Vaillant Fördergeld Service
Maximale Förderung, minimale Bürokratie
Förderung ist Expertensache
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)*. Darin wurden die bisherigen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Heizen vereinheitlicht.
Unsere Spezialisten vom Vaillant Fördergeld Service wissen, welche Fördermaßnahme für Sie infrage kommen und wie Sie am besten profitieren Die Experten unterstützen Sie bei der Antragstellung, damit Sie stress- und sorgenfrei die attraktiven Fördergelder vom Staat erhalten.
Die Fördergeldberatung
Diese Leistungen sind enthalten
So geht es los!
Wie Sie schnellstmöglich Ihren Förderantrag stellen
Starten nicht warten
NEU: mit dem Vaillant Fördergeld Versprechen schnell und risikofrei zur neuen Heizung
Bis zu 50% Förderung vom Staat
Diese Heizsysteme werden gefördert
Förderfähige Kosten
Diese Handwerkerangebote sollten Sie einsenden
Wissenswertes zur Antragstellung
Das sollten Sie unbedingt beachten
Die Fördergeldberatung
Die Antragstellung von Fördergeldern ist in der Regel mit viel Papierkram, Korrespondenz und Sachverstand verbunden und kostest meistens viel Zeit und Selbstorganisation. Mit der Beauftragung des Vaillant Fördergeld Service können Sie diesen Aufwand vertrauensvoll abgeben. Eine Förderberatung des Vaillant Fördergeld Service beinhaltet folgende, kostenpflichtige Leistungen:
- Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Förderfähigkeit
- Tagesaktuelle Recherche der Förderprogramme verschiedener Fördergeldgeber
- Ermittlung der optimalen Kombination aller zur Verfügung stehenden Fördermittel gemäß des Heizungsangebots
- Hinweise zur Modifikation des Heizungsangebot zur Maximierung der möglichen Fördergelder
- Je nach Art der Beauftragung: direkte Antragstellung beim Fördergeldgeber oder indirekte Vorbereitung der späteren Antragstellung durch Sie selbst
- Übersichtliche Zusammenstellung und Zustellung aller relevanten Informationen und vorausgefüllten Dokumente innerhalb weniger Werktage
- Kostenlose Hotline für Rückfragen zu ausgesendeten Dokumenten
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So geht es los!
Egal, ob Sie bauen oder modernisieren: Ihr Heizungsfachmann berät Sie bei allen technischen Fragen und erstellt Ihnen ein Angebot für Ihr neues Vaillant Heizsystem. Wenn Sie von unserem Fördergeld Service profitieren wollen, sprechen Sie Ihren Heizungsfachmann schon vor oder im Beratungsgespräch auf die Förderberatung von Vaillant an. Er füllt dann gemeinsam mit Ihnen den Beauftragungsbogen vollständig aus und sendet diesen zusammen mit seinem Heizungsangebot Angebot* bei uns ein.
* Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der möglichen Fördergelder sowie für die Antragstellung verschiedene Kostenarten gemäß vorliegender Angebote herangezogen werden können. Lesen Sie daher auch unsere Information zu förderfähigen Kosten.
Hinweis: Bitte stellen Sie erst den Antrag auf Fördergelder und warten Sie auf den Zuwendungsbescheid, bevor Sie den Heizungsfachmann beauftragen.
Starten, nicht warten
NEU: mit dem Vaillant Fördergeld Versprechen** schnell und risikofrei zur neuen Heizung
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen stellen die Experten des Vaillant Fördergeld Service in Ihrem Auftrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Förderantrag. Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des BAFA.
Bislang galt: Entweder warten Sie nun einige Wochen auf den Zuwendungsbescheid zum gestellten Förderantrag. Wenn es aber schnell gehen muss, können Sie den Heizungsfachmann auch ohne Förderzusage der BAFA beauftragen. Dann allerdings mit dem Risiko, dass der Antrag später auch abgelehnt werden könnte.
Mit unserem neuen Fördergeld Versprechen** überspringen Sie die lange Wartezeit - Sie können direkt risikofrei mit Ihrem Projekt beginnen. Denn wir versprechen Ihnen: Sollte das BAFA wider Erwarten Ihren Förderantrag ablehnen, übernehmen wir die Ihnen zustehende Fördersumme. Starten Sie sofort mit einem sicheren Gefühl.
**Für das Vaillant Fördergeld Versprechen gelten die folgenden Bedingungen (269 kB).
Bis zu 50% Förderung*** vom Staat
Diese Heizsysteme werden gefördert
Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es je nach Art und Weise der Heizungsmodernisierung bis zu 35% Förderung auf die Investitionssumme. Ein zusätzlicher Bonus von 10% winkt, wenn eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine hybride Heizung (Gas-Brennwert + Solarthermie oder Gas-Brennwert + Wärmepumpe) ersetzt wird. Weitere 5% Förderungen gibt es, wenn die Modernisierung der Heizung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
Damit sind also Fördersummen von bis zu 50% der Investition möglich.*** Die BEG gewährt diese Förderung bis zu einer Investitionssumme von max. 60.000 Euro je Wohneinheit.
Förderfähige Kosten – Welche Angebotskosten berücksichtigt werden dürfen!
Die Grundlage der Investitionssumme (100 %) zur Ermittlung möglicher Fördergelder setzt sich zusammen aus den Ausgaben für:
- Anschaffungskosten für Wärmeerzeuger inkl. deren Montage und Inbetriebnahme
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers
- Erschließungs-, Anschaffungs- und Anbindungskosten der Wärmequelle der Wärmepumpenanlage
- Anschaffungskosten für Mess-, Steuer- und Reglungstechnik inkl. deren Montage und Installation
- Anschaffungskosten für Wärmespeicher inkl. deren Montage und Installation
Wissenswertes – Was es im Rahmen der Antragstellung zu berücksichtigen gibt
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Antragstellung bei Fördermittelgebern.
***Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der genannte maximale Förderbetrag vom Staat versteht sich inklusive 5%, wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist. Weitere Informationen finden Sie in unserem Förderratgeber.