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BEG EM 2024: Schwerpunkt Heizungstausch, hin zur Wärmepumpe

Heizungsförderung: Auszahlung des Zuschusses beantragen

Für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung und die Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“ seit dem 30. September 2024 möglich.

Fachunternehmen können seit dem 25. September 2024 die dafür erforderliche BnD (Bestätigung nach Durchführung) im KfW-Portal erstellen.

KfW Heizungstausch: So funktioniert die Identifizierung und Nachweiseinreichung

Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern können sich jetzt im KfW-Portal identifizieren und die erforderlichen Nachweise für das Programm KfW 458 einreichen. Hierfür ist die BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) des Fachunternehmens notwendig. Diese kann vom Fachhandwerksbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten seit dem 25. September 2024 erstellt werden. Die relevanten Informationen zur neuen Heizung und Immobilie werden automatisch aus der BzA übernommen.

Alle Rechnungen für die Heizungsanlage und weitere relevante Dokumente (z. B. Grundbuchauszug, Meldebescheinigung) müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Bei Beantragung des Einkommensbonus sind auch die Einkommenssteuerbescheide erforderlich, sofern sie nicht bereits mit dem Antrag eingereicht wurden.

Die KfW setzt auf eine zügige Bearbeitung der Anträge. Die Auszahlung der Fördermittel soll nach positiver Prüfung der Nachweise spätestens zum übernächsten Monatsende erfolgen. Die ersten Fördermittel sollen bereits am 31. Oktober ausgezahlt werden!

Inhalt

Getrennte Förderung für Heizungstausch und Sanierung

BEG EM: Mehr Heizungsförderung 2024

So viel Heizungsförderung können Sie bekommen

BEG EM: Die neue Sanierungsförderung 2024

So viel Sanierungsförderung können Sie bekommen

BEG EM: So stellen Sie einen Förderantrag

FAQ zur BEG EM

BEG EM 2024: Getrennte Förderung für Heizungstausch und Sanierung

Das Heizen von Gebäuden kostet viel Energie. Dafür werden nach wie vor überwiegend fossile Brennstoffe genutzt. Gebäude gehören deshalb zu den wesentlichen Emittenten klimaschädlicher Treibhausgase wie CO₂. Um schrittweise einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, unterstützt der Staat Eigentümer durch hohe Zuschüsse, wenn sie die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umstellen und in die Energieeffizienz ihres Hauses investieren. Das zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Denn gerade Öl und Gas werden durch einen stetig steigenden CO₂-Preis verteuert.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) regelt die Förderung für

  • den Heizungstausch,
  • einzelne Maßnahmen, die den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle reduzieren sowie
  • den Einbau und die Optimierung von technischen Anlagen, die zu einer höheren Energieeffizienz des Hauses beitragen.

Der Schwerpunkt der BEG EM liegt auf dem Heizungstausch. Dadurch lassen sich am einfachsten Treibhausgase reduzieren. Der Heizungstausch wird getrennt von anderen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung und mit höheren Quoten gefördert. Beide Programme können jedoch kombiniert werden. Damit steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf bis zu 90.000 Euro. Private Haushalte werden besonders unterstützt, damit sie sich den Umstieg auf Heizungen mit Erneuerbaren Energien – wie beispielsweise eine Wärmepumpe – leisten können. So setzt sich Ihre Förderung nach BEG EM zusammen:

  • Der individuelle Fördersatz ergibt sich daraus, welche der jeweiligen Förderbedingungen Sie erfüllen.
  • Ihr Fördersatz bestimmt die Höhe des Zuschusses. Er wird als prozentualer Anteil der tatsächlich angefallenen, förderfähigen Kosten nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.
  • Mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit können Privatleute das gesamte Vorhaben finanzieren. Diese zusätzliche Förderoption ist aber einkommensabhängig.

Welche Förderbedingungen und Konditionen im Einzelnen gelten und wie Sie eine Förderung beantragen, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.

Wichtig zu wissen – energetische Sanierung

Wer sein Haus in einem Zug energetisch sanieren möchte, erhält ebenfalls eine umfangreiche Förderung. Hierfür gilt jedoch eine andere Richtlinie: die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Einzelheiten dazu finden Sie hier.

