BEG EM: Förderung für Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen

Aktuelle Reform der BEG-Einzelmaßnahmen
Seit 21. Juli 2026: BEG-Förderung neu – frühzeitiges Handeln lohnt sich
Die Modernisierung des Heizungsbestands bleibt eines der zentralen energiepolitischen Projekte in Deutschland. Entsprechend wird der Austausch alter Heizungen auch weiterhin umfangreich gefördert. Mit der Reform der BEG-Einzelmaßnahmen zum 21. Juli ändern sich jedoch Fokus und Umfang der Heizungsförderung.
Statt dauerhaft gleichbleibender Förderbedingungen tritt ab sofort eine Degression in Kraft: Die maximal förderfähigen Kosten und einzelne Förderbausteine sinken schrittweise im halbjährlichen Rhythmus. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Ein früher Förderantrag kann finanzielle Vorteile von mehreren hundert oder am Ende sogar mehreren tausend Euro bedeuten.
Gleichzeitig ist die neue BEG-Förderung stärker sozial ausgerichtet. Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien mit Kindern sollen gezielter unterstützt werden.


Das Wichtigste auf einen Blick
Fördersummen sinken schrittweise
Die ersten Anpassungen sind bereits mit Inkrafttreten der Reform erfolgt: Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch belaufen sich seit dem 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nun 16 Prozent. Der Effizienzbonus von bisher 5 Prozent ist entfallen.
Von jetzt an sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, erstmalig am 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird im gleichen Intervall um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt.
Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt.
Es profitieren niedrige Einkommen und Familien mit Kindern
Der Einkommensbonus ist jetzt feiner gestaffelt. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro beträgt der Einkommensbonus nun 40 Prozent. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro können sich nun erstmals über einen Einkommensbonus von 10 Prozent freuen.
Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind steigen die Freigrenzen für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen und von einem höheren Einkommensbonus profitieren. Das heißt zum Beispiel: Haushalte mit einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro bekommen 10 Prozent Einkommensbonus.
Was bedeutet die Reform in der Praxis?
Die neuen Regeln der BEG EM setzen stärker auf sozialen Ausgleich und entlasten insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen sowie Familien mit Kindern. Bestimmte technische Kriterien wie natürliche Kältemittel verlieren dagegen an Bedeutung für die Förderhöhe.
Gleichzeitig sinken die möglichen Fördersummen kurz- bis mittelfristig deutlich. Das betrifft perspektivisch alle Einkommensklassen, auch wenn Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen zunächst noch von einer höheren Förderquote profitieren können.
Trotz der Kürzungen bleiben weiterhin attraktive Zuschüsse im fünfstelligen Bereich möglich. Klar ist aber auch: Durch die Degression der förderfähigen Kosten und des Klimageschwindigkeitsbonus kann sich ein früher Antrag finanziell lohnen. Wer eine förderfähige Heizungsmodernisierung plant, sollte Investition und Antragstellung daher nicht unnötig aufschieben.


Bundesförderung für effiziente Gebäude
Warum gibt es die BEG?
Das Heizen von Gebäuden verbraucht viel Energie und meist werden noch immer fossile Brennstoffe dafür genutzt. Deshalb tragen Gebäude erheblich zu klimaschädlichen CO₂-Emissionen bei. Um schrittweise einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, unterstützt der Staat Eigentümer durch hohe Zuschüsse, wenn sie die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umstellen und die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern. Das zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Denn gerade Öl und Gas werden durch einen stetig steigenden CO₂-Preis verteuert.
Inhalt der BEG EM Förderung
Diese Maßnahmen werden subventioniert
- Heizungstausch
- Energetische Sanierungsmaßnahmen
- Optimierung technischer Anlagen
Tauschen Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine nachhaltige Heizung und profitieren Sie von hohen Fördermaßnahmen. Bei einer Wärmepumpe übernimmt der Staat 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung wird durch die Kombination verschiedener Boni ermöglicht und über die KfW beantragt.


