Energetische Sanierung & Denkmalschutz
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Energetische Sanierung & Denkmalschutz: Förderung (Artikel 2/2)

 

Denkmalgeschützte Wohngebäude haben einen ganzen besonderen Charme – und nicht selten energetischen Sanierungsbedarf. Für die Umsetzung gelten strenge Regeln. Das erhöht zwar den finanziellen Aufwand, ermöglicht aber auch die Nutzung von verschiedenen Förderprogrammen. Wir haben die wichtigsten für Euch beleuchtet!

Bundesförderung für effizienten Gebäude – Sonderfall Baudenkmal

Denkmalgeschützte VillaHistorische Bauten erhöhen die Attraktivität von Städten und Ortskernen, ziehen Touristen an und sorgen für eine intakte Infrastruktur. Aber deren Bewirtschaftung ist zwangsläufig energieintensiv. Somit ist der CO2-Austoß von Baudenkmälern in der Regel deutlich höher als von neueren Gebäuden. Dennoch gibt es Möglichkeiten einer energetischen Sanierung, ohne dass der Charme des Denkmals verloren geht. Dabei hilft der Staat mit hohen Subventionen. Die „Bundeförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) enthält eigene Förderrichtlinien für Baudenkmäler.

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Baudenkmälern zum Effizienzhaus mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. 120.000 Euro Förderkredit und einen Tilgungszuschuss von 6.000 Euro gibt’s je Wohneinheit bei einer Komplettsanierung. Der Fördersatz steigt, wenn zusätzlich die Erneuerbare Energien-Klasse erreicht wird. Dazu muss der Wärmebedarf mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Eine für Denkmäler häufig genutzte Heizlösung ist eine Wärmepumpe für die Grundlast der Wärmeerzeugung und ein extra Gas-Brennwertgerät für die Spitzenlast. Bei der Sanierung eines Denkmals zu einem Effizienzhaus mit EE-Klasse steigen die Höhe des Förderkredits auf 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss als Geldgeschenk vom Staat auf 15.000 Euro.

Angepasste Förderbedingungen für Baudenkmäler

Um die energetische Sanierung mit allen Auflagen des Denkmalschutzes vereinbaren zu können, gelten andere Fördervoraussetzungen als üblich. Bei einem solchen Effizienzhaus (EH-Denkmal) darf der Jahres-Primärenergiebedarf 160 Prozent und der Transemissionswärmeverlust 175 Prozent der Werte betragen, die für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten.

Ob Euer Gebäude unter diese Regelung fällt und eine „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ aufweist, erfahrt Ihr von der unteren Denkmalschutzbehörde, vom Stadtplanungs- oder Bauamt.

Gehört ins Team: der Experte für Baudenkmale

Zu den Förderbedingungen der BEG WG zählt, dass ein Energieeffizienz-Experte die Sanierungsmaßnahmen plant, die Ausführung überwacht und verifiziert. Ideal ist, wenn die Person Erfahrung bei der Sanierung von Baudenkmälern hat. Das Honorar für diese Dienstleitung zählt laut BEG WG zu den förderfähigen Kosten. Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de. Mehr dazu auch in unserem Blog-Beitrag „Energetische Sanierung & Denkmalschutz: Planung & Ablauf“.

Tipp: Solltet Ihr die energetischen Vorgaben der BEG für ein EH-Denkmal nicht erreichen können, ist eine Förderung unter Umständen dennoch möglich. Dazu muss Euer Energieeffizienz-Experte die Sanierungsplanung auf die gestalterischen Vorgaben der Denkmalschutzbehörde abstimmen, eine Gebäudebilanzierung durchführen und so nachweisen, dass sämtliche energetische Maßnahmen umgesetzt werden, die der Denkmalschutz zulässt.

Steuerliche Förderung mit „Denkmalschutz-AfA“

Ergänzend zu einer BEG-Förderung besteht die Möglichkeit, die nicht förderfähigen Kosten im Zuge der Sanierung Eures Baudenkmals sowie Reparaturen steuermindernd geltend zu machen. Dazu gibt es die „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) mit unterschiedlichen Konditionen für vermietete und selbstgenutzte Baudenkmäler:

  • Vermieter können in den ersten acht Jahren nach der Investition jeweils neun Prozent der Kosten abschreiben und in den folgenden vier Jahren sieben Prozent. In Summe sind das also 100 Prozent der nicht förderfähigen Sanierungskosten.
  • Selbstnutzer können zehn Jahre lang neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben – in der Summe also 90 Prozent der nicht geförderten Gesamtkosten.
  • Wer bereits eine denkmalgeschützte Immobilie besitzt und eine Sanierung beschließt, genießt die „Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern“: Gemäß dem Einkommenssteuergesetz (EStG) kann der Erhaltungsaufwand sofort in voller Höhe als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgezogen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.

Erhaltene Fördermittel werden auf die absetzbaren Kosten angerechnet. Darüber hinaus gilt für die Nutzung dieser steuerlichen Vorteile, dass die Sanierungsmaßnahmen von der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt worden sein müssen. Detaillierte Infos zum sinnvollen Ablauf erfahrt Ihr hier. Eine ausführliche Beratung zur Denkmal-AfA erhaltet Ihr bei Eurem Steuerberater, bei der Finanzbehörde oder unteren Denkmalschutzbehörde.

Weitere Förderprogramme

Denkmalgeschütztes MehrfamilienhausGrundsätzlich ist Denkmalschutz Ländersache. Daher stellt jedes Bundesland zusätzlich zur BEG eigene Förderprogramme bereit. Beispielsweise bietet die NRW-Bank ebenfalls zinsverbilligte Förderkredite zur Renovierung und Sanierung von Baudenkmälern an. Welche Landesprogramme sowie kommunale und regionale Förderprogramme an Eurem Wohnort verfügbar sind, erfahrt Ihr von den unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Gemeinden – und von den Energie- und Klimaschutzagenturen vor Ort. Hier zwei besondere Förderungen für Eigentümer von Baudenkmälern:

  • „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Mit diesem Bund-Länder-Programm unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Gesamtmaßnahmen vor allem zur Erhaltung historischer Stadtkerne. Ob Eure Stadt oder Gemeinde zur Teilnahme am Programm ausgewählt wurde und weitere Förderdetails erfahrt Ihr auf staedtebaufoerderung.info.
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich seit 1985 für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein. Dazu gehört neben der Notfall-Rettung bedrohter Bauwerke oder pädagogischen Schul- und Jugendprogrammen auch die Ausschüttung von Fördergeldern. Diese dienen jedoch vor allem dem Erhalt oder der Erneuerung der historischen Bausubstanz, müssen individuell beantragt und nicht zurückgezahlt werden. Weitere Infos auf denkmalschutz.de.

Fazit

Die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist zwar in der Regel mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden als bei anderen Bestandsgebäuden – wird aber auch entsprechend gefördert. Wichtig ist, sämtliche Maßnahmen schon im Vorfeld mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen und sich zum Thema Förderung individuell beraten zu lassen. Eine erste Anlaufstelle dafür sind zum Beispiel die Energie- und Klimaschutzagenturen vor Ort.

Weitere Infos zum Thema Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude findet Ihr den weiteren beiden Teilen unserer Reihe:

Teil 1: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/energetische-sanierung-denkmalschutz-planung-ablauf/

Teil 3: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/heizung-in-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-infos-tipps-fuer-die-energetische-sanierung/

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