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Heizung in denkmalgeschützten Gebäuden: Infos & Tipps für die energetische Sanierung

 

Welche Heiztechnik ist die richtige: Brennwerttechnik, Wärmepumpe oder BHKW? Wie sieht es mit Lüftung, EnEV & Energieausweis aus? Könnt Ihr Solarenergie nutzen? Hier erhaltet Ihr Antworten auf alle wichtigen Fragen!

Außen hui, innen komfortabel warm: Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnt weiß, dass Fassaden nicht beliebig verändert – und gedämmt werden können. Dennoch solltet Ihr bei einer energetischen Sanierung die Gebäudehülle und Heizung zunächst ganzheitlich betrachten. Denn Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste reduzieren den Wärmebedarf des Baudenkmals – und somit die erforderliche Leistung Eurer neuen Heizung. Das spart langfristig Energiekosten und Emissionen und macht den Einsatz erneuerbarer Energien zusehends interessant.

Probleme veralteter Heizungen in historischen Gebäuden

Zentrale Konstant- oder Niedertemperaturkessel sind häufig veraltet und ineffizient. Die ersten, ab den 1990er-Jahren eingebauten Brennwertgeräte kommen langsam in die Jahre. Bedarfsgerecht geregelt? Wurden sie selten, obwohl eine solche Regelung den Energieverbrauch schon um bis zu 10 % reduzieren kann. Überputzliegende Heizleitungen sind häufig ungedämmt. An den Heizkörpern fehlen Thermostatventile. Die Heizungspumpen sind in der Regel ungeregelt und überdimensioniert, so dass Sie bis zu 75 % mehr Strom verbrauchen als nötig. Sofern vorhanden, verlieren Trinkwasserspeicher ebenfalls unnötig Wärme durch ihre schlechte Dämmung.

Das Gute an einigen dieser energetischen Defizite – Ihr könnt sie in Eigenleistung oder mit geringem Aufwand beheben. Dazu gehören die Dämmung der Heizleistungen und die Installation von Thermostatventilen. Eine alte Heizungspumpe tauscht Euer Heizungsfachmann für kleines Geld – Förderung erhaltet Ihr dafür auch. Mehr dazu hier.

Bezüglich des veralteten Heizsystems solltet Ihr Euch von einem Heizungsfachmann beraten lassen – bevor es ausfällt und überhastet Entscheidungen über ein neues getroffen werden müssen. Eine kostenlose Beratung durch kompetente Ansprechpartner könnt Ihr zum Beispiel auf www.vaillant.de bequem online anfordern.

Wie läuft die Heizungsberatung bei denkmalgeschützten Gebäuden ab?

Bernd Sasse von der Bäder & Heizungen Sasse GmbH aus Woltersdorf bei Berlin sagt: „Wenn es um die Modernisierung von Heizungen in denkmalgeschützten Gebäuden geht, verfahren wir zunächst einmal wie bei jedem anderen Haus auch: Wir betrachten die Energieeffizienz und Emissionen des Heizsystems, die Energie- und Wartungskosten und prognostizieren die Restlebensdauer der Anlage – sofern sie eine hat. Denn gemäß EnEV sind 30 Jahre und ältere Heizungsanlagen auszutauschen. Dann schauen wir gemeinsam mit dem Planer, inwieweit der Wärmebedarf durch eine verbesserte Dämmung gesenkt werden kann, ob Gas oder Erneuerbare wie Solarenergie oder Umweltwärme genutzt werden können und welche Präferenzen und Wünsche beim Eigentümer bestehen. Kennen wir die Marschrichtung, erstellen wir ein Modernisierungskonzept und stellen die zu erwartenden Kosten denen der Altanlage gegenüber, so dass der Bauherr eine fundierte Entscheidung treffen kann. Dass wir ihn in diesem Zusammenhang auch über mögliche Fördermittel informieren, versteht sich von selbst!“

Heizkesseltausch & Denkmalschutz – grundsätzliche Überlegungen

1. Heizung zentral oder dezentral?

In denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern steht häufig die Frage an, ob die dezentrale Wärmeversorgung in den einzelnen Wohnungen beibehalten oder gegen eine zentrale ersetzt werden soll. Bei der Beantwortung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Pro Etagenheizung: Die Praxis zeigt, dass Mieter sparsamer heizen, wenn sie ihren Gasverbrauch selbst kontrollieren und monatlich per Abschlag vorausbezahlen müssen. Außerdem kann die Modernisierung schrittweise erfolgen – zum Beispiel bei Mieterwechseln.
    Die Herausforderung: Bei Umstieg von Heizwert- auf Brennwerttechnik muss der Kamin saniert werden, damit auch das kühlere Abgas nach oben steigt und entweicht. Üblicherweise wird dazu der Querschnitt des Schornsteins durch Einsatz eines Kunststoff-Doppelrohrs verkleinert, was den Rauchabzug verstärkt. Keine große Sache also!
  • Pro Zentralheizung: Ein großer Heizkessel hat einen besseren Wirkungsgrad als ein kleiner. Außerdem ist die Geräteauswahl größer, da Ihr unter Umständen auch eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung, ein BHKW oder einen Brennwertkessel in Kombination mit Solarthermie einsetzen könnt. Gerade der Einsatz regenerativer Energien spart Energiekosten und Emissionen und ist klar zukunftsorientiert.
    Die Herausforderung: Um eine Zentralheizung nutzen zu können, müssen neue Heizleitungen verlegt werden. Um den Eingriff in die Bausubstanz zu minimieren, können diese vor der Wand in Sockelleisten oder hinter Vorsatzschalen und abgehängten Decken installiert werden. Verlegungen in der Wand bedürfen der statischen, konstruktiven und denkmalschutztechnischen Prüfung. Vertikal verlaufende Heizleitungen vom Keller bis in die oberste Etage können meist in ungenutzte Kaminzüge gelegt werden.

2. Wie soll die Wärmeverteilung erfolgen?

Alte Radiatoren ohne Thermostatventil schmälern die Energieeffizienz Eures Baudenkmals ebenso wie ein alter Heizkessel. Daher lohnt es sich, über die Erneuerung der Wärmeverteilung nachzudenken. Dies gilt erst recht, wenn der Fußboden oder die Wandflächen ohnehin instandgesetzt werden sollen. Fußbodenheizungen erhöhen die Behaglichkeit in Räumen, da wir ihre Strahlungswärme schon bei geringerer Lufttemperatur als wärmend empfinden und sich diese auch in hohen Räumen gleichmäßiger verteilt. Wandheizungen schützen zusätzlich die Bausubstanz. Beiden Wärmeverteilsystemen gemeinsam ist die geringe Vorlauftemperatur von ca. 35 °C, die sowohl die Leitungsverluste verringert als auch die Heizleistung Eures Wärmeerzeugers, was wiederum die Nutzung von erneuerbaren Energien begünstigt.

3. Welche Heiztechnik ist die richtige?

Wenn Ihr Eure Energiekosten und Emissionen durch einen Heizkesseltausch senken möchtet, könnt Ihr grundsätzlich an zwei Stellschrauben drehen: an der Energieeffizienz Eures Heizungssystems – und an der Energiequelle, denn erneuerbare Energien sind kosten- und emissionsfrei. Entdeckt nachfolgend die häufigsten Heizungsarten zur energetischen Sanierung denkmalgeschützter Gebäude:

Wärmepumpe: Wärmepumpen entziehen der Umwelt Wärme und erzeugen daraus Wohnwärme sowie optional Warmwasser und Wohnraumkühlung. Wie dies funktioniert, erklärt Euch dieser Ratgeber „Wärmepumpe“ in Video, Bild und Text. Dabei gilt: Je höher die Temperatur der Luft, des Erdreichs oder des Grundwassers und je geringer die benötigte Vorlauftemperatur der Heizung ist, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Daher betreibt Ihr eine Wärmepumpe idealerweise mit einer Fußbodenheizung oder großflächigen Heizkörpern, da diese mit geringen Vorlauftemperaturen auskommen. Eine gute Wärmedämmung – unter Umständen von innen, um den Eingriff in die Bausubstanz zu minieren – begünstigt den Betrieb einer ressourcenschonenden Wärmepumpe ebenfalls, da sie den Wärmebedarf des Gebäudes insgesamt reduziert. Die Installation einer Wärmepumpe erfolgt ohne großen Eingriff in die Bausubstanz. Für die Wärmepumpe selbst muss kaum in die Bausubstanz eingegriffen werden.

Gas-, Öl- oder Pellet-Brennwerttechnik & Solarthermie: Moderne Brennwertgeräte nutzen die eingesetzte Energie besonders effizient, da sie auch die im Wasserdampf enthaltene Kondensationswärme nutzen. Sie benötigen wenig Platz und haben geringe Investitionskosten und Amortisationszeiten. Wenn Euer Haus an die Erdgasleitung angeschlossen ist, kommt Ihr ohne Lagertank oder Lagerraum aus. Erdgas ist der emissionsärmste fossile Energieträger: Bei seiner Verbrennung werden 25 Prozent weniger CO2 freigesetzt als bei Öl. Holzpellets als regenerative Energieträger entlassen lediglich das CO2, das beim Wachstum der Pflanzen aus der Atmosphäre entzogen wurde. Wer seine Energiekosten und Emissionen weiter senken möchte, kombiniert sein Brennwertgerät mit Solarthermie zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung.

Achtung: Im Rahmen des 2019 verabschiedeten Klimapakets fördert die Bundesregierung Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen – und dazu gehören auch Wärmepumpen oder solarunterstützte Gas-Brennwertheizungen. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Ratgeber zum Klimapaket.

Solarthermie & Denkmalschutz – Ist das vereinbar?

