Eine Frau hat es sich auf dem Sofa bequem gemacht und beschäftigt sich mit der Heizkostenabrechnung.
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Heizkostenabrechnung 2023 erstellen und prüfen: Darauf ist zu achten!

 

Bei der Heizkostenabrechnung für 2023 gibt es viel Neues: die Übernahme des Dezember-Abschlags durch die Bundesregierung, die Gas- und Strompreisbremse, die Aufteilung des CO₂-Preises zwischen Mieter und Vermieter. Und sogar die Heizkostenverordnung als gesetzlicher Rahmen für die Erstellung der Abrechnung hat sich vor kurzem geändert. Wir geben euch einen Überblick, was jetzt alles neu ist.

Heizkostenverordnung – das muss in der Abrechnung stehen

Auf einen Laptop sind die Verbrauchswerte der Wohneinheit im Detail abgebildet.

Die Heizkostenverordnung 2022 verpflichtet Vermieter, die Verbrauchsdaten monatlich zu übermitteln. So haben Mieter die Möglichkeit, ihre Nutzungsgewohnheiten kurzfristig anzupassen, um Energie zu sparen.

„Muss ich nachzahlen oder bekomme ich eine Erstattung?“ Das ist die erste Frage, wenn die Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert. Ein Blick auf die Endsumme gibt die Antwort. Doch wurde der Rechnungsbetrag korrekt ermittelt? Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist das bei rund einem Drittel der Abrechnungen nicht der Fall. Die neuen Rechnungspositionen werden die Fehlerquote vermutlich erhöhen. Auf diese Angaben solltet Ihr achten:

  • Ist der Abrechnungszeitraum korrekt? Prüft, ob es keine zeitliche Überschneidung mit der letzten Abrechnung gibt. Außerdem: Standen im Abrechnungszeitraum Wohnungen leer, dürfen die nicht aus dem Verteilerschlüssel herausgenommen werden, um die Kosten auf die anderen Mieter umzulegen.
  • Wurden die Vorauszahlungen korrekt erfasst? Aufgrund der gestiegenen Energiepreise haben einige Vermieter die Abschläge erhöht, teilweise sogar mehrfach. Deshalb sind die monatlichen Vorauszahlungen besonders sorgfältig zu erfassen bzw. zu prüfen.
  • Stehen die Energiemengen des Vorjahres zum Vergleich in der Abrechnung? Bei gravierenden Abweichungen, die sich nicht durch ein geändertes Verbrauchsverhalten erklären lassen, liegt das vielleicht an defekten Messgeräte. Oder es gab bei der manuellen Erfassung vielleicht einen Ablesefehler.
  • Sind die Energiebezugskosten korrekt aufgeschlüsselt? Das zu ermitteln, kann bei den sprunghaften Preisveränderungen der vergangenen Monate eine Herausforderung sein. Der Versorger stellt aber auf Anforderung die Daten bereit.
  • Wurden die Wartungskosten der Heizung korrekt erfasst? Die Bundesregierung hat für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten, die mit Gas heizen, eine Heizungsoptimierung und einen hydraulischen Abgleich vorgeschrieben. Die entsprechende Verordnung wird mit EnSimiMaV abgekürzt. Diese Kosten dürfen nicht auf Euch als Mieter umgelegt werden.

Das ist neu an der Heizkostenverordnung 2022

Die überarbeitete Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Sie sieht zwar keine Veränderungen der Abrechnungsmodalitäten vor. Aber sie musste überarbeitet werden, weil bis Ende 2026 sämtliche Messgeräte für die Verbrauchserfassung von Heizwärme und Warmwasser zu digitalisieren sind. Dazu zählt die Fernablesung der Daten über ein Smart-Meter-Gateway, um die zeitnahe Erfassung und Analyse via Internet zu ermöglichen. Sobald solche Messgeräte installiert sind, muss Euch der Vermieter monatlich über euren Energieverbrauch informieren. Die Kosten dafür kann er aber umlegen. Deshalb lohnt es sich, eine digitale Übermittlung zu wählen – per E-Mail, über ein Internetportal oder per App.

Außer dem aktuellen Verbrauch sind die Vergleichswerte aus dem Vormonat und dem Vorjahresmonat anzugeben. So sollt Ihr zeitnah Euer Verbrauchsverhalten anpassen können, um Energie zu sparen.

