Energetische Sanierung & Denkmalschutz
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Energetische Sanierung & Denkmalschutz: Planung & Ablauf (Artikel 1/2)

 

Denkmalgeschützte Gebäude sind einzigartig, etwas Besonderes – auch, wenn es um die energetische Sanierung geht. Worauf solltet Ihr bei einem solchen Projekt achten? Und wie geht Ihr es am besten an, um unnötige Fehler und Kosten zu vermeiden? Welche Ansprechpartner sind notwendig und hilfreich? Hier erfahrt Ihr mehr!

Warum energetische Sanierung – Ihr wohnt ungemütlich und heizt zu teuer

HausfassadeAls Bewohner eines historischen Wohnhauses kennt Ihr die Situation vielleicht: Ihr fühlt Euch unwohl in den eigenen vier Wänden, weil es nicht richtig warm wird und zieht. Die Heizkostenrechnung? Gehört abgeschafft, denn sie ist zu hoch! Für Abhilfe sorgt eine energetische Sanierung: zugunsten von Wohnkomfort, Klimaschutz, Denkmalschutz und Haushaltskasse. Denn dies sind keine Gegensätze – auch, wenn Standardlösungen bei denkmalgeschützten Gebäuden nicht immer umsetzbar sind.

Auflage des Denkmalschutzes – Was repariert werden kann, muss repariert werden

Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet Euch als Eigentümer, Euer Baudenkmal sachgemäß zu behandeln und zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, gilt es immer erst zu reparieren. Ist dies nicht mehr möglich, dürft Ihr in die Bausubstanz eingreifen – möglichst mithilfe der ursprünglich verwendeten Methoden und Materialien (z. B. Naturstein, Sand, Lehm, Stroh etc.). Ist dies nicht möglich, können moderne Erhaltungs-, Konstruktions- und Reparatur-Techniken zum Einsatz kommen – sofern diese mit dem Bestand harmonisieren.

Antrag nicht vergessen – Sanierungen von Denkmälern müssen genehmigt werden

Ihr benötigt für jede bauliche oder gestalterische Veränderung eine denkmalrechtliche Genehmigung. Um diese zu erhalten, müsst Ihr vor Beginn der Arbeiten einen Antrag bei der unteren Denkmalbehörde Eurer Stadt oder Gemeinde stellen. Sie prüft die Vereinbarkeit Eurer Sanierung mit dem Denkmalschutz und erteilt bei Bedarf Auflagen. Saniert Ihr ohne Genehmigung, riskiert Ihr Bußgelder und Rückbauverfügungen.
Tipp: Damit Auflagen von Beginn an in Eure Planungen einfließen können, kontaktiert Ihre Eure Behörde am besten bereits vor der Antragstellung.

Ziel des Prozederes ist es, den kulturellen Wert Eures Gebäudes zu schützen. Daher verlangt der Denkmalschutz, dass Ihr bauliche Veränderungen dokumentiert – einschließlich verwendeter Materialien und angewendeter Techniken. Einzureichen ist diese Dokumentation häufig mit dem Antrag, spätestens jedoch nach Fertigstellung. Dies variiert von Bundesland zu Bundesland, da der Denkmalschutz Kulturhoheit der Länder ist.

Das A und O – ein Sanierungskonzept

Ganz gleich, ob Ihr Euer Gebäude „in einem Schwung“ oder Schritt für Schritt sanieren möchtet – Ihr solltet Euch in jedem Fall ein Sanierungskonzept erarbeiten lassen, das Ihr mit der Denkmalschutzbehörde abstimmt. Dieses Konzept sagt Euch ganz genau, wann welche Maßnahme energetisch und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt und wie sie gefördert werden kann. Zu den kleineren Einzelmaßnahmen gehören zum Beispiel die Dämmung von Rollladenkästen, oberster Geschoss- und Kellerdecke oder der Heizleitungen. Größere Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung des Dachs und der Wände oder die Modernisierung der Heiztechnik.

