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Nach Installation / Inbetriebnahme

Sie haben Ihr ecoPOWER installieren bzw. in Betrieb nehmen lassen? Nun unternehmen Sie diese Schritte

Erklärung zur Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage

Nach Fertigstellung der Anlage sendet Ihr Vaillant Fachpartner einen Inbetriebsetzungsauftrag an Ihren Stromnetzbetreiber. Darauf hin setzt der Stromnetzbetreiber die Messeinrichtung in Betrieb. Ihr Vaillant Fachpartner nimmt Ihre KWK-Anlage in Betrieb und zeigt diese beim Stromnetzbetreiber an.

Erklärung zur Installation und zum Betrieb einer Messeinrichtungsanlage

Der Messstellenbetrieb (KWK Nettostromzähler / Erzeugungszähler) und die Messung mit einem Zweirichtungszähler müssen durch einen beauftragten Messstellenbetreiber / Messdienstleister mit Ihrem Stromnetzbetreiber geregelt werden.

Erklärung zur Vergütungszahlung KWK und Beantragung des KWK-Bonus

Gemäß KWK-Gesetz erfolgt die Vergütung des eingespeisten Stroms nach den vom Stromnetzbetreiber veröffentlichten Preisregelungen für Einspeisungen nach KWK-Gesetz zuzüglich der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE). Zudem zahlt Ihnen der Stromnetzbetreiber den im KWK-Gesetz festgelegten KWK-Zuschlag für die gesamte KWK-Strommenge (Nettostromzähler) in Cent pro Kilowattstunde aus. Ein Vertrag ist nicht erforderlich. Sie erklären lediglich Ihre Zustimmung dazu, dass der Stromnetzbetreiber die Vergütung über eine Gutschrift regelt und senden ihm eine Kopie Ihres BAFA-Zulassungsantrags. Zugleich geben Sie bitte an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung Gebrauch machen.

Anmeldung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bitte stellen Sie den relevanten Zulassungsantrag innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme Ihres ecoPOWER – einschließlich entsprechender Anlagen. Dazu verpflichtet Sie das KWK-Gesetz, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2.

Anlagen:

Anmeldung beim Hauptzollamt

Diese Anmeldung erfolgt in der Regel mit dem ersten Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme nach § 53 EnergieStO, für den Sie folgende Unterlagen benötigen:

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Meldepflichten und -fristen

Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf der Seite www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.

Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden.

Weitere Infos unter folgendem Link: