Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Technologieoffener, flexibler und praxistauglicher: Mit diesem Anspruch haben Bundestag und Bundesrat das neue GModG beschlossen. Das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 bleibt bestehen, viele Einzelfälle und besondere Situationen werden jetzt allerdings stärker berücksichtigt.
Biotreppe statt 65-Prozent-Regel
Kern des neuen Gesetzes ist die Abschaffung der einheitlichen 65-Prozent-Regel. Neu eingebaute Heizungen müssen künftig nicht mehr grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus klimafreundlichen Energien bereitstellen. Damit können weiterhin auch neue Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen eingebaut werden.
Der vorgeschriebene Anteil bestimmter klimaneutraler Brennstoffe an der erzeugten Wärme steigt dabei schrittweise:
- mindestens 10 Prozent ab 1. Januar 2029
- mindestens 15 Prozent ab 1. Januar 2030
- mindestens 30 Prozent ab 1. Januar 2035
- mindestens 60 Prozent ab 1. Januar 2040
Ab 2045 müssen alle Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Eine Konkretisierung dieser Vorgabe folgt bis Dezember dieses Jahres.


Wärmepumpen bleiben erste Wahl
Trotz dieser Neuerungen gilt: Der Einbau von Wärmepumpen bleibt in den meisten Fällen die attraktivste Option. Diese hocheffiziente Technologie hat sich in den vergangenen Jahren am Markt durchgesetzt und wird auch in Zukunft zuverlässig gefördert. Sie kommt außerdem ohne Brennstoffe aus, die unter die Biotreppe fallen. Es ist daher zu erwarten, dass der Anteil von Wärmepumpen an der Wärmeversorgung weiterhin stark ansteigt.
Spielräume für alternative Lösungen
Eignen sich Wärmepumpen in bestimmten Objekten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht, können Gebäudeeigentümer schon heute auf praktikable Alternativen zurückgreifen. So lassen sich moderne Gasheizungen von Vaillant bereits mit bis zu 100 Prozent Bio-Erdgas oder Bio-Flüssiggas betreiben. Die Umrüstung der neuen Gas-Brenntwertgeräte ecoTEC plus 1-5 und ecoTEC exclusive VC 1-7 ab Baujahr 2024 auf 100 Prozent Wasserstoff ist per Zubehör ebenfalls möglich. Die neue Flexibilität des GModG trägt also auch an dieser Stelle den Marktentwicklungen Rechnung.
Das Gesetz regelt im Einzelnen den Einsatz verschiedenster Technologien. Beim irreparablen Ausfall einer bestehenden Heizung greift zudem ein Schutzmechanismus: Die Biotreppe wird in diesem Fall für zwölf Monate ausgesetzt. Dadurch soll eine kurzfristige und praktikable Ersatzversorgung ermöglicht werden.


Neue Kostenregeln für Mietverhältnisse
Eine weitere Änderung betrifft den Mieterschutz: Beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter ab 2028 die Gasnetzentgelte hälftig und ab 2029 auch die Bioanteile gemäß Biotreppe. In bestimmten Fällen werden auch kleine Vermieter geschützt: Sind bestimmte, eng definierte Voraussetzungen erfüllt, kann ihre Kostenbeteiligung unter Umständen entfallen.
Investieren lohnt sich – gerade jetzt!
Das GModG schafft Investitionssicherheit und neue Anreize, in moderne Heiztechnik zu investieren. Zugleich gewährt es dem Markt wieder mehr Entscheidungsfreit – und dessen Entwicklung ist eindeutig: Wärmepumpen haben sich in Deutschland längst als Lösung der Wahl etabliert. Da Wärmepumpen in den allermeisten Fällen klar die effizienteste Art des Heizens darstellen und auch zukünftig keinen Restriktionen wie der Biotreppe unterliegen, ist sogar eine Beschleunigung dieses Trends zu erwarten.
Flankiert wird das GModG von den geplanten Änderungen der Heizungsförderung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen: Das schrittweise Absinken der förderfähigen Kosten und des Klimageschwindigkeitsbonus macht eine frühzeitige Investition besonders attraktiv.
* alle Angaben ohne Gewähr
Alle Details zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) finden Sie hier: Gebäudemodernisierungsgesetz | Bundesregierung


