BEG EM 2024: Schwerpunkt Heizungstausch, hin zur Wärmepumpe
Heizungsförderung: Auszahlung des Zuschusses beantragen
Für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung und die Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“ seit dem 30. September 2024 möglich.
Fachunternehmen können seit dem 25. September 2024 die dafür erforderliche BnD (Bestätigung nach Durchführung) im KfW-Portal erstellen.
KfW Heizungstausch: So funktioniert die Identifizierung und Nachweiseinreichung
Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern können sich jetzt im KfW-Portal identifizieren und die erforderlichen Nachweise für das Programm KfW 458 einreichen. Hierfür ist die BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) des Fachunternehmens notwendig. Diese kann vom Fachhandwerksbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten seit dem 25. September 2024 erstellt werden. Die relevanten Informationen zur neuen Heizung und Immobilie werden automatisch aus der BzA übernommen.
Alle Rechnungen für die Heizungsanlage und weitere relevante Dokumente (z. B. Grundbuchauszug, Meldebescheinigung) müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Bei Beantragung des Einkommensbonus sind auch die Einkommenssteuerbescheide erforderlich, sofern sie nicht bereits mit dem Antrag eingereicht wurden.
Die KfW setzt auf eine zügige Bearbeitung der Anträge. Die Auszahlung der Fördermittel soll nach positiver Prüfung der Nachweise spätestens zum übernächsten Monatsende erfolgen. Die ersten Fördermittel sollen bereits am 31. Oktober ausgezahlt werden!
Inhalt
BEG EM 2024: Getrennte Förderung für Heizungstausch und Sanierung
Das Heizen von Gebäuden kostet viel Energie. Dafür werden nach wie vor überwiegend fossile Brennstoffe genutzt. Gebäude gehören deshalb zu den wesentlichen Emittenten klimaschädlicher Treibhausgase wie CO₂. Um schrittweise einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, unterstützt der Staat Eigentümer durch hohe Zuschüsse, wenn sie die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umstellen und in die Energieeffizienz ihres Hauses investieren. Das zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Denn gerade Öl und Gas werden durch einen stetig steigenden CO₂-Preis verteuert.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) regelt die Förderung für
- den Heizungstausch,
- einzelne Maßnahmen, die den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle reduzieren sowie
- den Einbau und die Optimierung von technischen Anlagen, die zu einer höheren Energieeffizienz des Hauses beitragen.
Der Schwerpunkt der BEG EM liegt auf dem Heizungstausch. Dadurch lassen sich am einfachsten Treibhausgase reduzieren. Der Heizungstausch wird getrennt von anderen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung und mit höheren Quoten gefördert. Beide Programme können jedoch kombiniert werden. Damit steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf bis zu 90.000 Euro. Private Haushalte werden besonders unterstützt, damit sie sich den Umstieg auf Heizungen mit Erneuerbaren Energien – wie beispielsweise eine Wärmepumpe – leisten können. So setzt sich Ihre Förderung nach BEG EM zusammen:
- Der individuelle Fördersatz ergibt sich daraus, welche der jeweiligen Förderbedingungen Sie erfüllen.
- Ihr Fördersatz bestimmt die Höhe des Zuschusses. Er wird als prozentualer Anteil der tatsächlich angefallenen, förderfähigen Kosten nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.
- Mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit können Privatleute das gesamte Vorhaben finanzieren. Diese zusätzliche Förderoption ist aber einkommensabhängig.
Welche Förderbedingungen und Konditionen im Einzelnen gelten und wie Sie eine Förderung beantragen, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
Wichtig zu wissen – energetische Sanierung
Wer sein Haus in einem Zug energetisch sanieren möchte, erhält ebenfalls eine umfangreiche Förderung. Hierfür gilt jedoch eine andere Richtlinie: die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Einzelheiten dazu finden Sie hier.