CO₂-Abgabe – das ist die neue Regelung

Ein Heizungsmonteur installiert eine Wärmepumpe.

Obwohl der Gesetzgeber für viele Entlastungen sorgt, bleibt Energie sparen das oberste Gebot – insbesondere bei fossilen Brennstoffen. Ideal ist daher der Wechsel zu einer Wärmepumpe.

Ab dem Bezugsjahr 2023 taucht als neue Position in vielen Heizkostenabrechnungen der CO₂-Preis auf. Diese Abgabe wird schon seit 2021 auf fossile Brennstoffe (also beispielsweise Kohle, Öl und Gas) aufgeschlagen. Als Teil der Energiebezugskosten wurde er bislang an den Mieter weitergegeben. Ab 2023 gilt ein Stufenmodel, nach dem der CO₂-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Ausschlaggebend ist die energetische Qualität des Gebäudes – also wie hoch der Heizbedarf pro Quadratmeter und Jahr ist (kWh/m²a). Auskunft darüber gibt der Energieausweis des Gebäudes bzw. der Energieverbrauchsausweis.

Als Faustformel gilt: Bei einem Effizienzhaus 55 mit guter Dämmung und effizienter Heizung zahlt der Mieter den vollen CO₂-Preis, da hier der Wärmebedarf in erster Linie vom Verbrauchsverhalten abhängt. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist, umso höher wird der Anteil, den der Vermieter trägt. Denn hier sind die Energieverluste des Gebäudes mit entscheidend für den Energiebedarf.

Gas- und Strompreisbremse – das sind die Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung

Die staatlichen Entlastungspakete für Gas und Strom machen die Erstellung und Prüfung der Heizkostenabrechnung noch herausfordernder. Die Gründe:

  • Dezember-Abschlag für Erdgas und Fernwärme: Für den Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Abschlagzahlung für Erdgas und Fernwärme übernommen. Grundlage zur Berechnung ist der Verbrauch im September 2022, multipliziert mit den im Dezember 2022 gültigen Brennstoffkosten des Versorgers. Mieter, die ihre Heizkosten durch Vorauszahlungen an den Vermieter begleichen, konnten unter bestimmten Voraussetzungen im Dezember Abzüge geltend machen. Hat der Mieter davon Gebrauch gemacht? Wenn nicht, ist in der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 eine Gutschrift zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind auf der Internetseite der Bundesregierung zu finden.
  • Gas- und Strompreisbremse: Die Kosten für Gas und Strom werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 vom Staat gedeckelt. In der Heizkostenabrechnung sind zum Grundpreis also die reduzierten Arbeitspreise anzusetzen: für Erdgas 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Preisdeckel gilt allerdings nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Bezugspunkt ist in der Regel der Vorjahresverbrauch, der im September 2022 vom Versorger ermittelt wurde. Für den Energieverbrauch, der über diesem Kontingent liegt, zahlt der Mieter also den jeweils gültigen Marktpreis des Versorgers. Zusätzliche Informationen dazu findet Ihr in unserem Ratgeber Strom- und Gaspreisbremse.

Fazit

Ob Ihr eine Heizkostenabrechnung erstellen oder prüfen müsst – es wird ein Stück komplizierter. Doch eine Tatsache bleibt trotz aller Entlastungspakete: Energie sparen durch eine effiziente Heizung und umsichtiges Verbrauchsverhalten bringt die größte Entlastung für Umwelt und Bankkonto.

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2 Kommentare

Stefan Marfeld

Viel bla bla , aber keine konkreten Zahlen , was wenn ich 30% mehr Gas verbrauche als das Jahr davor ? Bezahle ich dann 30 % mehr oder 100% mehr ?
Eine so einfache Frage kann keiner besntworten . Ihr Experten .
MfG
Marfeld

Michael Lorenz

Konnte aus dem Beitrag jetzt auch nicht viel mitnehmen. Heute meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten und bin schockiert über die Preiserhöhung vom Gasverbrauch. 100%, wobei der tatsächliche Verbrauch vom Gas weniger war als im Vorjahr. Ich muss wohl das Gespräch mit dem Vermieter aufsuchen.

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