Wie kann ich mein Heizsystem steuersparend modernisieren?

Welchen Betrag kann ich steuerlich absetzen?
Jährlich bis zu 6.000 EUR an Handwerkerleistungen absetzen
Beauftragen Sie einen Vaillant Fachpartner oder den Vaillant Werkskundendienst, können Sie diese Handwerkerleistungen ähnlich wie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen: 20 % der angefallenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten samt Umsatzsteuer zieht das Finanzamt direkt von Ihrer Einkommenssteuer ab. Material- und Warenkosten absetzbar. Insgesamt ermöglicht Ihnen das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung pro Jahr bis zu 6.000 EUR an Handwerkerleistungen abzusetzen. Damit lässt sich Ihre Einkommenssteuer um bis zu 1.200 EUR senken.
Ein Beispiel: Ein Installateur tauscht Ihr altes Heizgerät gegen ein neues Vaillant Brennwert-Heizgerät aus. Seine Rechnung beläuft sich inkl. MwSt. auf 7.000 EUR, davon sind 2.000 EUR Arbeitskosten. Dadurch ist für Sie eine Steuerersparnis von 400 EUR (20 %) möglich (in Zeile 112 Ihrer Einkommensteuererklärung einzutragen).

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung
So sichern Sie sich den Steuervorteil
- Der Vaillant Fachpartner oder ein anderer Handwerker muss durch eine Privatperson beauftragt werden.
- Die Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie erfolgen.
- Für den Heizungstausch haben Sie keine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Bereits geförderte Maßnahmen können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
- Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. In der Regel ist es auch ausreichend, wenn dieser Anteil aus einer Anlage zur Rechnung hervorgeht.
- Das Finanzamt gewährt die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nur, wenn die Rechnung mit einem Bankbeleg eingereicht wird. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Steuerersparnis bei der Modernisierung
6 Spartipps für die Heizungsmodernisierung
Spartipp 1:
Handwerkerleistungen in Neubauten sind nicht förderfähig. Daher sollten Sie bereits in der Immobilie wohnen, bevor Sie diese beauftragen.
Spartipp 2:
Die Steuervorteile gelten auch für Leistungen, die Handwerker an Ihrer Ferienimmobilie innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes vornehmen.
Spartipp 3:
Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben nach den Richtlinien der BEG förderfähig ist. In manchen Fällen lohnt sich die Förderung mehr als eine Steuerersparnis.
Spartipp 4:
Investieren Sie wenn möglich zeitnah in: Förderungen können sich jederzeit wieder ändern. Mit einer Modernisierung investieren Sie jetzt nachhaltig. Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie, senken Betriebskosten und schonen die Umwelt.
Spartipp 5:
Gefördert werden alle Modernisierungs-, Erhaltungs- und Verschönerungsarbeiten an Räumen, Einrichtung oder Grundstücken, einschließlich Heizungsmodernisierung, Dach- oder Kellerausbau und Garagenanbau.
Spartipp 6:
Verteilen Sie wenn möglich größere Maßnahmen – zum Beispiel die Bepflasterung Ihres Grundstücks – auf bis zu drei Jahre, um jährlich den maximalen Förderbetrag von 6.000 EUR zu beanspruchen.
Welche Leistungen kann ich nicht absetzen?
Nicht begünstigt werden natürlich Aufwendungen, die nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes steuermindernd berücksichtigt werden. So kommt zum Beispiel bei vermietetem Wohnraum ein Werbekostenabzug bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Betracht. Außerdem können Sie keine öffentlich geförderten Handwerkerleistungen geltend machen, für die Sie zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse beanspruchen – zum Beispiel von der KfW (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).