BEG EM: Mehr Heizungsförderung 2024

Grundbedingung für eine Heizungsförderung durch die BEG EM ist: Ihre neue Heizung muss Erneuerbare Energien nutzen. Am einfachsten – und in vielen Fällen wohl auch am wirtschaftlichsten – erfüllen Sie diese Bedingung durch den Einbau einer Wärmepumpe. Diese Wärmeerzeuger sind förderfähig:

  • Wärmepumpen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • solarthermische Anlagen
  • innovative Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen

Förderung für unsere Wärmepumpen erhalten

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Wichtig zu wissen – die richtige Heizung finden

Wie die Förderanforderung, mit Erneuerbaren Energien zu heizen, erfüllt werden kann, ist in der BEG EM technologieoffen gestaltet. Doch welches Heizsystem ist für Ihr Haus über den gesamten Lebenszyklus gesehen das wirtschaftlichste? Welche geförderte Heizungsart steht an meinem Wohnort zur Verfügung? Ob zum Beispiel ein Wärmenetzanschluss möglich ist, wird derzeit durch die kommunale Wärmeplanung erst erarbeitet. Auch, wann und in welchem Umfang ein Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird, ist noch völlig unklar. Nutzen Sie daher die kompetente Beratung eines Vaillant Fachpartners in Ihrer Nähe, um die richtige Heizung für Ihr Haus zu finden!

So viel Heizungsförderung können Sie bekommen

Nutzen Sie unseren Vaillant Fördergeldrechner, um schnell und einfach Ihre voraussichtliche Förderung zu ermitteln.

70 % Förderhöchstsatz

30 %

Grundförderung

20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

30 %

Einkommensbonus

5 %

Effizenzbonus

Für den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine geförderte, umweltfreundliche Heizung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus können das bis zu 21.000 Euro sein. Davon ist Ihre individuelle Förderquote abhängig:

  • Die Grundförderung als Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten steht allen Gebäudeeigentümern offen: Eigenheimbesitzern, privaten und gewerblichen Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern, Unternehmen und Kommunen.
  • Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder die besonders effizient sind, weil sie die Umweltwärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder dem Abwasser gewinnen, gibt es ebenfalls für alle Antragsteller zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent.
In der neuen Folge von "Wissen, wie der Hase läuft" sprechen wir über die neue Förderrichtlinie der BEG EM mit Fokus auf Wärmepumpen.

Folgende Boni können nur private Eigentümer für Ihren selbstgenutzten Wohnraum beantragen:

  • Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine förderfähige austauschen, obwohl sie noch funktioniert, bekommen Sie einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Und zwar immer dann, wenn Ihre alte Heizung eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ist. Bei einer funktionierenden Gas- oder Biomasseheizung muss die Erst-Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen. Nach dem Austausch darf Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Eine fachgerechte Entsorgung der alten Heizung ist nachzuweisen. Der Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent und entfällt ab 2037 ganz.
  • Einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der Nachweis ist durch die letzten zwei Einkommensteuerbescheide zu erbringen. Anhand dessen wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt.

 

Der Fördersatz in Addition von Grundförderung und allen Boni ist auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Auch die förderfähigen Kosten sind limitiert. Für den Heizungstausch gelten diese Grenzen:

  • für die erste Wohneinheit höchstens 30.000 Euro,
  • für die Wohneinheiten zwei bis sechs jeweils 15.000 Euro und
  • ab der siebten jeweils 8.000 Euro pro Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Kosten zählen außer dem Wärmeerzeuger die Installationskosten, die Entsorgungskosten für die alte Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung, beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizkörper beziehungsweise der Fußbodenheizung. Welche weiteren Umfeldmaßnahmen den förderfähigen Kosten zugerechnet werden können, erarbeitet gerade die KfW-Bank und veröffentlich in Kürze neue Richtlinien.

Wichtig zu wissen – Wärmepumpenförderung 2024

Steigen Sie auf eine Wärmepumpe um, erfüllen Sie die Fördervoraussetzung, Erneuerbare Energien zu nutzen, in der Regel mit dem geringsten technischen Aufwand. Besonders eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ist einfach zu installieren. Darüber hinaus ist eine Wärmepumpe zukunftssicher: Wenn Sie jetzt die Heizung tauschen, gelten gemäß GEG Fristen, ab wann Erneuerbare Energien zu nutzen sind. Mit einer Wärmepumpe sind Sie hier auf der sicheren Seite.

Ein Beispiel zum Vergleich: Bei einem wasserstofffähigen Gas-Brennwertgerät werden zum einen nur die Mehrausgaben für die spätere Umrüstung gefördert. Und: Solange kein Wasserstoffnetz zur Verfügung steht, gilt ab 2029 die Pflicht, anteilig mit Bio-Gas zu heizen.

Doch auch Wärmepumpen müssen Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:

  1. Dazu zählt ein Mindestwert der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs oder ETAs), abhängig von der Wärmequelle. Elektrisch betriebene Wärmepumpe:
    • Wärmequelle Luft: ηs bei 35°C = 145% | ηs bei 55°C = 125%
    • Wärmequelle Erdwärme: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
    • Wärmequelle Wasser: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
    • Sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme): ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
  2. Wärmepumpen müssen SG-Ready (Smart Grid Ready) sein und mit einem intelligenten Stromnetz oder aber Smart Grid interagieren können.
  3. Förderbedingung für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist zudem, dass die Lautstärke der Außeneinheit mindestens 5 db (Dezibel) unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegt (gem. europ. Durchführungsverordnung).
  4. Ferner muss ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durchgeführt werden.

