Legionellen im Wasser? Das Wichtigste zur Legionellenprüfung! (Artikel 3/3)
Die Legionellenprüfung ist gesetzlich geregelt. Rechte, Pflichten und wichtige Einzelheiten in Verbindung mit der Legionellenprüfung sind allerdings vielen unbekannt. Dabei ist die regelmäßige Untersuchung wichtig zum Schutz der Gesundheit. Hier in aller Kürze das Wichtigste, wenn ihr Mieter, Vermieter oder Hauseigentümer seid.
Wann ist eine Legionellenprüfung notwendig?
Die gesetzliche Grundlage für die Legionellenprüfung ist die sogenannte Trinkwasserverordnung, abgekürzt TrinkwV. Sie verpflichtet „gewerbliche Betreiber von Trinkwasseranlagen“ (das sind beispielsweise Vermieter) zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Das Untersuchungsintervall ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Standard ist, jedes Jahr eine Legionellenprüfung vorzunehmen. Die erste Prüfung muss auf jeden Fall frühestens nach 3 Monaten und spätestens nach 12 Monaten nach der Inbetriebnahme einer neuen Trinkwasseranlage erfolgen. Werden bei unveränderten Bedingungen in drei aufeinander folgenden Untersuchungen keine kritischen Legionellenwerte festgestellt, kann mit dem Gesundheitsamt ein längeres Untersuchungsintervall vereinbart werden. Spätestens alle drei Jahre ist aber immer eine Legionellenprüfung erforderlich. Wichtig: Die Ergebnisse sind den Mietern mitzuteilen!
Als Eigenheimbesitzer seid ihr zwar nicht zu einer Legionellenprüfung verpflichtet. Doch auch bei kleineren Trinkwasseranlagen besteht die Gefahr der Verkeimung. Deshalb raten Experten in regelmäßigen Abständen zu einer freiwilligen Legionellenprüfung, zumindest aber zu einer regelmäßigen Wartung der Trinkwasseranlage durch einen erfahrenen Installateur.
Wer macht eine Legionellenprüfung?
Eine Legionellenprüfung dürfen nur dafür zugelassene Institute vornehmen. Das regionale Gesundheitsamt gibt dazu Auskunft. Welches Gesundheitsamt für euren Wohnort zuständig ist, könnt Ihr per PLZ-Suche auf der Internetseite vom Robert Koch Institut erfahren.
Den Auftrag zur Legionellenprüfung muss der Vermieter erteilen – oder auf freiwilliger Basis der Eigenheimbesitzer. Darin eingeschlossen ist die fachgerechte Beprobung der Trinkwasseranlage vor Ort und die Untersuchung auf Legionellen im Labor. Bei einem positiven Befund einer gewerblich betriebenen Trinkwasseranlage geht die Information direkt an das Gesundheitsamt. Je nachdem, wie hoch die Legionellen-Konzentration ist, schreibt das Gesundheitsamt konkrete Maßnahmen vor. Vermieter müssen die Bewohner sofort informieren.
Ist eine Legionellenprüfung auch bei Durchlauferhitzern notwendig?
Bislang war es üblich, nur „Großanlagen“ zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen zu untersuchen. Dazu zählen zum einen Anlagen mit zentralen Trinkwasserspeichern mit mehr als 400 Litern. Oder Rohrleitungen zwischen dem Trinkwassererwärmer, beispielsweise einem elektrischen Durchlauferhitzer, und der Entnahmestelle mit mehr als 3 Liter Inhalt. Das ist in den meisten Wohnungen nicht der Fall. Neuere Erkenntnisse haben aber gezeigt: Auch dieses Wasser kann verkeimen. Deswegen hat das Umweltbundesamt veranlasst, eine Legionellenprüfung auch bei Durchlauferhitzern vorzunehmen, die nicht unter die sogenannte 3-Liter-Regel fallen (siehe Mitteilung des Umweltbundesamtes vom 18. Dezember 2018).
Was ist zu tun, wenn der Legionellen-Nachweis positiv ausfällt?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert für die Legionellen-Konzentration einen sogenannten technischen Maßnahmenwert: 100 Kolonie-bildenden Einheiten pro 100 Milliliter (100 KBE/100 ml). Wird bei einer Legionellenprüfung eine Überschreitung dieses Wertes festgestellt, ist umgehend der Ursache auf den Grund zu gehen. Dazu sind zum einen weitere Proben der Trinkwasseranlage zu entnehmen. Außerdem muss ein erfahrener Installateur technische Lösungen für das Problem erarbeiten.
Das Gesundheitsamt legt fest, welche Schutzmaßnahmen für die Bewohner zwischenzeitlich erforderlich sind. Bei leicht erhöhter Legionellen-Konzentration droht keine unmittelbare Gefahr. Aber Legionellen sind in den Trinkwasserleitungen nicht gleichmäßig verteilt. Einige Rohrleitungsabschnitte können regelrechte „Legionellen-Nester“ sein. Bis das gesamte Ausmaß feststeht, wird deshalb häufig ein Duschverbot für Mieter und Hausbewohner verhängt. Denn das größte Infektionsrisiko mit Legionellen besteht, wenn kontaminiertes Wasser beim Duschen vernebelt und dann eingeatmet wird. Das Trinken kontaminierten Wassers ist in der Regel unkritisch. Trotzdem sollte vorsorglich bei erhöhten Legionellen-Werten das Wasser abgekocht werden.
Viel hängt bei Legionellen generell davon ab, wie die Trinkwasseranlage täglich genutzt wird (siehe Beitrag „Legionellenprophylaxe: So schützt ihr euch vor Legionellen im Leitungswasser“.
Beteiligt Euch doch bitte an eine kurzen Umfrage: Hattet Ihr schon einmal Legionellen im Trinkwasser? Was habt Ihr dann gemacht? Danke fürs Mitmachen!
Ein Kommentar
Dass Legionellen eine Gefahr für die Gesundheit darstellen vestehe ich. Interessant wäre mal zu erfahren, warum gerade ab 100 KBE die Gesundheit gefährdet ist. Wer hat diesen Wert ermittelt und wie wurde dieser Wert wissenschaftlich ermittelt?
Weiter wäre interessant zu wissen, ob nach einem Befund in einer von mehreren Wohnungen jede weitere Probe in allen, oder lokal, nur in der befundeten Wohnung durchgeführt werden müß