Wir laden Sie herzlich zu unseren bevorstehenden Online-Seminaren zum Thema: „GEG und BEG – Alles, was Sie dazu wissen sollten!“ ein.
Seien Sie bestens vorbereitet und erfahren Sie alles über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Besuchen Sie eines von drei informativen Online-Seminaren:
- 29.09. von 17:00 bis 18:00 Uhr
- 05.10. von 17:00 bis 18:00 Uhr
- 12.10. von 12:00 bis 13:00 Uhr
Unsere Experten vermitteln Ihnen wertvolles Wissen und beantworten Ihre Fragen.
+++ Update vom 12. September 2023: Eckpunkte zur BEG Förderung auf den Weg gebracht +++
Der Bundestag hat die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, beschlossen. Dazu gehören auch die Richtlinien zur künftigen, daran angepassten Heizungsförderung.
Wie diese künftig aussehen wird, ist aber in den Details noch offen: Die Förderrichtlinien zur BEG, in denen schon entsprechende Eckpunkte stehen, werden derzeit beraten.
Wer seine alte Heizung zum Beispiel durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, sollte also nicht unbedingt auf die neuen Förderprogramme warten. Stattdessen kann es sich durchaus auszahlen, sich möglichst zeitnah von einem Fachmann ausrechnen zu lassen, ob die Investition jetzt in ein neues Wärmesystem nicht deutlich wirtschaftlicher ist als ein Heizungstausch erst nach dem Jahreswechsel!
Derzeit gelten aber noch diese aktuellen Förderbedingungen für Ihr Haus und Ihre Heizung:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Was wird wie gefördert – und warum?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein milliardenschweres Förderprogramm der Bundesregierung. Es soll Eigentümer von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, aber auch von Nichtwohngebäuden finanziell bei Maßnahmen unterstützen, die den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. An erster Stelle steht dabei, die CO₂-Emissionen durch Heizungen deutlich zu drücken, am besten auf null. Denn nach Erhebungen des Umweltbundesamt ist der Gebäudesektor in Deutschland für 15 Prozent dieser klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Im Jahr 2021 waren das 115 Millionen Tonnen CO₂, die von Gebäuden für die Erwärmung von Räumen und Trinkwasser ausgestoßen wurden.
Das Erschreckende: Dieser Wert ist in den vergangen 10 Jahren kaum gesunken. Denn die meisten Bestandsgebäude in Deutschland sind vergleichsweise alt und unsaniert. Außerdem heizen die meisten noch mit Öl und Gas. Doch das Klimaziel steht – festgeschrieben durch nationales Gesetz und internationale Abkommen: Im Jahr 2030 darf der Gebäudesektor nur noch 67 Millionen Tonnen CO₂ ausstoßen, und im Jahr 2045 soll der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein. Für Hausbesitzer gibt es also viel zu tun – und die BEG hilft dabei mit viel Geld.
Den größten Teil der Fördermittel stellt die BEG für die Gebäudesanierung und den Heizungstausch bereit. Mit einer geförderten Gebäudesanierung wird aus einem Altbau mit hohen Wärmeverlusten ein energiesparendes Effizienzhaus – beispielsweise durch die Dämmung von Fassaden und Dächer oder den Austausch schlecht isolierter Fenster und Türen.
Doch das oberste Ziel der BEG ist, den Umstieg von Heizungen mit fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien zu beschleunigen, vorzugsweise durch die Installation von Wärmepumpen. Dieser regenerativen Heiztechnik gehört die Zukunft und erhält deshalb die höchsten Förderquoten der BEG. (Wie Wärmepumpen funktionieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wärmepumpen: Zukunftssicher und umweltbewusst heizen“).
Auch wer ein neues Haus baut, kann eine BEG-Förderung erhalten. Allerdings sind die Hürden hoch. Förderfähig sind Gebäude, die deutlich weniger Energie verbrauchen als der gesetzliche Mindeststandard für Neubauten vorschreibt. Außerdem müssen sie nachhaltig gebaut und geheizt werden.
