Eine Frau pflanzt im Garten ihres Hauses einen Baum.
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Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde verschärft: Was bedeutet das für mein Haus?

 

Das erste Klimaschutzgesetz des Bundes wurde 2019 verabschiedet und musste 2021 schon überarbeitet werden. So verlangte es das Bundesverfassungsgericht. Der Grund: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) schreibt die kontinuierliche Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen vor, damit Deutschland klimaneutral wird. Doch die Schritte bis dahin haben in der ersten Gesetzesfassung die folgende Generation unverhältnismäßig höher belastet als die heutige, urteilten die Verfassungsrichter. Deshalb sieht das aktuelle KSG bis 2030 eine stärkere Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen vor – auch für Gebäude. Das müssen Hausbesitzer dazu wissen …

Das Klimaschutzgesetz begrenzt CO2-Emissionen – das sind die Ziele

Eine Frau hängt im Hauswirtschaftraum Wäsche auf. Dabei unterhält sie sich mit ihrem kleinen Sohn. Im Hintergrund steht eine moderne Heizungsanlage.

Klimaschutz soll nicht hauptsächlich nachfolgenden Generationen aufgebürdet werden, befand das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum KSG. Mit effizienten Heizungen, die Umweltwärme nutzen, lassen sich umgehend CO2-Emissionen sparen.

Mit dem KSG 2021 hat die Bundesregierung ein neues Ziel festgeschrieben, ab wann Deutschland klimaneutral sein soll: statt 2050 nun im Jahr 2045. Klimaneutralität heißt: Es werden dann in einem Jahr nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen – allen voran CO2 – als die Natur aufnehmen kann.

Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, gibt das aktuelle KSG zunächst bis 2030 Obergrenzen für den jährlichen CO2-Ausstoß vor. Die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen sind für sechs verschiedene Wirtschaftsbereiche definiert, sogenannte Sektoren. Ein wesentlicher Bereich ist der Gebäudesektor. Denn laut Umweltbundesamt trägt der Energieverbrauch von Gebäuden derzeit mit rund einem Drittel zu den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bei. Ein erheblicher Faktor sind Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen. Genau hier setzt der Gesetzgeber an.

Das Klimaschutzgesetz und der Gebäudesektor – das kommt auf Hausbesitzer zu

Die CO2-Emissionen von Gebäuden sind in den letzten Jahren kaum gesunken. Das liegt vor allem an der niedrigen Sanierungsquote von alten Häusern und deren Heizungen. Deshalb ist das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für Gebäude durchaus ambitioniert: Von 149 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2010 auf 67 Mio. Tonnen im Jahr 2030. Welche Konsequenzen hat das für Hausbesitzer?

Das Klimaschutzgesetz selbst schreibt keine Maßnahmen für Gebäude vor. Es definiert nur die Obergrenzen der Emissionen. Damit ist es eher ein gesetzlicher Leitfaden, der Einfluss auf weitere Gesetze nimmt. Wird bei dem jährlichen Monitoring des CO2-Ausstoßes festgestellt, dass ein Sektor seine Ziele nicht einhält, können über entsprechende andere Gesetze bestehende Maßnahmen verschärft oder neue Maßnahmen erlassen werden. Für Gebäude sind die folgenden Gesetze entscheidend:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht Vorschriften zur energetischen Bauweise eines Hauses und den Umfang der Nutzung erneuerbarer Energie für die Heizung und Warmwasserbereitung (Einzelheiten findet Ihr hier).
  • Das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Höhe des CO2-Preises fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas. Das wirkt sich direkt auf die Heizkosten aus, insbesondere, wenn noch mit Öl geheizt wird.
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt die Richtlinien vor für Finanzhilfen bei der Haussanierung, dem Neubau besonders effizienter Häuser und den Tausch alter Heizungen gegen umweltfreundliche Heiztechnik. Beispielsweise wird eine hohe Prämie gezahlt, wenn eine Ölheizung durch eine nachhaltige Wärmepumpe ersetzt wird (mehr zum Thema Wärmepumpen im Altbau erfahrt Ihr hier).

Erreicht der Gebäudesektor nicht die gesteckten Emissionsziele, hat der Gesetzgeber also eine ganze Palette an Möglichkeiten, gegenzusteuern. Förderungen für Effizienzhäuser wurden bereits gestrichen, wenn Ölheizungen installiert werden. Andererseits sind die hohen Förderungen für Wärmepumpen ausgeweitet worden. Weitere Stellschrauben sind eine in Zukunft höhere CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe oder die Anhebung von Neubaustandards.

Das Klimaschutzgesetz und die Zukunft – dann könnten die nächsten Verschärfungen kommen

Solarkollektoren sind auf dem Garagendach neben einem Einfamilienhaus aufgeständert.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz hat für den Gebäudesektor im Jahr 2030 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 68 Prozent im Vergleich zu 1990 festgeschrieben. Neben Wärmepumpen ist Solarthermie ein einfacher Beitrag im Kleinen, um dieses große Ziel zu erreichen.

Als einziger Sektor konnten Gebäude die gesteckten Klimaziele für 2020 nicht einhalten. Ob und welche Maßnahmen der Gesetzgeber deshalb zum Gegensteuern verabschiedet, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Auch auf EU-Ebene hat das Thema Brisanz und es werden schon Gesetze und Regelungen diskutiert, die Auswirkungen auf den Gebäudesektor haben dürften.

Im Klimaschutzgesetz bereits festgelegt ist, dass im Jahr 2024 die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren für die Jahre 2031 bis 2040 definiert werden. Die Gesamtemissionsmengen für Deutschland sind für diesen Zeitraum allerdings schon festgeschrieben. Im Jahr 2040 soll der CO2-Ausstoß in Deutschland um 88 Prozent unter dem von 1990 liegen.

Außerdem ist für das Jahr 2028 ein Bericht zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung vorgesehen.

Welche Verschärfungen sich aus diesen Meilensteinen des Klimaschutzgesetzes ergeben werden, ist natürlich noch nicht klar. Absehbar ist aber bereits, dass Häuser und Heizungen mit einem hohen Verbrauch fossiler Brennstoffe immer mehr Kosten verursachen. Eine der günstigsten Möglichkeiten, diese Preisspirale zu stoppen, ist die zusätzliche oder ausschließliche Nutzung von Umweltwärme durch Wärmepumpen und Solarthermie.

Eine Frage an unsere Leser: Habt Ihr im Blick, wie hoch der CO2-Ausstoß Eures Hauses ist? Mit welchen Maßnahmen habt Ihr die Emissionen zurückgefahren? Eure Erfahrungen helfen anderen Hausbesitzern!

Weitere Informationen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude findet Ihr hier.

Hintergründe zur CO2-Bepreisung könnt Ihr in diesem Blog-Beitrag lesen.

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