – und das ist sehr individuell. Sind beispielsweise tagsüber Kinder im Haus oder der Wohnung, wird mehr geheizt, als wenn die Bewohner erst am Abend nach Hause kommen. Die gewünschte Raumtemperatur und eventuelle Nutzungsunterbrechungen wie Urlaubszeiten spielen ebenfalls eine Rolle. Wenn möglich, sollten die bisherigen Mieter oder Besitzer deshalb gefragt werden, wie sie geheizt haben.

Gültigkeit des Energieausweises

Ein Energieausweis ist nur 10 Jahre gültig. Nach dem Ablauf muss für Verkauf und Vermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

Welche Angaben stehen im Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das zahlreiche Aussagen zur energetischen Qualität eines Gebäudes und zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch enthält:

GebäudeDiese Rubrik enthält unter anderem Angaben zum Gebäudetyp, dem Baujahr des Hauses und des Wärmeerzeugers, der Nutzfläche, dem wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser, ob und welche erneuerbaren Energien eingesetzt werden, die Art der Lüftung und gegebenenfalls Kühlung. Ist eine Klimaanlage installiert, muss das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion genannt werden.
Endenergiebedarf bzw. EndenergieverbrauchHier wird ausgewiesen, wie hoch die Energieaufwendungen (Kilowattstunden) für die Temperierung und Warmwasserbereitung pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) sind. Darin spiegelt sich also die Effizienz des Gebäudes inklusive Heiztechnik wider. Und so lassen sich, bezogen auf den/die Energieträger, die voraussichtlichen Energiekosten errechnen.
Primärenergiebedarf bzw. PrimärenergieverbrauchDer Einsatz von Primärenergie wird durch den sogenannten Primärenergiefaktor (PEF) ermittelt. Dieser Faktor ist im GEG festgelegt. Er bewertet den Energiegehalt und die Nachhaltigkeit der eingesetzten Energieträger – inklusive der Aufwendungen für die Gewinnung und den Transport bis zum Haus. Heizöl hat zum Beispiel einen PEF von 1,1 – Holz hingegen nur von 0,2. Oder: Elektrischer Strom, der per Photovoltaik vor Ort erzeugt wird, hat einen PEF von 0,0. Für Strom aus dem Netz beträgt der PEF allerdings 1,8. Je geringer die Differenz von Primärenergie und Endenergie ist, umso besser.
Empfehlungen zur ModernisierungKomplettiert werden die Angaben im Energieausweis durch Modernisierungsempfehlungen. Sie werden als Teil einer umfangreichen Sanierung oder als Einzelmaßnahme gekennzeichnet. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist nicht verpflichtend. Doch insbesondere Käufer einer Immobilie können daran ablesen, welche Investitionen in die Effizienz des Gebäudes noch anstehen. Empfehlenswert für neue Eigentümer ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
EnergieeffizienzklasseEine Farbskala von Grün bis Rot mit Einteilungen von Effizienzklassen ermöglicht die grobe Einschätzung des energetischen Stands eines Gebäudes. Die Rubrik „Vergleichswerte Endenergie“ setzt die ermittelte Effizienzklasse in Relation zu typischen Energiestandards von Modellgebäuden.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Im Gebäudeenergiegesetz (§88 GEG) wird genau geregelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Dazu gehören unter anderem Hochschulabsolventen (beispielsweise aus den Bereichen Bauingenieurwesen, TGA, Architektur, Elektrotechnik, Maschinenbau, Innenarchitektur), Handwerksmeister (wie Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Installateure), staatlich geprüfte/anerkannte Techniker und Energieberater.

Wie gut ist ein online erstellter Energieausweis?

Online gibt es viele Werbeanzeigen und Seiten von Unternehmen, die einen Energieausweis schnell und unkompliziert anbieten. Grundsätzlich ist das möglich, denn anhand der benötigten Daten kann jeder qualifizierte Sachverständige das Dokument ausstellen. Allerdings hat das GEG die Anforderungen für die Erstellung von Energieausweisen erhöht. Wohl auch vor dem Hintergrund, dass viele Online-Energieausweise nicht die erforderliche Qualität haben.

Vaillant Tipp: genaue Daten, genaues Ergebnis

Wer einen Energieausweis in Auftrag gibt, sollte auf die Datenqualität achten, die er an den Aussteller gibt. Das gilt besonders beim Immobilienverkauf. Am besten ist, einen Vor-Ort-Termin mit einem ausgewiesenen Experten zu vereinbaren, statt sich auf Online-Energieausweise zu verlassen.

Energieausweis für Wohngebäude

Das GEG nimmt Eigentümer in die Pflicht, korrekte Daten für die Erstellung des Energieausweises zur Verfügung zu stellen. Der Aussteller wiederum muss diese Daten sorgfältig auf Plausibilität prüfen. Hat er Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Eigentümers, darf er die Daten nicht verwenden (§83, Abs. 3 GEG).

Stellt sich nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags heraus, dass die Angaben im Energieausweis nicht korrekt waren, könnte ein juristischer Streit die Folge sein – auch zwischen Auftraggeber und Aussteller des Energieausweises. Beauftragen Sie deshalb mit der Erstellung vorzugsweise eine Person, die Sie bereits kennen und die Ihre Immobilie kennt. Oder jemanden aus der Nähe, der das Gebäude vor Ort in Augenschein nehmen kann. Denn für die Ausarbeitung der obligatorischen Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis müssten Sie sonst detailliertes Bildermaterial vom Gebäude an den Online-Aussteller senden. Das ist aufwendig und in der Regel weniger aussagekräftig.

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