Ob Ihr Solarkollektoren – oder auch Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung – nutzen könnt, hängt von der Art Eures denkmalgeschützten Gebäudes und der für die Solarnutzung infrage kommenden Fläche ab. Auf der Straßenseite eines Einzeldenkmals sind Solarkollekten nur selten mit dem Denkmalschutz vereinbar. Auf den hofseitigen Flächen einer Gruppierung von Gebäuden oder auf Dächern von Anbauten sieht das schon wieder ganz anders aus. Gleiches gilt für Solaranlagen mit dezenter Gestaltung, die sich harmonisch in repräsentative Dachflächen integrieren lassen. Das Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde ist bei der Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit von Solarthermie & Denkmalschutz unerlässlich. Sollte dem so sein, müsst Ihr bei der Planung in jedem Fall auch die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion prüfen lassen.

BHKW: Mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen Blockheizkraftwerke sowohl Strom als auch Wärme: Ein Gas-Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der die mechanische Energie des Motors in elektrische Energie umwandelt. Die dabei entstehende Wärme wird über Wärmetauscher „ausgekoppelt“ und der Heizungsanlage zugeführt. Den produzierten Strom nutzt Ihr vor Ort, Überschüsse speist Ihr gegen Vergütung ins öffentliche Stromnetz ein.
Gerade wenn Denkmalschutzauflagen Maßnahmen an der Gebäudehülle verhindern und die Nutzung regenerativer Energien nicht möglich ist, kann der Einsatz eines geförderten BHKWs attraktiv sein. Denn die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme spart bis zu 40 % Primärenergie und ist somit deutlich effizienter als die meisten anderen Methoden zur Wärme- und Stromerzeugung. Allerdings erfordert ein BHKW eine hohe Auslastung ab ca. 4.000 Vollbetriebsstunden pro Jahr, um wirtschaftlich betrieben werden zu können.

Denkmalschutz & Lüftung – Worauf müsst Ihr achten?

Richtiges Lüften ist wichtig – für Euer Wohlbefinden, Eure Leistungsfähigkeit und die Erhaltung der Bausubstanz. Denn mit dem Lüften wird nicht nur CO2 in die Umwelt entlassen, sondern auch überflüssige Luftfeuchtigkeit, die sich sonst an kalten Bauteilen niederlassen – und Schimmel verursachen kann. Daher fordern die Baurichtlinien auch in denkmalgeschützten Gebäuden eine Mindestlüftung gemäß DIN 1946-6 ohne Eingriff der Bewohner. Ein effizientes Lüftungskonzept ist zur Erhaltung der Raumluftqualität also unerlässlich, wenn Ihr Eure Gebäudehülle energetisch ertüchtigt. Ziel ist es, den Luftwechsel auf das erforderliche Maß zu reduzieren – bei minimierten Wärmeverlusten. Im Baudenkmal kann dies über Fensterlüftung, natürliche Lüftung und mechanische Lüftung erreicht werden. Eine solche dezentrale, kontrollierte Lüftung wirkt ähnlich wie eine natürliche Quer- und Diagonallüftung. Da sie vollständig in die Außenwände integriert wird, ist sie deutlich besser mit dem Denkmalschutz vereinbar als ein zentrales Lüftungssystem, das Lüftungsrohre oder ein Luftkanalsystem sowie einen Haustechnikraum erfordert. Ein gutes Beispiel für ein dezentrales Lüftungssystem ist Vaillant recoVAIR VAR 60 mit Wärmerückgewinnung, das der Abluft den Großteil der Wärme entzieht und der kalten Zuluft zuführt. Auf diese Weise verringert es den Lüftungswärmeverlust um ca. 50 % bei Einhaltung der DIN 1946-6.

Weitere interessante Infos zum Thema „Richtig Lüften & Schimmel vermeiden“ findet Ihr hier.

EnEV, Energieaus & Denkmalschutz – Ausnahmen zu Euren Gunsten

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Gebäuden. Wer neu baut oder energetisch saniert, muss gewährleisten, dass seine Heizung und Wärmedämmung so ausgeführt werden, dass dieser Wert eingehalten wird. Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude regelt § 24 der EnEV. Er besagt, dass die Anforderungen der EnEV zurückstehen, wenn sie die Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. Ob diese Ausnahmen für Euer Gebäude gelten, beurteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.

Bei Verkauf oder Vermietung müsst Ihr für Euer Baudenkmal gemäß § 16 der EnEV keinen Energieausweis vorlegen. So soll vermieden werden, dass Energieausweise für Denkmale unsachgemäße Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Fazit: Welche Heiztechnik für Euer Baudenkmal sinnvollste ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wie stark Ihr die Gebäudehülle energetisch ertüchtigen dürft und wollt. Denn je geringer der Wärmebedarf Eures Gebäudes, desto eher könnt Ihr mittels einer Wärmepumpe auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Ob Ihr Solarthermie nutzen könnt, hängt wiederum von der Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz ab. Gute Beratung durch erfahrene Experten ist bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern durch nichts zu ersetzen!

Weitere Infos zum Thema Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude findet Ihr den ersten beiden Teilen unserer Reihe:

Teil 1: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/energetische-sanierung-denkmalschutz-planung-ablauf/

Teil 2: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/energetische-sanierung-denkmalschutz-foerderung/

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