Diese Heizungen werden gefördert
Hohe Förderung für klimafreundliche Heizungen
Fördervoraussetzung ist, dass Ihre neue Heizung Erneuerbare Energien nutzt. Am einfachsten – und meist auch am wirtschaftlichsten – erfüllen Sie diese Bedingung mit einer Wärmepumpe. Hier eine Übersicht fördefähiger Wärmeerzeuger:
- Wärmepumpen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Solarthermische Anlagen
- Innovative Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
- Gebäudenetzanschlüsse
- Wärmenetzanschlüsse
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizung
Die richtige Heizung auswählen
Welches Heizsystem kommt in Frage
Die Anforderungen für das Heizen mit Erneuerbaren Energien sind in der BEG EM technologieoffen gestaltet, sodass verschiedene Lösungen möglich sind.
Doch welches Heizsystem ist für Ihr Haus über den gesamten Lebenszyklus gesehen das wirtschaftlichste? Welche geförderte Heizungsart steht an meinem Wohnort zur Verfügung? Ob zum Beispiel ein Wärmenetzanschluss möglich ist, wird derzeit durch die kommunale Wärmeplanung erst erarbeitet.
Auch, wann und in welchem Umfang ein Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird, ist noch völlig unklar.
Nutzen Sie die kompetente Beratung eines Vaillant Fachpartners, um die richtige Heizung für Ihr Haus zu finden!
Gut zu wissen!
Der Fördersatz in Addition von Grundförderung und allen Boni ist auf maximal 80 Prozent* gedeckelt. Zu den förderfähigen Kosten zählen außer dem Wärmeerzeuger die Installationskosten, die Entsorgungskosten für die alte Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung, beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizkörper beziehungsweise der Fußbodenheizung.


Was gilt es bei Wärmepumpen zu beachten
Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen
Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe, erfüllen Sie die Fördervoraussetzung, erneuerbare Energien zu nutzen. Eine Wärmepumpe ist ein zukunftssicher Wärmeerzeuger.
Dabei müssen Wärmepumpen aber bestimmte Förderkriterien erfüllen.
- Dazu zählt ein Mindestwert der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs oder ETAs), abhängig von der Wärmequelle. Elektrisch betriebene Wärmepumpe:
- Wärmequelle Luft: ηs bei 35°C = 145% | ηs bei 55°C = 125%
- Wärmequelle Erdwärme: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
- Wärmequelle Wasser: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
- Sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme): ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
- Wärmepumpen müssen SG-Ready (Smart Grid Ready) sein und mit einem intelligenten Stromnetz oder aber Smart Grid interagieren können.
- Förderbedingung für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist zudem, dass die Lautstärke der Außeneinheit mindestens 10 db (Dezibel) unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegt (gem. europ. Durchführungsverordnung).
- Ferner muss ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durchgeführt werden.
Pflicht für alle förderfähigen Wärmeerzeuger
Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
Eine weitere Fördervoraussetzung – nicht nur für Wärmepumpen, sondern für alle Wärmeerzeuger – ist eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Mit den Vaillant Komponenten (Regler), (Internetmodul) und der myVAILLANT App erfüllt Vaillant diese Förderbedingung sehr nutzerfreundlich. Mit Ihrem mobilen Gerät können Sie sich die Verbrauchs-, Effizienz- und Betriebswerte Ihrer Wärmepumpe grafisch anzeigen lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit individuelle Einstellungen vorzunehmen, wie beispielsweise die gewünschte Temperatur einzelner Räume festzulegen.

