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Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 in der Übersicht

Antragstellung KfW Heizungstausch jetzt möglich

Seit dem 27.02.2024 können private Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern den Förderantrag bei der KfW stellen. Mehr dazu erfahren Sie im hier!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude: Was wird 2024 gefördert?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat in beachtlichem Umfang Eigentümer von Wohngebäuden und Zweckbauten, in die Reduzierung des Energieverbrauchs ihrer Immobilie zu investieren – und so weniger klimaschädliches CO₂ auszustoßen. Je nachdem, ob Sie einzelne Maßnahmen an Ihrem Haus vornehmen, einen Altbau komplett sanieren wollen oder neu bauen, gelten unterschiedliche Richtlinien, Förderoptionen und Förderquoten. Hier die Struktur und wichtigsten Merkmale der BEG im Überblick:

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Geförderte Maßnahmen:

  • Heizungstausch, insbesondere der Ersatz von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch eine Heizung mit Erneuerbaren Energien, beispielsweise eine Wärmepumpe.
  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Dämmung von Fassade, Dach und Kellergeschossdecke. Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert.
  • Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), die zur Effizienzsteigerung beiträgt, wie smarte Regelungstechnik oder eine Lüftungsanlage.
  • Heizungsoptimierung, unter anderem der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung, die optimale Einstellung des Heizgeräts etc.

Möglichkeiten der Förderung:

  • Zuschussförderung für den Heizungstausch und für energetische Maßnahmen.
  • Zinsverbilligter Ergänzungskredit der KfW-Bank als optionale Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen. Dieser Förderkredit wird nur in Verbindung mit der Zuschussförderung gewährt.

Geltende Richtlinie ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Sanierung (BEG WG / BEG NWG)

Geförderte Maßnahme:

  • Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Effizienzhaus.

Möglichkeiten der Förderung:

  • Zinsverbilligter Förderkredit der KfW-Bank mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehns und des Tilgungszuschusses ist von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängig.

Geltende Richtlinie für die Komplettsanierung von Wohngebäuden ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Wird die beheizte bzw. gekühlte Nutzfläche eines Gebäudes zu weniger als 50 Prozent für Wohnzwecke genutzt, gilt die Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).

Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)

Geförderte Maßnahme:

  • Bau eines Gebäudes der Effizienzhaus-Stufe 40, das ausschließlich Erneuerbare Energien nutzt.

Möglichkeiten der Förderung:

  • Zinsverbilligter Förderkredit der KfW-Bank. Ein Tilgungszuschuss wird nicht gewährt. Die Höhe des Förderkredits hängt davon ab, wie nachhaltig gebaut wird.

Geltende Richtlinie ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN).

Heizungstausch nach BEG EM 2024: Lukrative Förderung für Wärmepumpe

Der Energieverbrauch und das Treibhausgas CO₂ lassen sich am einfachsten durch den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung reduzieren. Gefördert wird diese Maßnahme, wenn die neue Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt. Diese Voraussetzung ist mit einer Wärmepumpe sehr einfach zu erfüllen. In der Relation von Investition und Förderung ist eine Wärmepumpe in den meisten Fällen somit auch die wirtschaftlichste Lösung: Zwischen 30 Prozent und 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt der Staat, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen. Ihr individueller Fördersatz berechnet sich wie folgt:

  • Förderfähige Kosten: Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit eines Gebäudes. In Mehrfamilienhäusern gibt es von der zweiten bis zur sechsten Wohnung weitere 15.000 Euro je Wohneinheit und ab der siebten Wohnung jeweils 8.000 Euro.
  • Fördergegenstand: Förderfähige Heiztechnik sind Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben), solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellenheizungen. Für Gebäudenetze gelten die gleichen Fördersätze und -bedingungen wie für die Heizungsförderung, sind jedoch beim BAFA zu beantragen.
  • Fördersätze:
    • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steht allen Antragstellern offen: Eigentümern von Einfamilienhäusern, Vermietern, Eigentümergemeinschaften und Besitzern von Gewerbeimmobilien.
    • Ein Effizienz-Bonus von fünf Prozent wird für besonders effiziente Wärmepumpen gezahlt, die Umweltwärme aus dem Grundwasser, Erdreich oder Abwasser gewinnen. Den Effizienz-Bonus erhalten auch Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten.
    • Verschiedene Boni stehen nur Eigentümern von selbst genutztem Wohnraum zur Verfügung. Die Fördersätze können bis zu einer Förderquote von 70 Prozent addiert werden:
      • Tauschen Sie Ihre alte, aber funktionsfähige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung frühzeitig aus, erhalten Sie einen Klimageschwindigkeits-Bonus von derzeit 20 Prozent.
      • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent räumt die BEG privaten Hauseigentümern für selbstgenutztes Wohneigentum ein, die über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr verfügen.
  • Förderanträge: Durchführer (Adressat des Förderantrags) für die Heizungsförderung gemäß der BEG EM ist die KfW-Bank. Weitere Details zu Förderbedingungen und zur Antragstellung erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite BEG EM.

