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Heizen im Sommer: Infos & Tipps für Eigentümer und Mieter

 

Die Heizung ausschalten und Energie sparen – ganz so einfach ist es nicht, denn beim Heizen im Sommer ist mietrechtlich und heizungstechnisch Einiges zu beachten. Wir haben Jürgen Becher vom Mieterverein Köln und Jörg Halbich von Firma Reitz-Topmann Haustechnik aus Gießen danach befragt.

Müssen Vermieter laut Mietrecht im Sommer heizen?

„Ja, das müssen Vermieter! Und zwar immer dann, wenn die Außentemperatur drei Tage lang weniger als 12 Grad beträgt. Ist es nur mal einen Tag kühl, dann muss die Heizung im Sommer nicht extra eingeschaltet werden, da sich die Innenraumtemperatur in der Regel einige Tage hält“, erläutert Mietrechtsexperte Jürgen Becher vom Mieterverein Köln.

Auf welche Innenraumtemperaturen muss im Sommer mindestens geheizt werden?

Dazu Jürgen Becher: „Je nach Raum müssen in der Wohnung mindestens 20 Grad erreicht werden. In der Nacht dürfen die Temperaturen 18 Grad nicht unterschreiten.“

Welche Rechte haben Mieter, wenn die Heizung im Sommer kalt bleibt?

„Stellt der Vermieter die Heizung trotz Aufforderung nicht an, dann kann der Mieter die Miete mindern. Sinkt die Innenraumtemperatur zum Beispiel an zwei Tagen auf 15 Grad, dann ist eine Mietminderung von zwei Prozent angemessen. Diese darf sich jedoch nur auf den Anteil der Miete für die beiden kalten Tage beziehen,“ so Becher.

Nur einer der Nachbarn im Mehrfamilienhaus möchte im kalten Sommer heizen. Kommen dann auf alle Mieter Kosten zu?

„Wenn der Vermieter das Heizsystem anschaltet, entstehen Grundkosten – zum Beispiel durch den Stromverbrauch. Diese Grundkosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt,“ sagt Jürgen Becher. Insofern fallen bei allen Parteien Kosten an – unabhängig vom individuellen Heizverhalten.

Umschaltung Sommer-/Winterbetrieb oder Heizung im Sommer ausschalten – was ist sinnvoller?

„Das hängt vom Heizungstyp ab,“ erklärt Jörg Halbich von der Reitz-Topmann GmbH. „Zentralheizungen ohne Warmwasserbereitung sollten in jedem Fall abgeschaltet werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Heizung auch warmes Wasser erzeugt wird. Denn moderne Geräte wie die unseres Partners Vaillant schalten bei entsprechender Voreinstellung automatisch in den Sommerbetrieb. In diesem Modus wird kein Heizungswasser mehr bereitgestellt, sondern nur noch Warmwasser für Küche und Bad.“ Detaillierte Infos zur Einrichtung des Sommerbetriebs an Eurem Vaillant Heizsystem findet Ihr in der Betriebsanleitung.

Was ist bei Heizungen mit außentemperaturgeführter Regelungstechnik beachten?

Je nach Außentemperatur schalten sich diese Heizungen automatisch ein oder aus. „Hier legt der Eigentümer fest, bei wie viel Grad dies geschieht. Herstellerseitig sind die Geräte in der Regel auf 21 Grad Werkseinstellung voreingestellt,“ erläutert Jörg Halbich. „Bei gut gedämmten Häusern empfehlen wir, die Abschaltgrenze auf 12 Grad abzusenken.“ Da die Häuser nur langsam auskühlen, muss nicht so schnell nachgeheizt werden.“

Und wie geht man mit manuell zu bedienenden Konstanttemperaturkesseln um?

„Ältere Heizungsmodelle ohne automatische Regelung arbeiten in der kalten Jahreszeit häufig mit konstant hohen Vorlauftemperaturen von 70 bis 80 Grad. Diese kann schon im Frühjahr heruntergeregelt werden. Im Sommer kann die Heizung dann manuell abgeschaltet werden. Dient sie auch zur Warmwasserbereitung, dann sollte die Brennerregelung oder die Speichertemperatur angepasst werden,“ so Jörg Halbich. „Wir empfehlen, sich dies beim ersten Mal von seinem Heizungsexperten am Gerät zeigen zu lassen.“

Darüber hinaus gilt: Frühjahr und Sommer sind die idealen Jahreszeiten, um eine veraltete Heizung auszutauschen. Warum dies so ist und sich lohnt, erfahrt Ihr im Artikel „Heizung erneuern – Aber wann?“.

Jörg Halbich Mitarbeiter des Vaillant Kompetenzpartner Reitz-Topmann Haustechnik im Interview:

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