Vaillant Fördergeldservice: Minimaler Aufwand. Maximale Förderung.

Volle Unterstützung – Vom Antrag bis zur Auszahlung
Förderung ist Expertensache
Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten. Dieser erstellt Ihnen die "Bestätigung zum Antrag (BzA)" und nach Umsetzung der Maßnahme die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)".
Dank unseres erfahrenen Partners profitieren Sie von umfassender Beratung und langjähriger Expertise. Der Vaillant Fördergeldservice, durchgeführt von der Sunshine Energieberatung GmbH, sorgt dafür, dass Sie die höchstmögliche Förderung erhalten.
Umfassende Unterstützung für Ihren Förderantrag
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) regelt die Förderung für den Austausch von Heizungen, Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmeverlusts durch die Gebäudehülle sowie den Einbau und die Optimierung von technischen Anlagen, die zu einer höheren Energieeffizienz des Hauses beitragen. Der Vaillant Fördergeldservice unterstützt Sie bei der Sicherung der Fördermaßnahmen.
So läuft der Fördergeldprozess ab
Beratungsgespräch zur geplanten Heizungsmodernisierung
Ihr Heizungsfachbetrieb berät Sie zur Heizungsmodernisierung und erstellt ein Angebot. Danach schließen Sie gemeinsam einen Liefer- und Leistungsvertrag inkl. geplantem Umsetzungszeitraum für Ihr neues Vaillant Heizsystem ab.
So beauftragen Sie den Fördergeldservice
Sprechen Sie Ihren Heizungsfachbetrieb im Beratungsgespräch auf den Vaillant Fördergeldservice an und füllen Sie gemeinsam den Beauftragungsbogen aus. Ihr Fachbetrieb sendet diesen zusammen mit dem Liefer- und Leistungsvertrag sowie dem Umsetzungszeitraum an die Experten der Sunshine Energieberatung GmbH.
Notwendige Unterlagen
Ein Experte der Sunshine Energieberatung GmbH registriert Ihren Vorgang im KfW-Portal und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die notwendige BzA sowie alle weiteren Dokumente.
Förderantrag stellen
Registrieren Sie sich im Online-Portal der KfW-Bank und beantragen Sie mit unserer Ausfüllhilfe die staatliche Förderung, unter Berücksichtigung der Bestätigung zum Antrag (BzA) und Ihres Liefer- und Leistungsvertrags.
Automatische KfW-Zusage
Nachdem der Antrag gestellt ist, erhalten Sie automatisch die Zusage über Ihren Zuschuss von der KfW. Informieren Sie die Sunshine Energieberatung GmbH über die erfolgreiche Antragstellung und unsere Experten begleiten Sie bis zum Erhalt der Fördermittel.
Start der Heizungsmodernisierung
Nach dem Erhalt der Zusage kann Ihre Heizungsmodernisierung starten.
Einreichung der Nachweise
Nach Abschluss der Heizungsmodernisierung informieren Sie die Sunshine Energieberatung GmbH, die für Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt. Laden Sie diese zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen, wie der Rechnung, im KfW-Portal hoch, um Ihren Förderantrag abzuschließen.
Erhalt der staatlichen Förderung
Die Förderung wird von der KfW nach positiver Prüfung an Sie ausgeschüttet. Wie schnell Sie das Fördergeld erhalten, hängt vom aktuellen Antragsaufkommen ab.
FAQ Fördergeldservice
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt beispielsweise mit der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit 30 % – weitere 5 % Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Heizung (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal welchen Alters, bzw. Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist) erhalten Sie zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30 % Einkommensbonus – auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70 % begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Förderratgeber.