Ende gut, alles gut – Planung und Baubegleitung sind ihr Geld wert

Mit einer vernünftigen Planung, Auswertung der Angebote und Überwachung der Arbeiten durch Fachleute kommt Ihr unter dem Strich meistens günstiger weg als ohne. Außerdem baut Ihr mit mehr Sicherheit und verringert das Risiko späterer Bauschäden. Wozu sich also unnötig graue Haaren wachsen lassen?

Pinke, Pinke – Sanierung, Denkmalschutz & Förderung

EinfamilienhausPlanungskosten wie auch Baukosten für die energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Gebäude können durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gefördert werden. Bitte beachtet, dass der Antrag dafür meistens vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss. Darüber hinaus werden Investitionen ins Baudenkmal steuerlich gefördert. Da die Förderung ein größeres Thema ist, gehen wir darauf in Teil 2 unserer kleinen Ratgeber-Reihe genauer ein.

Die große Frage – Wann rechnet sich die energetische Sanierung?

Pauschal ist die Frage nicht zu beantworten. Denn denkmalgeschützte Gebäude sind zu unterschiedlich konstruiert und gestaltet, was die Art und Ausführung der Sanierungsmaßnahmen erheblich beeinflusst.

Lese-Tipps

Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit in der Gebäudemodernisierung
Unvereinbarer Widerspruch oder eine Frage der Sichtweise?
Eberhard Hinz, Andreas Enseling
ISBN 978-3-7388-0130-9
Erschienen im Fraunhofer IRB Verlag. Hier auch als E-Book erhältlich.

Kosten energierelevanter Bau- und Anlagenteile bei der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden
Diese vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegebene Studi informiert generell über mögliche Sanierungskosten und ist recht umfassend. Wer sich reinfuchsen möchte, kann sie hier gratis downloaden.

Sorgfalt und Qualität sind Trumpf – So läuft’s glatt

Teurer als erwartet, länger als erwartet oder fehlerhaft ausgeführt – wie könnt Ihr das möglichst vermeiden? Indem Ihr Euch ausführlich mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmt, die Bausubstanz und Bauphysik Eures Gebäudes untersuchen, die Arbeiten fachkundig planen und durch qualifizierte Handwerker ausführen lasst – und Euch idealerweise einen erfahrenen Bauleiter sucht, der sie koordiniert und überwacht.

Hilfe – hier naht sie!

Die untere Denkmalschutzbehörde Eurer Stadt oder Gemeinde informiert zum Baudenkmalbestand, zum Genehmigungsverfahren sowie zu Förderangeboten und Steuervergünstigungen.

Energie- und Klimaschutzagenturen beraten Euch bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten und den förderfähigen Maßnahmen bei der energetischen Sanierung und weisen auf örtliche Energieberatungsangebote hin – zu finden über: https://energieagenturen.de.

Energieberater für Baudenkmale haben sich für die Arbeit mit denkmalgeschützter Bausubstanz besonders qualifiziert – zu finden auf der Bundesliste der Energieexperten: www.energie-effizienz-experten.de.

Gut strukturiert – In 10 Schritten zum sanierten Denkmal

Wenn Ihr Euch an diesen Schritten orientiert, kommt Ihr möglichst schnell, gut und günstig zum Ziel:

1. Bestandsaufnahme – Was ist Sache bei Eurem Gebäude?
Das Umweltamt Wiesbaden hat einen wunderbaren Fragebogen erarbeitet, der Euch dabei hilft, die Informationen zu Eurem Gebäude in Zusammenarbeit mit Behörde, Planern und Handwerkern zusammenzutragen – und bei Terminen stets griffbereit zu haben: „Bestandsaufnahme Denkmal

2. Kontaktaufnahme – Was ist an meinem Gebäude denkmalgeschützt?
Am besten kontaktiert die untere Denkmalschutzbehörde frühzeitig. Sie prüft nicht nur, ob Euer Gebäude unter Denkmalschutz steht, sondern auch welche Bestandteile und Merkmale. Diese Denkmalbewertung ist für Euer weiteres Vorgehen entscheidend, da sie auf Möglichkeiten und Grenzen von Maßnahmen in der denkmalgeschützten Substanz hinweist.
Erste Informationen zum Thema Energieeffizienz & Förderung erhaltet Ihr zum Beispiel bei Eurer Energie- und Klimaschutzagentur vor Ort (s. Kasten).

