Zwei kleine Mädchen mit Sonnenbrille schwimmen mit Schwimmring im Wasser
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KI-Videoüberwachung: Geht der Datenschutz baden?

 

Künstliche Intelligenz (KI) zieht in immer mehr Lebensbereiche ein – auch dort, wo wir sie nicht sofort vermuten würden. Im Schwimmbad zum Beispiel. In Kassel soll KI helfen, Leben zu retten.

Im Auebad überwachen 21 Kameras die Wasseroberfläche und die Freizeitbereiche – unterstützt von einer selbstlernenden Software, die mögliche Notfälle erkennt und das Aufsichtspersonal alarmiert. Das Ziel ist mehr Sicherheit für die Badegäste. Doch was ist mit deren Privatsphäre und dem Datenschutz? Ein guter Anlass, genauer hinzuschauen: Wo kommt KI-gestützte Videoüberwachung heute bereits zum Einsatz? Was bringt sie – und wo liegen die Grenzen?

Detailaufnahme einer an einer Wand hängenden ÜberwachungskameraKI in der Videoüberwachung: bereits überraschend stark verbreitet

Ob in Bahnhöfen, Einkaufszentren, Stadien oder Kraftwerken – Videoüberwachung ist aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Und KI macht die Systeme noch leistungsfähiger: Sie erkennen nicht nur Bewegungen, sondern interpretieren Situationen. So lassen sich beispielsweise zurückgelassene Gegenstände oder potenzielle Gefahrensituationen erkennen, Laufwege analysieren und Ladendiebstahl vorbeugen, die Menschendichte in Warteschlangen kontrollieren oder Gefährdungen durch Brandherde, Wasserschäden oder unbefugten Zutritt frühzeitig identifizieren.

Kein Wunder, dass „Smart Surveillance“ zu den am schnellsten wachsenden Segmenten im KI-Markt gehört: Laut Marktforschern soll der Umsatz mit KI-gestützter Videoüberwachung in Europa von 1,72 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 auf rund 6,66 Milliarden US-Dollar im Jahr 2030 steigen (Quelle: Horizon Grand View Research). Die Vorteile dieser Entwicklung liegen auf der Hand: effizientere Abläufe, höhere Sicherheit, schnellere und genauere Reaktionen. Es hängt jedoch viel davon ab, wie verantwortungsvoll die Systeme entwickelt, installiert und betrieben werden.

Schwimmen unter KI-Aufsicht: Beispiel Auebad Kassel

Eine Schwimmbecken von obenIn dem Hallenbad nahe der Fulda sollen 21 Kameras helfen, Badeunfälle möglichst frühzeitig zu erkennen. Die aufgezeichneten Bilder werden jedoch nicht von Menschen betrachtet, sondern in Echtzeit von einer KI analysiert. Droht Gefahr – etwa  wenn sich eine Person im Wasser auffällig verhält – schlägt das System Alarm. Dann tickern auf den Smartwachtes des Aufsichtspersonals Nachrichten ein, inklusive Bild und Lokalisation der kritischen Situation.

Im Vitus-Bad im nordrheinwestfälischen Everswinkel konnte so bereits ein vierjähriges Mädchen vor dem Ertrinken gerettet werden. Darauf hofft man auch in Fulda: Die KI soll das Personal nicht ersetzen, sondern unterstützen – gerade an stark frequentieren Tagen. Menschen müssen also weiterhin handeln, retten, animieren. Die KI hilft lediglich, schneller auf Gefahrensituationen zu reagieren.

 

Was passiert mit den Daten der analysierten Videos?

Ein zentrales Thema beim Einsatz von KI-Systemen in der Überwachung ist der Datenschutz. Die Verantwortlichen in Kassel betonen, dass dieser gewährleistet sei: Die Bilder würden auf zwei lokalen Servern – ohne Bildschirme – von der KI analysiert und nicht gespeichert. Insofern müssten Badegäste keine Sorge haben, dass Bilder aus dem Schwimmbad im Internet landen.

Wenn persönliche Daten verarbeitet werden, müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer Gesetze eingehalten werden. Auch technische Standards, wie bestimmte DIN-Normen, können dabei eine Rolle spielen.

Was erlaubt der EU AI Act?

Neben der DSGVO hat die Europäische Union mit dem sogenannten AI Act einen weiteren Rechtsrahmen geschaffen – speziell für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Systeme zur biometrischen Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum – etwa zur Gesichtserkennung – zählen darin zur höchsten Risikokategorie und sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Anders verhält es sich mit Anwendungen wie im Auebad: Sie analysieren Bewegungsmuster oder potenzielle Gefahrensituationen, ohne Personen direkt zu identifizieren. Damit gelten sie als sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, die nur eingesetzt werden dürfen, wenn strenge Auflagen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem Transparenzpflichten, technische Robustheit und IT-Sicherheit, Datenschutz sowie der Nachweis menschlicher Kontrolle. Erst wenn das gegeben ist, darf ein solches System überhaupt betrieben werden.

Fazit: KI mit Verantwortung – KI als Chance

KI gestützte Videoüberwachungssysteme können helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Leben zu retten – das hat nicht nur der Einsatz in Schwimmbädern längst bewiesen. Außerdem können sie personelle Ressourcen schonen und menschliche Fehler reduzieren. Sie können jedoch auch das ständiger Kontrolle hervorrufen und Unmut auslösen, wenn ein Algorithmus unbegründete Verdachtsmomente identifiziert. Umso wichtiger ist es, die Technik transparent und ethisch vertretbar zu nutzen, wobei der Datenschutz höchste Priorität haben muss.

Was meint Ihr?

Würdet Ihr ein Schwimmbad mit KI-Überwachung nutzen? Gibt Euch der Einsatz eher ein Gefühl von Sicherheit oder von Unbehagen? Wir freuen uns auf Eure Meinung in den Kommentaren.

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