Förderung für Familien: Jung kauft Alt (BEG)

Günstige Kredite bei Bestandserwerb
Gemeinsame Zukunft für junge Familien und alte Gebäude
Familien mit Kindern, die eine bestehende Immobilie kaufen und diese energeieeffizient sanieren, werden von der KfW mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Das maximale zu versteuernde Haushaltjahreseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind werden jeweils 10.000 EUR bereitgestellt. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,51 % effektiv. Förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Förderzusage mindestens auf den Standard eines "Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse" gemäß der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" energetisch saniert werden.
Die verpflichtende energetische Sanierung von älteren Gebäuden trägt zur Senkung des Energieverbrauchs im gesamten Wohnungsbestand bei und ist daher nicht nur finanziell, sondern auch für das Klima lohnenswert.
Überblick über die Fördervoraussetzungen
KfW „Jung kauft Alt“ – das Wichtigste in Kürze
Vaillant Tipps
Wichtige Infos rund um die Förderung
- Wie hoch die Förderung sein wird, hängt davon ab, wie viele minderjährige Kinder im Haushalt leben
- Zinsverbilligter Kredit (max. 150.000 EUR)
- Zinssatz von 1,51% effektiv bei 35 Jahren Laufzeit (andere Konditionen möglich)
- Förderfähig ist der Kaufpreis inkl. Grundstückskosten
- Kombinierbar mit anderen KfW Förderprgrammen, beispielsweise BEG EM Heizungsförderung und Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie einem zinsgünstige Ergänzungskredit über die KfW Bank
- Beantragung über Hausbank

Rahmenbedingungen für den Kredit
Von Kredithöhe bis Laufzeit
Für die Höhe des Förderkredites ist zunächst ausschlaggebend,
- wie viele Kinder unter 18 Jahren bei Antragsstellung im Haushalt leben
- wie hoch das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ist
Einen KfW-Kredit gibt es bei einem Kind bis maximal 100.000 EUR, bei zwei Kindern sind es bis zu 125.000 EUR und bei drei und mehr Kindern können bis zu 150.000 EUR beantragt werden. Die Kreditlaufzeit kann zwischen sieben und 35 Jahren gewählt werden. Die Zinsbindung kann zehn oder 20 Jahre betragen. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt derzeit beispielswese bei 1,51 Prozent effektiv. Förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückserwerbskosten für maximal eine Wohneinheit.
Dabei können andere Förderprogramme zusätzlich in Anspruch genommen und miteinander kombiniert werden, wie beispielsweise die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW Zuschuss Nr. 458) oder Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden) (KfW Kreidit Nr. 358/359).