3. Analyse der Bausubstanz – Wo drückt der Schuh?
Die ideale Basis für Eure energetische Sanierung ist eine bautechnische und bauphysikalische Untersuchung der Bausubstanz. Am besten beauftragt Ihr damit einen Fachplaner oder Architekten, der sich mit Denkmalschutz und Energieeffizienz auskennt – wie zum Beispiel die „Energieberater für Baudenkmale“ (s. Kasten).

4. Konzept – Was sind Eure Sanierungsziele?
Diese Ziele erarbeitet Ihr mit Eurem Energieberater, der Euch dann über mögliche Maßnahmen und deren Aufwand informiert. Die für Euch in Frage kommenden Maßnahmen lässt er in Euer Sanierungskonzept einfließen.

5. Abstimmung – Ist das Sanierungskonzept für die Denkmalschutzbehörde i. O.?
Vereinbart einen Termin mit der Denkmalschutzbehörde, um Euch das Go für Euer Sanierungskonzept zu einzuholen. Zur Beantwortung von Rückfragen steht Euch Euer Energieberater zur Seite.

6. Kosten, Ersparnis & Fördermittel – Womit könnt Ihr rechnen?
Nach der Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erhaltet Ihr von Eurem Energieberater eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten, Einsparungen und Fördermöglichkeiten.

7. Entscheidung – Welche Maßnahmen werden realisiert?
Jetzt entscheidet Ihr, was für Euer Gebäude umgesetzt werden soll.

8. Genehmigungsplanung – Planung der Details
Nun beginnt die detaillierte Maßnahmenplanung. Sofern noch nicht vorhanden, werden genaue Gebäudeplane erstellt und die verabschiedeten Maßnahmen eingezeichnet bzw. bei Bedarf Detailzeichnungen angefertigt. Damit könnt Ihr die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einholen und ggf. den Bauantrag stellen.

9. Ausschreibung – Auswahl & Beauftragung der Handwerker
Nutzt die genehmigten Pläne, um Angebote für die benötigten Gewerke einzuholen. Den Zuschlag erhalten die Anbieter, bei denen alles passt: Preis, Leistung, Erfahrung und Renommee.

10. Umsetzung – Gönnt Euch eine Fachbauleitung!
Gute Handwerker sind das A und O, eine mit historischer Bausubstanz vertraute Fachbauleitung das i-Tüpfelchen bei Eurem Projekt: Sie kontrolliert die Ausführung der Arbeiten, die Einhaltung des Zeitplans und die Handwerkerrechnungen. Außerdem ist sie dafür verantwortlich, dass die Denkmalschutzanforderungen eingehalten und die Maßnahmen dokumentiert werden. Übrigens, wer von KfW-Förderung profitieren möchte, muss eine Fachbauleitung beauftragen!

Weitere Infos zum Thema Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude findet Ihr den weitere Teilen unserer Reihe:

Teil 2: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/energetische-sanierung-denkmalschutz-foerderung/

Teil 3: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/heizung-in-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-infos-tipps-fuer-die-energetische-sanierung/

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Ein Kommentar

Rolf Ostermeier

Und wenn euch das Geld für solch eine umfangreiche Planung, Überwachung und Ausführung der Arbeiten durch hochqualifizierte Fachhandwerker fehlt, laßt euer Haus einfach vergammeln wie Hunderttausende andere Häuser in Deutschland auch.

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