EnWG §14a: Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Mehr als nur Wärmepumpen
Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Als steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) definiert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) folgende Stromverbraucher, wenn sie 4,2 kW und mehr Leistung aufnehmen:
- Wärmepumpen (inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe),
- Anlagen zur Raumkühlung,
- private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallbox),
- Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz beziehen können.

Nach Paragraf 14a EnWG dürfen Netzbetreiber den Anschluss von Stromverbrauchern nicht mehr ablehnen. Sie können jedoch die Leistungsaufnahme der Geräte kurzzeitig „dimmen“, also reduzieren, aber wirklich nur in absoluten Notfällen bei drohender Netzüberlastung. Eine Mindestleistung von 4,2 kW pro Anschluss pro steuerbarem Anschluss muss gewährleistet bleiben, damit ausreichend geheizt werden kann. Bei mehreren Wärmepumpen in Kaskade erhöht sich diese Mindestleistung entsprechend. Der Haushaltsstrom bleibt unbegrenzt.
Ab dem 1. Januar 2024 ist dieses Gesetz für neue Anschlüsse verpflichtend. Dafür erhalten Sie eine Reduzierung beim Netzentgelt und profitieren von einem günstigeren Strompreis. Details zu den Vergütungsmodulen finden Sie auf dieser Seite.
Neben der Anschlussgarantie und reduzierten Netzentgelten ermöglicht die Digitalisierung des Stromnetzes eine bessere Abstimmung von Strombedarf und Verfügbarkeit erneuerbarer Energien.
Vier Absätze, viermal besser
§14a nach EnWG kurz zusammengefasst
Der Paragraf enthält nur vier Absätze. Sie besagen im Kern folgendes:Netzdienlichkeit
Was sind technische Voraussetzungen bei Wärmepumpen?
Damit eine Wärmepumpe durch den Netzbetreiber im Falle einer möglichen Netzüberlastung in der Leistungsaufnahme gedimmt werden kann, stehen verschiedene technische Möglichkeiten zur Verfügung. Diese Funktion, auch „Netzdienlichkeit“ genannt, ist im Übrigen eine Fördervoraussetzung für Wärmepumpen gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Für den Tausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe übernimmt der Staat dann bis zu 70 Prozent der Kosten. Mehr zur BEG EM erfahren Sie hier.
Für den Zugriff des Netzbetreibers auf Wärmepumpen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind weitere Einrichtungen erforderlich:
- Steuerbox: Dieses Gerät stellt der Netzbetreiber zur Verfügung. Bei einem drohenden Stromengpass steuert er darüber Ihre Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallbox oder Batteriespeicher an.
- Intelligentes Messsystem (iMSys): Eine solche Messeinrichtung wird auch als Smart Meter bezeichnet und besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway. Das Gateway verbindet sich mit dem Netzbetreiber, übermittelt den aktuellen Strombezug und ist mit der Steuerbox für das Dimmen verbunden. Es sendet automatisch Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber für die Abrechnung und das Energiemonitoring, damit Sie Ihren Verbrauch optimieren können. Viele Systeme ermöglichen Ihnen, den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs direkt einzusehen. Informationen zum Zugriff erhalten Sie vom Messstellenbetreiber.
Die förderfähigen Wärmepumpen von Vaillant bieten für die geforderte Steuerbarkeit nach §14a EnWG folgende Optionen:
- EVU-Kontakt
- EEBUS
- Energiemanagement-System
Dieser Kontakt ist ein ansteuerbarer An- und Ausschalter und war bislang der Standard. Das heißt, die Leistung der Wärmepumpe kann nicht gedimmt werden, sondern sie wird im Bedarfsfall abgeschaltet. Entweder vollständig oder nur die Zusatzheizung, die ein Teil der Wärmepumpe oder ein separates Gerät sein kann. Eine Abschaltung ist aber maximal für zwei Stunden pro Tag und nur im Notfall erlaubt. Die Digitalisierung des Stromnetzes soll die Abschaltung in Zukunft zugunsten eines regelbaren Leistungsbezugs ablösen.

So bereiten Sie sich bestens auf die Installation Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung vor
Um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung zu installieren, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass die Installation der erforderlichen Komponenten gemäß den „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) des Netzbetreibers erfolgt. Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt diese Aufgabe. Anschließend ist es notwendig, die Wärmepumpe beim Netzbetreiber anzumelden, sofern sie mehr als 4,2 kW elektrische Leistung aufnimmt, was in der Regel der Fall ist. Bei mehreren Wärmepumpen oder zusätzlichen Klimaanlagen zählt die Gesamtleistung aller Geräte. Die Anmeldung kann von Ihnen, Ihrem Elektrofachbetrieb oder Ihrem Vaillant Fachpartner vorgenommen werden.
Des Weiteren müssen Sie festlegen, welche Schnittstelle zur Ansteuerung der Wärmepumpe genutzt werden soll, beispielsweise der EEBUS, wobei die TAB des Netzbetreibers zu berücksichtigen sind. Wenn Sie mehrere Geräte mit Ansteuerungspflicht über ein Energiemanagement-System koordinieren möchten, ist diese Regelung zusätzlich zu beauftragen.
Zudem ist es erforderlich, einen Schaltschrank bereitzustellen, der ausreichend Platz für die Installation des Smart Meters und der Steuerbox bietet. Diese Maßnahmen sind gemäß den BEG-Richtlinien förderfähig. Die Kosten für Smart Meter und Steuerbox inklusive Einbau übernimmt der Netz- oder Messstellenbetreiber, der dafür eine jährliche Nutzungsgebühr berechnet (siehe FAQ).
Drei Vergütungsmodelle möglich
Welches Modul ist für Sie ist wann von Vorteil?
Für eine Vergütung beim Nutzungsnetzentgelt als Gegenleistung für das Einrichten einer steuerbaren Verbrauchseinheit stehen drei Modelle zur Wahl. Ein Wechsel der Vergütungsmodelle ist jährlich möglich. Die Vergütung des Netzentgelts wird unabhängig vom Modell von Ihrer Stromrechnung abgezogen.- Modul 1
- Modul 2
- Modul 3
Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
Dieses Modul ist standardmäßig bei der Anmeldung Ihrer Wärmepumpe vorgegeben. Die Bundesnetzagentur hat dafür eine einheitliche Berechnungsformel festgelegt. Je nach Netzgebiet sparen Sie jährlich zwischen 110 Euro und 190 Euro brutto
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