Was fördert die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist derzeit in drei Richtlinien aufgeteilt. Sie definieren die Förderbedingungen für unterschiedliche Vorhaben:
- BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wie etwa den Heizungstausch, die Heizungsoptimierung, den Fenstertausch oder die Dämmung des Gebäudes.
- BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG), um einen Altbau in einem Zug zu einem Effizienzhaus zu sanieren.
- BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG), die die Förderbedingungen für die Sanierung von Wohnhäusern auf gewerblich genutzte Gebäude überträgt.
- BEG-Richtlinie für den klimafreundlichen Neubau (BEG KFN), die die Förderbedingungen zur Errichtung neuer, nahezu klimaneutraler Wohngebäude und Nichtwohngebäude definiert.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen – wie zum Beispiel eine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss als Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Für die Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus und für den Neubau ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Die staatliche Bank gewährt einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss.
Nachfolgend haben wir für Sie das Wichtigste zu den einzelnen BEG-Richtlinien zusammengefasst und wie Sie die Förderbedingungen rund um die Heiztechnik mit Vaillant erfüllen. Details zu den BEG-Richtlinien und wie Sie die Förderungen beantragen, steht auf separaten, verlinkten Ratgeber-Seiten.
BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM): Schritt für Schritt Energie und Emissionen sparen
Wer sein Haus schrittweise modernisieren möchte, erhält hohe Zuschüsse auf Grundlage der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen. Pro Wohneinheit können förderfähige Kosten von bis zu 60.000 Euro angesetzt werden. Die Höhe der Zuschüsse ist im Wesentlichen danach gestaffelt, wie stark sich durch die jeweilige Einzelmaßnahme der CO₂-Ausstoß verringert. Deshalb wird der Umstieg von einer alten Gas- oder Ölheizung auf eine Wärmepumpe mit einer hohen Förderquote von bis zu 40 Prozent bezuschusst! Zum Vergleich: Die Gebäudedämmung wird im Bestfall nur mit 20 Prozent gefördert. Mehr Details zu Förderhöhen und Förderbedingungen finden Sie in unserem Ratgeber zur BEG EM.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) empfehlenswert
Um die besten Ergebnisse bei der schrittweisen Sanierung zu erzielen, ist es sinnvoll die Einzelmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge durchzuführen. Dazu wurde das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplans (iSPF) entwickelt. Dabei nimmt ein Energie-Effizienzexperte zunächst vor Ort eine energetische Bestandsaufnahme vor und empfiehlt dann die optimale Abfolge einzelner Maßnahmenpakete. Die Beratungskosten hierfür werden ebenfalls bezuschusst. Die Umsetzung der Empfehlungen ist zwar freigestellt, aber bringt jeweils die höchsten Energieeinsparungen, bis schließlich eine Effizienzhaus-Stufe erreicht ist. Für diese systematische Vorgehensweise gibt es einen Sonderbonus von 5 Prozent für energetische Verbesserungen der Gebäudehülle sowie für die Optimierung der Heizung und anderer Anlagentechnik. Mehr zum iSFP lesen Sie hier.
Förderung von Wärmepumpen an Bedingungen geknüpft
Obwohl elektrisch angetriebene Wärmepumpen ausschließlich erneuerbare Wärme dem Erdboden, dem Grundwasser oder der Luft zum Heizen entnehmen, ist die Förderung an Bedingungen gebunden. Denn der Betrieb soll möglichst effizient sein. Also wenig Strom für viel Wärme. In sanierten Häusern müssen Wärmepumpen daher einen wichtigen Wert erreichen: die Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7. Dieser Wert gibt an, dass die Wärmepumpe mit dem Einsatz von einer Kilowattstunde (kWh) Strom, 2,7 kWh Heizwärme erzeugt. Der Anteil Erneuerbarer Energie aus Umweltwärme beträgt somit 1,7 kWh.
Eine zweite Grundvoraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe ist die Verfügbarkeit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. So können Sie anhand aktueller und zurückliegender Kennwerte der Wärmepumpe Ihr Nutzerverhalten in puncto Raumtemperierung und Warmwasserverwendung optimieren. Auch das hilft, Energie einzusparen.