Eine weitere Fördervoraussetzung – nicht nur für Wärmepumpen, sondern für alle Wärmeerzeuger – ist eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Mit den Komponenten sensoCOMFORT (Regler), myVAILLANT connect (Internetmodul) und der myVAILLANT App erfüllt Vaillant diese Förderbedingung sehr nutzerfreundlich. Mit Ihrem mobilen Gerät können Sie sich nicht nur die Verbrauchs-, Effizienz- und Betriebswerte Ihrer Wärmepumpe grafisch anzeigen lassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Einstellungen wie die Wunschtemperatur der Räume vorzugeben.

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BEG EM: Die neue Sanierungsförderung 2024

Neben dem Heizungstausch gibt es viele weitere Möglichkeiten, ein Gebäude energieeffizienter zu machen. Hierfür stellt die BEG EM ein weiteres Förderprogramm bereit. Einen Zuschuss erhalten Sie für:

  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Optimierung einer Wärmepumpe, der Einbau von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper sowie Wärmespeicher
  • Dämmung der Fassade, des Dachs sowie von Geschossdecken und Bodenflächen
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit verbesserter Nutzung des Tageslichts
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Anlagen zur Wohnungslüftung inklusive Wärmerückgewinnung
  • digitale Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie die Installation von „Efficiency Smart Home“-Systemen in Wohngebäuden beziehungsweise Systemen zur Gebäudeautomatisierung in Nichtwohngebäuden (Automationsgrad mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11)
  • Kältetechnik zur Raumkühlung und energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden

Wichtig zu wissen – Heizungstausch und Heizungsoptimierung sind kombinierbar

Die beiden Förderprogramme der BEG EM für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung als Teil der energetischen Sanierung lassen sich vielfach sinnvoll kombinieren. Dadurch erhöht sich die Förderung. Ein Beispiel: Beantragen Sie eine Sanierungsförderung für den Einbau einer Flächenheizung (Beheizung über Fußboden, Wand oder Decke) oder den Austausch alter Radiatoren gegen Niedertemperaturheizkörper plus eine Heizungsförderung für eine Wärmepumpe, wird Ihr Haus sehr energieeffizient und umweltfreundlich.

Übrigens: Die Heizungsoptimierung wird nur in bestehenden Wohnhäusern mit bis zu fünf Wohneinheiten gefördert beziehungsweise in Nichtwohngebäuden mit maximal 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche.

So viel Sanierungsförderung können Sie bekommen

Energetischen Sanierungsmaßnahmen werden mit bis zu 12.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Diesen höchsten Fördersatz erhalten Sie, wenn alle Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgestimmt sind. So setzt sich die Förderung zusammen:

  • Die Grundförderung für eine einzelne Sanierungsmaßnahme beträgt 15 Prozent.
  • Werden mehrere Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgestimmt, kommt ein Bonus von 5 Prozent hinzu.

 

Für energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie jährlich bis zu diesem Kostenumfang eine Förderung beantragen:

  • ohne individuellen Sanierungsfahrplan 30.000 Euro
  • mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 Euro

Wichtig zu wissen – zinsvergünstigter Ergänzungskredit möglich

Zusätzlich zur Zuschussförderung steht privaten Eigentümern für die Sanierung des selbstgenutzten Wohnraums oder für den Heizungstausch ein zinsverbilligter Ergänzungskredit der KfW-Bank offen. Zu den Voraussetzungen zählt, dass Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 90.000 Euro beträgt und eine Bestätigung des BAFA oder der KfW über die genehmigte Zuschussförderung vorliegt. Der Ergänzungskredit ist über ein Finanzinstitut, wie die Hausbank, bei der KfW zu beantragen. Die Darlehnshöhe beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Seit dem 27.02.2024 können private Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern beim Wechsel auf eine neue, klimafreundliche Heizung einen Förderantrag bei der KfW stellen. In unserem Video finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

BEG EM: So stellen Sie einen Förderantrag

Die Heizungsförderung ist bei der KfW-Bank zu beantragen. Förderanträge für energetische Sanierungsmaßnahmen sind bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Eine Besonderheit gibt es hierbei: Der Bau und die Erweiterung von Gebäude- und Wärmenetzen zählt zwar zur Heizungsförderung, ist aber beim BAFA zu beantragen. Hingegen muss der Förderantrag für den Anschluss an solche Netze bei der KfW gestellt werden.

