: Eine Frau und ein Mann sitzen nebeneinander und schauen sich das alte und das neue EU-Energielabel an.

Quelle: EU-Kommission, Claudio Centonze

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Neues EU-Energielabel für „weiße Ware“: Nur noch 7 Energieeffizienzklassen

 

Wenn Ihr in den vergangenen Wochen zum Beispiel einen neuen Fernseher gekauft habt oder eine neue Waschmaschine, ist es Euch bestimmt aufgefallen: Es gibt ein neues EU-Energielabel. Also diesen bunten Aufkleber mit der Leiter aus roten, gelben und grünen Pfeilen, der auf einen Blick die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gerätes anzeigt. Das ist jetzt auf jeden Fall neu und hat, als auffälligste Veränderung, keine ein, zwei oder drei „+“-Zeichen mehr hinter dem Buchstaben für die Energieeffizienzklasse! Stattdessen gibt es (wieder) nur noch die Einteilung von A bis G.

Das neue Energielabel wurde zum 1. März 2021 eingeführt und gilt mit seinen sieben Energieeffizienzklassen aktuell erstmal für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner sowie Fernsehgeräte. Im September werden auch Lampen und Leuchten in die neuen Energieeffizienzklassen eingeordnet.

Warum gibt es ein neues EU-Energielabel?

Das neue Energielabel ist durch die Effizienzverbesserungen bei den Geräten, die Energie verbrauchen, notwendig geworden. Es sind also seit 1992, der Einführung des Energielabels, immer mehr in die grüne Energieeffizienzklasse „A“ gerutscht. Um da überhaupt noch unterscheiden zu können, waren für besonders effiziente Waschmaschinen, Fernseher oder Heizgeräte die zusätzlichen „+“-Zeichen notwendig.

Oder einfacher: Wer bisher einen Wäschetrockner der (vermeintlich) höchsten Energieeffizienzklasse „A“ kaufte, hatte noch lange nicht das effizienteste Gerät! Drei „+“-Zeichen mussten dafür am Ende schon hinter dem „A“ stehen – und alles unter „B“ war im Grunde ein Stromfresser …
Mit dem neuen EU-Energielabel ist die Aufteilung jetzt aber wieder klarer und übersichtlicher.

Ändern sich die Energieeffizienzklassen?

Durch das neue EU-Energielabel ist die Einteilung, wie energiesparend ein Gerät arbeitet, zwar wieder deutlicher. Gleichzeitig rutschen aber natürlich auch die Geräte, die bisher „A+++“ bewertet waren, jetzt in die Energieeffizienzklasse „C“. Ihr könnt das alte und das neue EU-Energielabel also nicht direkt miteinander vergleichen, denn an der Energieeffizienz des Gerätes hat sich ja nichts geändert!
Dafür bekommt Ihr jetzt jedoch über den QR-Code, der auf dem neuen EU-Energielabel mit abgedruckt ist, zusätzliche Geräteinformationen aus der EU-weiten Datenbank EPREL. Dazu gehören unter anderem Angaben zu den Modellabmessungen, bei Kühlschränken zu Art und Volumen der Kühlfächer, oder zur angebotenen Mindestgarantie. Ihr habt also deutlich mehr Infos zur Verfügung, auf die Ihr Eure Kaufentscheidung stützen könnt.

Welches EU-Energielabel gilt für Heizgeräte?

In einem knapp bemessenen Haustechnikraum steht eine moderne Heizungsanlage, in der eine Wärmepumpe mit einer Lüftungsanlage kombiniert ist.

Im Moment betrifft die Reskalierung des EU-Energielabels nur „weiße Ware“, wie einen Küchenherd. Bei Wärmeerzeugern, wie dieser Kombination aus Wärmepumpe und kontrollierter Wohnraumlüftung wird noch nach einer neuen Struktur der Energieeffizienzklassen gesucht. Sie sollen zum Beispiel möglichst auch die ressourcenschonende Herstellung oder das Recycling zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe abbilden.

Nach dem Start des neuen EU-Energielabels mit der sogenannten „weißen Ware“ im März 2021 soll jetzt für alle anderen Produktgruppen nach und nach die Neuskalierung der Energieeffizienzklasse folgen. 2026 etwa wird das Re-Scaling für Heizgeräte wie Gas-Brennwertgeräte, Solaranlagen oder Wärmepumpen erwartet. Bis dahin gilt für sie weiter das bekannte Energielabel mit den Energieeffizienzklassen von „G“ bis „A+++“.

Dieser zeitliche Unterschied ist notwendig, weil die energetische Effizienz von Wärmeerzeugern deutlich schwieriger zu beurteilen ist als beispielsweise die eines Fernsehers. Denn Wärmepumpen oder Verbundanlagen (zu denen vielleicht noch eine PV-Anlage oder ein Batteriespeicher gehört) tragen ja zu einer deutlichen Effizienzverbesserung des gesamten Versorgungssystems bei, indem sie beispielsweise zu hohe Einträge abpuffern und erst zu Lastzeiten wieder abgeben. Vor dem Hintergrund des Green Deal könnte auch ihre Gesamt-Umweltbelastung mit in eine Klassifizierung einfließen. Wichtige Stichworte sind hier die ressourcenschonende Herstellung und Recyclingfähigkeit.
Die Gespräche zu all diesen Details laufen aber noch, so dass über die zu erwartende Klassifizierung und die Art ihrer Umsetzung erst später berichtet werden kann. Wir bleiben für euch also auf jeden Fall an dem Thema dran!

Die Beratungen, in welche Energieeffizienzklassen künftig Warmwasserbereiter (zum Beispiel Durchlauferhitzer), Heizungsanlagen, Raumheizgeräte, Raumklimageräte und Lüftungsanlagen eingeordnet werden, laufen aber noch.

Wie sind denn Eure Erfahrungen mit dem EU-Energielabel? Findet Ihr die neue Gestaltung auch übersichtlicher – oder ist Euch die Skalierung jetzt vielleicht sogar zu grob geraten? Und vor allem: Spielt das EU-Energielabel für Eure Kaufentscheidung eigentlich überhaupt eine Rolle? Diskutiert das doch einmal mit anderen Leserinnen und Lesern oder mit uns in unserem Blog!

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