Vaillant Wärmepumpen mit komfortabler Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
Die Lösung von Vaillant für eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige erfüllt weit mehr als die Förderbedingungen für Wärmepumpen. Sie erhalten damit ein echtes Werkzeug zur Optimierung Ihres Heizsystems. Beispielsweise erlauben die technischen Vorgaben des BAFA eine solche Anzeige mit einigen Pauschalwerten zu realisieren. Mit Vaillant erhalten Sie hingegen echte Klarheit durch reale Messdaten:
Über den witterungsgeführten Regler sensoCOMFORT werden Innen- und Außentemperatur an die Energie- und Effizienzanzeige weitergegeben. In Relation mit dem entsprechenden Energieverbrauch gesetzt, ist diese Auswertung wirklich aussagekräftig. Außerdem fließen weitere Betriebsdaten der Wärmepumpe ein. Zur Verknüpfung aller Werte ist die Installation des Internetmoduls sensoNET erforderlich. Klar und übersichtlich können Sie dann alle Daten auf Ihrem eigenen mobilen Gerät analysieren – mit der intuitiven myVAILLANT App.
Weil die Effizienzsteigerung ein zentrales Anliegen der BEG ist, erhalten Wärmepumpen, die Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, sogar einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Der Grund: Geothermische Umweltquellen zu erschließen kostet zusätzliches Geld. Doch die konstanten Temperaturen verbessern die Effizienz einer Wärmepumpe. Darüber hinaus gibt es jetzt einen zusätzlichen Kältemittelbonus. Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden, erhalten ebenfalls eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung. Allerdings lassen sich der Effizienzbonus und der Kältemittelbonus nicht kombinieren. Dadurch sind mit Wärmepumpen hohe Förderquoten von bis zu 40 Prozent zu erreichen.
Vaillant Wärmepumpe aroTHERM plus mit natürlichem Kältemittel
Die außen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe aroTHERM plus arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel R290. Deshalb lässt sich bei einem Heizungstausch mit diesem System auch die höchste Förderung erzielen. Denn die Leistung ist nicht nur für Neubauten, sondern ebenfalls für die unterschiedlichen Gegebenheiten in Bestandsgebäuden ausgerichtet. Technische Einzelheiten zu dieser innovativen Wärmepumpe finden Sie hier.
BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG): In einem Zug von einem Altbau zu einem Effizienzhaus
Die meisten Fördermittel stellt die BEG für die „systemische“ Bestandsanierung bereit. „Systemische Sanierung" heißt, dass durch eine Komplettsanierung aus Ihrer Immobilie ein Effizienzhaus wird. Maßgeblich dafür ist die BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG). Die Förderung besteht in einem zinsverbilligten Förderkredit der KfW-Bank inklusive eines Tilgungszuschusses. Auch hier gilt das Förderprinzip: Je stärker CO₂-Emissionen durch die Sanierung gemindert werden, umso mehr Fördergelder erhalten Sie. Je nach Effizienzhaus-Stufe beträgt die Kredithöhe pro Wohneinheit zwischen 120.000 und 150.000 Euro. Die Förderquote, die sich aus der Zinsvergünstigung und dem Tilgungszuschuss zusammensetzt, beläuft sich auf bis zu 20 Prozent des Kreditvolumens.
Die verschiedenen Effizienzhaus-Stufen geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf des Hauses nach der Sanierung im Vergleich zu einem definierten Gebäudestandard ist: Je geringer die Zahl, umso geringer sind Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen.
Im Fokus steht die Sanierung von Gebäuden, die besonders viel Energie verschwenden. Für die rund 25 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland gibt es deshalb einen zusätzlichen Sanierungsbonus. Dazu zählen Häuser, die im Jahr 1957 oder früher fertiggestellt wurden und deren Außenwandfläche seitdem zu mindestens 75 Prozent unsaniert geblieben ist. Oder ein gültiger Energieausweis weist für das Haus die Effizienzklasse H aus. Wenn Ihr Haus eines dieser Kriterien erfüllt, erhalten Sie für Ihr Vorhaben einen sogenannten Worst Performing Building-Bonus von 10 Prozent.