Zunächst müssen Sie sich in dem jeweiligen Online-Portal des sogenannten Durchführers registrieren:

 

Um eine Bundesförderung zu erhalten, müssen Sie diese Vorgehensweise einhalten:

Sollten Sie noch mit fossilen Brennstoffen heizen, ergibt der frühzeitige Umstieg auf Erneuerbare Energien die höchste Förderung. Doch oft zwingen erst Heizungsdefekte, sich mit dem Heizungstausch zu beschäftigen. In jedem Fall ist eine fachgerechte Beratung der erste Schritt zur neuen Heizung. Ein Heizungsfachbetrieb ermittelt, welche Heizungslösungen für Ihr Haus technisch sinnvoll sind und welche Heizung auf lange Sicht die wirtschaftlichste ist.

In bestimmten Fällen ist diese Beratung sogar laut Gebäudeenergiegesetz gefordert. Und zwar dann, wenn Sie erwägen, Ihre alte Öl- oder Gasheizung lediglich durch eine neue zu ersetzen. Das ist möglich, solange die Kommunale Wärmeplanung für Ihren Wohnort noch nicht abgeschlossen ist – spätestens bis Mitte 2028. Für dieses Beratungsgespräch, beispielsweise mit Ihrem Vaillant Fachpartner, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Inhalte vorgegeben. Verbraucher sollen darauf aufmerksam gemacht werden, welche Kostensteigerungen für fossile Brennstoffe in der Zukunft zu erwarten sind und wie die Betriebsbedingungen für fossile Heizungen schrittweise verschärft werden.

Möchten Sie energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen, gehört die Beratung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten zu den Fördervoraussetzungen, um den iSFP-Bonus von 5 Prozent und die Verdoppelung der förderfähigen Kosten in Anspruch nehmen zu können. Das Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Haben Sie sich für eine neue Heizung entschieden, beginnt die Planung im Detail: von der Auslegung der Heizleistung bis zu den notwendigen baulichen Maßnahmen. Bei Sanierungsvorhaben an der Gebäudehülle sind unter anderem vorbereitende Arbeiten und der Bauzeitenplan abzustimmen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Sie sich vor Stellung eines Förderantrags mit einem Fachhandwerksunternehmen über den Einbau einer neuen Heizung oder die Ausführung einer Sanierungsmaßnahme handelseinig sein müssen. Denn zu den Antragsunterlagen gehört ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorhaben nach Bewilligung der Fördermittel auch direkt umgesetzt werden.

Doch was ist, wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben und die Förderung nicht bewilligt wird? Dafür gibt es eine Lösung: Als Fördervoraussetzung ist in den Vertrag mit dem Fachhandwerksbetrieb eine aufhebende oder aufschiebende Klausel aufzunehmen. Damit müssen Sie den Vertrag nur bei erteilter Förderzusage erfüllen.

Übergangsregelungen für die Heizungsförderung

Für die Heizungsförderung gilt eine befristete Ausnahmeregelung: Für förderfähige Heizungen, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 installiert wurden, kann auch nachträglich ein Förderantrag bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden. Der Grund ist: Da erst im Jahresverlauf für jeden die Online-Beantragung bei der KfW möglich ist, soll so ein Antragsstau vermieden werden. Die einzelnen Fristen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Der Förderantrag wird online gestellt – bei der KfW für den Heizungstausch, bei dem BAFA für energetische Sanierungsmaßnahmen, die Heizungsoptimierung und den Bau, die Erweiterung und den Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze. Die Beantragung von Fördergeldern für energetische Sanierungsmaßnahmen kann der Energieeffizienz-Experte übernehmen, der Ihren individuellen Sanierungsfahrplan ausgearbeitet hat.

Sobald Sie die Förderzusage von KfW oder BAFA erhalten haben, können Sie die beantragten Maßnahmen umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der sogenannte Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, um das zugesagte Fördergeld tatsächlich zu bekommen. Wichtig: Beginnen Sie die Arbeiten vor der offiziellen Förderzusage oder leisten Sie vorher eine Abschlagzahlung, gibt es keine Förderung! Für den Heizungstausch besteht jedoch eine befristete Übergangsregelung (siehe Tabelle).

Den Zuschuss überweist die KfW oder das BAFA auf Ihr Konto, nachdem die Abschlussrechnung und erforderliche Nachweise in dem jeweiligen Online-Portal hochgeladen wurden. Dazu haben Sie bzw. Ihr Bevollmächtigter sechs Monate Zeit. Diese Frist startet mit Abschluss des Vorhabens oder mit Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wie schnell Sie dann das Fördergeld erhalten, hängt vom aktuellen Antragsaufkommen ab.

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FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)