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Förderung für Heizung und Gebäudesanierung im Überblick

Um den klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, reformiert die Bundesregierung Gesetze und Förderungen. 2024 wurde das Gebäudeenergiegesetz sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Erfahren Sie hier alles zu gesetzlichen Regelungen und wie Sie von vielen Förderprogrammen zur Heizungsmodernisierung oder bei der Sanierung finanziell profitieren.
Bild zeigt zwei Männer, die auf sonnenbeschienener Treppe sitzen und gemeinsam auf ein Smartphone gucken, im Vordergrund befindet sich ein oranger Balken mit der weißen Aufschrift: breaking newsBild zeigt zwei Männer, die auf sonnenbeschienener Treppe sitzen und gemeinsam auf ein Smartphone gucken, im Vordergrund befindet sich ein oranger Balken mit der weißen Aufschrift: breaking news

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Bundesregierung legt Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Berlin, 25. Februar 2026 – Die Bundesregierung hat Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz soll damit abgelöst werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen neu auszurichten und mehr Planbarkeit, Technologieoffenheit und Akzeptanz zu schaffen. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Wesentliche Inhalte des Eckpunktepapiers:

  • 65-Prozent-Vorgabe soll entfallen: Die bisherige verpflichtende Quote an erneuerbaren Energien bei neu installierten Heizgeräten soll gestrichen werden
  • Förderung bleibt gesichert: Die BEG‑Finanzierung ist mindestens bis 2029 gewährleistet. Die konkreten Fördersätze werden noch festgelegt
  • Mehr Technologieoffenheit: Beim Heizungstausch gibt es künftig mehr Wahlfreiheit. Auch neue Gas‑ und Ölheizungen bleiben möglich, wenn sie steigende Anteile klimafreundlicher Energien nutzen (ab 2029 mind. 10%).

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