Die Bundesförderung für effiziente Gebäude: hohe Zuschüsse für nachhaltige Bauweise und Heizungen

Überblick Bundesförderung für effiziente Gebäude
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Je nachdem, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen, einen Altbau komplett sanieren oder neu bauen, gelten unterschiedliche Richtlinien, Förderoptionen und Förderquoten. Hier finden Sie die wichtigsten Bausteine der BEG im Überblick



Einzelmaßnahmen - BEG EM
BEG EM steht für die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Darunter fallen folgende Maßnahmen und Möglichkeiten der Förderung.
Geförderte Maßnahmen
Heizungstausch, insbesondere der Ersatz von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien, wie beispielsweise einer Wärmepumpe.
Energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Dämmung von Fassade, Dach und Kellergeschossdecke. Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert.
Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), die zur Effizienzsteigerung beiträgt, wie smarte Regelungstechnik oder eine Lüftungsanlage.
Heizungsoptimierung wie der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung oder die optimale Einstellung des Heizgeräts.
Möglichkeiten der Förderung
Zuschussförderung für den Heizungstausch und für energetische Maßnahmen.
Zinsverbilligter Ergänzungskredit der KfW-Bank als optionale Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen. Dieser Förderkredit wird nur in Verbindung mit der Zuschussförderung gewährt.


Sanierung - BEG WG und BEG NWG
Für die Komplettsanierung von Gebäuden gelten die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) bzw. die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).
Geförderte Maßnahmen
Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Effizienzhaus.
Möglichkeiten der Förderung
Zinsverbilligter Förderkredit der KfW-Bank mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens und des Tilgungszuschusses sind von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängig.


Klimafreundlicher Neubau - BEG KfN
BEG KfN bezeichnet die Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau.
Geförderte Maßnahmen
Bau eines Gebäudes der Effizienzhaus-Stufe 40, das ausschließlich Erneuerbare Energien nutzt.
Möglichkeiten der Förderung
Zinsverbilligter Förderkredit der KfW-Bank mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehns und des Tilgungszuschusses ist von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängig.


Mehr Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan
Damit weniger Wärme durch die Gebäudehülle verloren geht, sind bei einigen Bestandsgebäuden Sanierungsmaßnahmen empfehlenswert. Dazu zählt beispielsweise die Dämmung von Fassaden, Dächern oder Geschossdecken in unbeheizten Kellern. Auch der Fenstertausch bringt häufig eine deutlich verbesserte Wärmedämmung.
Für solche und weitere Effizienzmaßnahmen sieht die BEG EM weitere Zuschüsse vor. Diese können zusätzlich zur Heizungsförderung beantragt werden. Die höchste Förderquote erzielen Sie, wenn ein Energieeffizienz-Experte einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Haus erstellt. So können Sie schrittweise und in optimaler Reihenfolge einzelne Maßnahmen zur Sanierung umsetzen.
Unterstützung von Vaillant
Vaillant Fördergeldservice
Welche Fördersätze Sie bei Ihrem Vorhaben erreichen können, ermittelt für Sie unser Fördergeldservice, auch über die BEG hinaus. Eine ebenso kompetente Beratung bietet Ihnen der Vaillant Fachpartner. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet viel Geld, damit Ihr Haus Energie und Treibhausgase spart. Die Förderbedingungen im Einzelnen zu erfüllen, ist jedoch eine Herausforderung, die Sie mit Vaillant an Ihrer Seite spielend meistern. Freuen Sie sich auf Ihr komfortables, nachhaltiges Zuhause!
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit einer Basisförderung von 30 %. Für den Austausch einer alten, funktionierenden Heizung erhalten Sie zusätzlich derzeit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 4% sinkend) bei selbstgenutztem Wohneigentum, vorausgesetzt, das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Einkommensbonus bei selbstgenutztem Wohneigentum wird in folgenden Höhen gewährt: 40 % für zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro zvE und 10 % bis 50.000 Euro zvE. Das für die Berechnung der Förderung maßgebliche zvE reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und wird gewährt bei einem zvE bis maximal 60.000 Euro. Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 750 Euro sinkend), jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Alle Angaben ohne Gewähr.


