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Lass los! Das neue Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz – Rücknahmepflichten für eine umweltverträgliche Entsorgung

 

Waschmaschine, Heizlüfter, Drucker, Wasserkocher – Wir ärgern uns, wenn Elektrogeräte ihre Lebensdauer erreicht haben und den elektrischen Geist aufgeben. Schnell ist ein neues Gerät gekauft und das alte Teil verschwindet irgendwo im Keller. Doch wie entsorgen wir Elektroschrott eigentlich richtig? Seit Anfang des Jahres gilt das überarbeitete Elektrogesetz „ElektroG3“, das hier helfen soll. Wir erklären euch, um was es geht.

In jedem deutschen Haushalt finden sich unzählige Geräte mit demselben Symbol: Die durchgestrichene Mülltonne ist auf unterschiedlichsten Alltagsgeräten – von Kühlschränken über Elektrodurchlauferhitzern bis hin zu Handys zu finden und kennzeichnet Elektrogeräte, die nicht in den Restmüll gehören, sondern korrekt entsorgt werden müssen. Laut der Stiftung EAR fallen jährlich mehr als 20 Kilogramm Elektroschrott allein in Deutschland pro Person an. Diese großen Mengen gelten als wachsendes Problem. Weltweit kamen 2019 circa 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott zusammen. Dieser Wert soll laut Global E-Waste Monitor bis 2030 auf sogar 74,7 Millionen Tonnen steigen.

Sammelquote erhöhen – Rohstoffe in der Kreislaufwirtschaft halten

Elektroschrott ist nicht einfach nur Müll. Oftmals enthält er wertvolle Rohstoffe wie Metalle, Kupfer und teilweise Gold auf Platinen. Diese Stoffe können über die sogenannte Sammelquote recycelt werden und zurück in die Kreislaufwirtschaft fließen. Die Sammelquote beschreibt die Anzahl der Altgeräte, die über kommunale Sammelstellen oder Händler dem Recyclingkreislauf zurückgeführt werden. Durch das überarbeitete Elektro- und Elektronikgerätegesetz soll gezielt die Rücknahme von Altgeräten gefördert und somit eine höhere Sammelquote in Deutschland erreicht werden. Laut EU muss seit 2019 die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in den Verkehr gebrachten Neuware entsprechen. Im Jahr 2019 lag die Sammelquote in Deutschland bei 44 Prozent, was laut Europäischem Parlament etwas über dem Europäischen Durchschnitt liegt.

Neue Abfallregelungen ab 2022

Das neue ElektroG3 gilt seit dem 1. Januar 2022 und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Davon betroffen: Alle Geräte mit dem Durchgestrichene-Mülltonne-Symbol, die umweltfreundlich entsorgt werden müssen. Das fördert die Kreislaufwirtschaft und Schadstoffe gelangen nicht in die Umwelt.

Bei Händlern konnten bisher kleine Altgeräte wie Toaster und Fernbedienungen nur bedingt zurückgegeben werden. Nämlich nur dann, wenn ihre Verkaufsflächen für Elektrogeräte bei mindestens 400 Quadratmetern liegen. Das ändert sich mit dem ElektroG3. Ab spätestens 1. Juli 2022 gilt die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme auch für Vertreiber von Lebensmitteln. Das gilt zum Beispiel für Supermärkte und Discounter, die eine Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern besitzen und mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Die Händler stehen in der Informationspflicht über das Recht auf kostenlose Rückgabe und -sendungen. Batterien, Akkus und Leuchtmittel können im Handel in Sammelboxen abgegeben werden.

Ausgeweitete Rücknahmepflichten im Handel

Bei der Rücknahme spielt es keine Rolle, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Drei Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern müssen Händler annehmen, ohne dass ein neues Gerät vom Verbraucher gekauft werden muss (0:1 Rücknahme). Größere ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte konnten bisher nur bei kommunalen Sammelstellen wie Wertstoffhöfen, Schadstoffmobilen oder mit sperrmüllbegleitender Abholung entsorgt werden. Fortan lassen sich Altgeräte, mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter, bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückgegeben (1:1 Rücknahme).

Rücknahmepflicht bei Online- und Versandhändlern

Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. Das bisherige Elektrogesetz ElektroG2, mit dem die Abgabe alter Geräte bei Onlineshops mit hohen Rückversandkosten bis zur Unmöglichkeit erschwert wurde, gehört nun der Vergangenheit an. Liegt die gesamte Lager- und Versandfläche des Online-Händlers bei mindestens 400 Quadratmetern können Verbraucher Altgeräte kostenlos zurückgeben oder -senden. Ob ein Händler einen kostenlosen Rückversand oder eine alternative Rücknahme bereitstellt, bleibt ihm überlassen. Hinweise zu den Rückgabemöglichkeiten finden sich meist auf den Internetseiten der Händler. Online-Versandhändler müssen Abholung und Entsorgung großer Altgeräte in Zukunft aktiv anbieten und Rückgabemöglichkeiten für kleine Geräte und für Lampen in zumutbarer Entfernung schaffen.

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