Eine vergleichsweise neue Methode, um aus einem Altbau ein Effizienzhaus zu machen, ist die serielle Sanierung. Dabei werden Fassadenteile, Dachelemente und Anlagenmodule passend für das Gebäude vorgefertigt und auf der Baustelle direkt montiert. Das verkürzt die Bauzeit und ist besonders bei mehreren baugleichen Gebäuden besonders wirtschaftlich. Wird durch dieses Vorgehen eine Effizienzhaus-Stufe 55 oder 40 erreicht, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent.
 
Mehr Details zur Sanierungsförderung gemäß BEG WG finden Sie in unserem Ratgeber BEG WG.
BEG-Richtlinie für den klimafreundlichen Neubau: Mit Förderung die höchste Stufe der Nachhaltigkeit erreichen
Neugebaute Wohnhäuser erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie „klimaschutzkompatibel“ sind. Das bedeutet aktuell: Ihr neues Haus ist förderfähig, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 und außerdem die Klasse „Nachhaltigkeit“ (NH) erreicht. Als Nachweis für die NH-Klasse ist eine Zertifizierung der nachhaltigen Bauweise erforderlich. Die Förderrichtline BEG KFN gilt nicht nur für den Bau eines Effizienzhauses, sondern auch für den Ersterwerb. Alle aktuell gültigen Fördersätze und Förderbedingungen finden Sie auf unserer Ratgeberseite BEG KFN.
BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG): Effizienzhäuser für die gewerbliche Nutzung
Als Nichtwohngebäude werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bauten definiert, deren gesamte Nutzfläche zu 50 Prozent oder mehr nicht dem Wohnen dienen. In Deutschland sind das über die Hälfte aller Gebäude, gut 23 Millionen. Um den CO₂-Ausstoß von Nichtwohngebäuden zu reduzieren, zahlt der Staat hohe Förderungen, angepasst an die gesonderten Bedingungen gewerblicher Nutzung.
Mit Vaillant förderfähig
In einem Effizienzhaus zu leben, spart Energiekosten, schont die Umwelt und erhöht den Komfort. Viele gute Argumente also, um eine Sanierung anzugehen oder Ihr neues Eigenheim besonders nachhaltig zu gestalten. Bei den erforderlichen Investitionen unterstützt Sie der Staat mit viel Geld. Damit die Heiztechnik und Peripherie förderfähig sind, stellt die BEG allerdings eine Vielzahl an Anforderungen an die jeweiligen Geräte. Mit den Produkten von Vaillant können Sie die höchsten Förderquoten erzielen.
Welche Fördersätze Sie bei Ihrem Vorhaben erreichen können, ermittelt für Sie unser Fördergeldservice, auch über die BEG hinaus. Eine ebenso persönliche wie kompetente technische Beratung bieten wir Ihnen in unseren Kundenforen sowie der Vaillant Fachpartner in Ihrer Nähe. Außerdem halten Sie unsere praktischen Online-Ratgeber immer auf dem neusten Stand. Hier eine kleine Auswahl:
- Ich möchte meine Heizung erneuern
- Ich möchte mein Haus sanieren
- Ich möchte neu bauen
- Wärmepumpen: Zukunftssicher und umweltbewusst heizen
- Mit Photovoltaik selbst Strom erzeugen: Warum und wie es sich lohnt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet viel Geld, damit Ihr Haus Energie und Treibhausgase spart. Die Förderbedingungen im Einzelnen zu erfüllen, ist jedoch eine Herausforderung – die Sie mit Vaillant an Ihrer Seite spielend meistern. Freuen Sie sich auf Ihr komfortables, nachhaltiges Zuhause!
*Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise Wärmepumpen mit 25% – weitere 5% Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizung (Bedingung: älter 20 Jahre, ausgenommen sind Gas-Etagenheizung) erhalten Sie zusätzlich 10% Förderung, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Förderbedingung gemäß der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ab dem 1.1.2023 eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.