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Entscheiden Sie sich für eine klimafreundliche Wärmepumpe von Vaillant, können Sie schon jetzt loslegen – mit Hilfe des Vaillant Fördergeld Versprechen: Jetzt Konfigurator ausfüllen, sorgenfrei mit Ihrem Wärmepumpen Projekt starten und von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren.*

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Sanierungsmaßnahmen nach BEG EM 2024: Mehr Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan

Damit weniger Wärme durch die Gebäudehülle verloren geht, sind bei den meisten Bestandsgebäuden Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen. Dazu können eine Dämmung der Fassade, des Daches oder von Geschossdecken im unbeheizten Keller gehören. Auch der Fenstertausch bringt häufig eine deutlich verbesserte Wärmedämmung Ihres Hauses. Für solche und weitere Effizienzmaßnahmen sieht die BEG EM weitere Zuschüsse vor. Sie können zusätzlich zur Heizungsförderung beantragt werden. Die höchste Förderquote erzielen Sie, wenn ein Energieeffizienz-Experte einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt (iSFP) für Ihr Haus erstellt. So können Sie schrittweise und in optimaler Reihenfolge einzelne Sanierungsmaßnahmen umsetzen, damit aus Ihrem Altbau ein Effizienzhaus wird. Diese Förderungen stehen Ihnen offen:

  • Förderfähige Kosten: Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit, wenn kein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro.
  • Fördergegenstand: Förderfähige Sanierungsmaßnahmen sind Dämmungen an der Gebäudehülle; Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren; Sonnenschutz; Anlagentechnik, die zu einer höheren Effizienz des Gebäudes beiträgt wie zum Beispiel eine Lüftungsanlage, Smart Home-Systeme, die den Energieverbrauch optimieren und die Heizungsoptimierung.
  • Fördersätze:
    • Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • Ein iSFP-Bonus von fünf Prozent bekommen Hauseigentümer, die die einzelnen Sanierungsmaßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan abstimmen.
  • Förderanträge: Durchführer (Adressat des Förderantrags) für die Zuschussförderung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagetechnik (außer Heizung) ist gemäß der BEG EM das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Details zu Förderbedingungen und zur Antragstellung erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite BEG EM.

Zinsvergünstigter Ergänzungskredit der KfW-Bank

Ergänzend zu der Zuschussförderung können private Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohneigentum sanieren wollen oder die Heizung austauschen möchten, für diese Maßnahmen einen Ergänzungskredit in Anspruch nehmen. Dieser Kredit ist zinsverbilligt und bei der KfW-Bank über die eigene Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner zu beantragen. Dazu ist eine Förderzusage der KfW für den Heizungstausch beziehungsweise ein Zuwendungsbescheid des BAFA für die Sanierungsmaßnahmen vorzulegen. Der Ergänzungskredit wird nicht davon losgelöst gewährt. Voraussetzung ist außerdem, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 90.000 Euro beträgt.

BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG): In einem Zug von einem Altbau zu einem Effizienzhaus

Die meisten Fördermittel stellt die BEG für die „systemische“ Bestandsanierung bereit. „Systemische Sanierung" heißt, dass durch eine Komplettsanierung aus Ihrer Immobilie ein Effizienzhaus wird. Maßgeblich dafür ist die BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG). Die Förderung besteht in einem zinsverbilligten Förderkredit der KfW-Bank inklusive eines Tilgungszuschusses. Auch hier gilt das Förderprinzip: Je stärker CO₂-Emissionen durch die Sanierung gemindert werden, umso mehr Fördergelder erhalten Sie. Je nach Effizienzhaus-Stufe beträgt die Kredithöhe pro Wohneinheit zwischen 120.000 und 150.000 Euro. Die Förderquote, die sich aus der Zinsvergünstigung und dem Tilgungszuschuss zusammensetzt, beläuft sich auf bis zu 20 Prozent des Kreditvolumens.

Die verschiedenen Effizienzhaus-Stufen geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf des Hauses nach der Sanierung im Vergleich zu einem definierten Gebäudestandard ist: Je geringer die Zahl, umso geringer sind Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen.

Im Fokus steht die Sanierung von Gebäuden, die besonders viel Energie verschwenden. Für die rund 25 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland gibt es deshalb einen zusätzlichen Sanierungsbonus. Dazu zählen Häuser, die im Jahr 1957 oder früher fertiggestellt wurden und deren Außenwandfläche seitdem zu mindestens 75 Prozent unsaniert geblieben ist. Oder ein gültiger Energieausweis weist für das Haus die Effizienzklasse H aus. Wenn Ihr Haus eines dieser Kriterien erfüllt, erhalten Sie für Ihr Vorhaben einen sogenannten Worst Performing Building-Bonus von 10 Prozent.

Eine vergleichsweise neue Methode, um aus einem Altbau ein Effizienzhaus zu machen, ist die serielle Sanierung. Dabei werden Fassadenteile, Dachelemente und Anlagenmodule passend für das Gebäude vorgefertigt und auf der Baustelle direkt montiert. Das verkürzt die Bauzeit und ist besonders bei mehreren baugleichen Gebäuden besonders wirtschaftlich. Wird durch dieses Vorgehen eine Effizienzhaus-Stufe 55 oder 40 erreicht, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent.

Mehr Details zur Sanierungsförderung gemäß BEG WG finden Sie in unserem Ratgeber BEG WG.

Zum Ratgeber BEG WG

BEG-Richtlinie für den klimafreundlichen Neubau: Mit Förderung die höchste Stufe der Nachhaltigkeit erreichen

Neugebaute Wohnhäuser erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie „klimaschutzkompatibel“ sind. Das bedeutet aktuell: Ihr neues Haus ist förderfähig, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 und außerdem die Klasse „Nachhaltigkeit“ (NH) erreicht. Als Nachweis für die NH-Klasse ist eine Zertifizierung der nachhaltigen Bauweise erforderlich. Die Förderrichtline BEG KFN gilt nicht nur für den Bau eines Effizienzhauses, sondern auch für den Ersterwerb. Alle aktuell gültigen Fördersätze und Förderbedingungen finden Sie auf unserer Ratgeberseite BEG KFN.

BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG): Effizienzhäuser für die gewerbliche Nutzung

Als Nichtwohngebäude werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bauten definiert, deren gesamte Nutzfläche zu 50 Prozent oder mehr nicht dem Wohnen dienen. In Deutschland sind das über die Hälfte aller Gebäude, gut 23 Millionen. Um den CO₂-Ausstoß von Nichtwohngebäuden zu reduzieren, zahlt der Staat hohe Förderungen, angepasst an die gesonderten Bedingungen gewerblicher Nutzung.

Welche Fördersätze Sie bei Ihrem Vorhaben erreichen können, ermittelt für Sie unser Fördergeldservice, auch über die BEG hinaus. Eine ebenso persönliche wie kompetente technische Beratung bieten wir Ihnen in unseren Kundenforen sowie der Vaillant Fachpartner in Ihrer Nähe. Außerdem halten Sie unsere praktischen Online-Ratgeber immer auf dem neusten Stand. Hier eine kleine Auswahl:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet viel Geld, damit Ihr Haus Energie und Treibhausgase spart. Die Förderbedingungen im Einzelnen zu erfüllen, ist jedoch eine Herausforderung – die Sie mit Vaillant an Ihrer Seite spielend meistern. Freuen Sie sich auf Ihr komfortables, nachhaltiges Zuhause!

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