Und so geht's. In 5 Schritten zur Förderung Ihrer neuen Heizung
Jetzt attraktive Förderung sichern:
- 1/5
Kontaktieren Sie jetzt einen kompetenten Heizungsfachbetrieb in Ihrer Nähe. Mit diesem Link finden Sie unsere Fachhandwerksbetriebe, die Ihnen bei der Planung Ihrer neuen Heizung und bei der Stellung Ihres Förderantrags zur Seite stehen.
- 2/5
Angebot einholen und Auftrag vergeben: Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung mit Ihrem Heizungsfachbetrieb ab. Dieser ist Voraussetzung für die Online-Beantragung der KfW-Fördermittel.
- 3/5
Das Fachunternehmen erstellt jetzt im KfW-Portal für Ihr Projekt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und generiert so eine BzA-Nummer. Diese BzA-Nummer benötigen Sie für den nächsten Schritt.
- 4/5
Jetzt stellen Sie den Förderantrag im KfW-Portal. Hier müssen Sie vor allem Ihre persönlichen Daten angeben und die für Sie in Frage kommenden Boni auswählen. Auch die zuvor generierte BzA-Nummer von Ihrem Fachunternehmen benötigen Sie hier.
- 5/5
Durch die automatisierte Antragsbearbeitung der KfW erhalten Sie in kürzester Zeit eine Bestätigung der Förderung per E-Mail. Für die Umsetzung des Heizungstauschs haben Sie dann drei Jahre Zeit. So lange ist die Förderzusage gültig – auch, wenn sich Förderbedingungen in Zukunft ändern sollten.
KfW Antrag zur Heizungsförderung
Die einzelnen Schritte hier einfach erklärt
KfW Auszahlung der Förderung
Identifizierung und Nachweiseinreichung. So geht's.
BEG Heizungstausch
Die einzelnen Schritte hier noch mal im Überblick



BEG EM: Sanierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Neben dem Heizungstausch gibt es viele weitere Möglichkeiten, ein Gebäude energieeffizienter zu machen. Hierfür bietet die BEG EM ein weiteres Förderprogramm zur Verbesserung des energetischen Standards Ihres Hausest. Maßnahmen sind zum Beispiel der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung, eine verbesserte Gebäudedämmung oder der Austausch alter Fenster.
| BEG EM Sanierungsmaßnahmen. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss |
|---|
| Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Optimierung einer Wärmepumpe, der Einbau von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper sowie Wärmespeicher |
| Dämmung der Fassade, des Dachs sowie von Geschossdecken und Bodenflächen |
| Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren |
| Einbau oder Ersatz außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit verbesserter Nutzung des Tageslichts |
| Einbau, Austausch oder Optimierung von Anlagen zur Wohnungslüftung inklusive Wärmerückgewinnung |
| Digitale Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie die Installation von „Efficiency Smart Home“-Systemen in Wohngebäuden beziehungsweise Systemen zur Gebäudeautomatisierung in Nichtwohngebäuden (Automationsgrad mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11) |
| Kältetechnik zur Raumkühlung und energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden |
Wichtig zu wissen – Heizungstausch und Heizungsoptimierung sind kombinierbar
Die beiden Förderprogramme der BEG EM Heizungstausch und EM Sanierungsmaßnahmenn sind kombinierbar. Dadurch können Sie von maximaler Förderung profitieren.
Ein Beispiel: Beantragen Sie eine Sanierungsförderung für den Einbau einer Flächenheizung (Beheizung über Fußboden, Wand oder Decke) oder den Austausch alter Radiatoren gegen Niedertemperaturheizkörper plus eine Heizungsförderung für eine Wärmepumpe, wird Ihr Haus sehr energieeffizient und umweltfreundlich.
Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Wer sein Haus in einem Zug energetisch sanieren und eine klimafreundliche Heizung installieren möchte, erhält ebenfalls eine umfangreiche Förderung. Hierfür gilt jedoch eine andere Richtlinie. Die Förderbedingungen sind n der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) geregelt.
FAQ
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit einer Basisförderung von 30 %. Für den Austausch einer alten, funktionierenden Heizung erhalten Sie zusätzlich derzeit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 4% sinkend) bei selbstgenutztem Wohneigentum, vorausgesetzt, das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Einkommensbonus bei selbstgenutztem Wohneigentum wird in folgenden Höhen gewährt: 40 % für zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro zvE und 10 % bis 50.000 Euro zvE. Das für die Berechnung der Förderung maßgebliche zvE reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und wird gewährt bei einem zvE bis maximal 60.000 Euro. Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 750 Euro sinkend), jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Alle Angaben ohne Gewähr.