BEG EM: Mehr Heizungsförderung 2024
Grundbedingung für eine Heizungsförderung durch die BEG EM ist: Ihre neue Heizung muss Erneuerbare Energien nutzen. Am einfachsten – und in vielen Fällen wohl auch am wirtschaftlichsten – erfüllen Sie diese Bedingung durch den Einbau einer Wärmepumpe. Diese Wärmeerzeuger sind förderfähig:
- Wärmepumpen
- wasserstofffähige Heizungen
- solarthermische Anlagen
- innovative Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
- Gebäudenetzanschlüsse
- Wärmenetzanschlüsse
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
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Wichtig zu wissen – die richtige Heizung finden
Wie die Förderanforderung, mit Erneuerbaren Energien zu heizen, erfüllt werden kann, ist in der BEG EM technologieoffen gestaltet. Doch welches Heizsystem ist für Ihr Haus über den gesamten Lebenszyklus gesehen das wirtschaftlichste? Welche geförderte Heizungsart steht an meinem Wohnort zur Verfügung? Ob zum Beispiel ein Wärmenetzanschluss möglich ist, wird derzeit durch die kommunale Wärmeplanung erst erarbeitet. Auch, wann und in welchem Umfang ein Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird, ist noch völlig unklar. Nutzen Sie daher die kompetente Beratung eines Vaillant Fachpartners in Ihrer Nähe, um die richtige Heizung für Ihr Haus zu finden!
So viel Heizungsförderung können Sie bekommen
Nutzen Sie unseren Vaillant Fördergeldrechner, um schnell und einfach Ihre voraussichtliche Förderung zu ermitteln.
70 % Förderhöchstsatz
30 %
Grundförderung
20 %
Klimageschwindigkeitsbonus
30 %
Einkommensbonus
5 %
Effizenzbonus
Für den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine geförderte, umweltfreundliche Heizung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus können das bis zu 21.000 Euro sein. Davon ist Ihre individuelle Förderquote abhängig:
- Die Grundförderung als Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten steht allen Gebäudeeigentümern offen: Eigenheimbesitzern, privaten und gewerblichen Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern, Unternehmen und Kommunen.
- Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder die besonders effizient sind, weil sie die Umweltwärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder dem Abwasser gewinnen, gibt es ebenfalls für alle Antragsteller zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent.
Folgende Boni können nur private Eigentümer für Ihren selbstgenutzten Wohnraum beantragen:
- Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine förderfähige austauschen, obwohl sie noch funktioniert, bekommen Sie einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Und zwar immer dann, wenn Ihre alte Heizung eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ist. Bei einer funktionierenden Gas- oder Biomasseheizung muss die Erst-Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen. Nach dem Austausch darf Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Eine fachgerechte Entsorgung der alten Heizung ist nachzuweisen. Der Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent und entfällt ab 2037 ganz.
- Einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der Nachweis ist durch die letzten zwei Einkommensteuerbescheide zu erbringen. Anhand dessen wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt.
Der Fördersatz in Addition von Grundförderung und allen Boni ist auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Auch die förderfähigen Kosten sind limitiert. Für den Heizungstausch gelten diese Grenzen:
- für die erste Wohneinheit höchstens 30.000 Euro,
- für die Wohneinheiten zwei bis sechs jeweils 15.000 Euro und
- ab der siebten jeweils 8.000 Euro pro Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Kosten zählen außer dem Wärmeerzeuger die Installationskosten, die Entsorgungskosten für die alte Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung, beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizkörper beziehungsweise der Fußbodenheizung. Welche weiteren Umfeldmaßnahmen den förderfähigen Kosten zugerechnet werden können, erarbeitet gerade die KfW-Bank und veröffentlich in Kürze neue Richtlinien.
Wichtig zu wissen – Wärmepumpenförderung 2024
Steigen Sie auf eine Wärmepumpe um, erfüllen Sie die Fördervoraussetzung, Erneuerbare Energien zu nutzen, in der Regel mit dem geringsten technischen Aufwand. Besonders eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ist einfach zu installieren. Darüber hinaus ist eine Wärmepumpe zukunftssicher: Wenn Sie jetzt die Heizung tauschen, gelten gemäß GEG Fristen, ab wann Erneuerbare Energien zu nutzen sind. Mit einer Wärmepumpe sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Ein Beispiel zum Vergleich: Bei einem wasserstofffähigen Gas-Brennwertgerät werden zum einen nur die Mehrausgaben für die spätere Umrüstung gefördert. Und: Solange kein Wasserstoffnetz zur Verfügung steht, gilt ab 2029 die Pflicht, anteilig mit Bio-Gas zu heizen.
Doch auch Wärmepumpen müssen Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:
- Dazu zählt ein Mindestwert der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs oder ETAs), abhängig von der Wärmequelle. Elektrisch betriebene Wärmepumpe:
- Wärmequelle Luft: ηs bei 35°C = 145% | ηs bei 55°C = 125%
- Wärmequelle Erdwärme: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
- Wärmequelle Wasser: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
- Sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme): ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
- Wärmepumpen müssen SG-Ready (Smart Grid Ready) sein und mit einem intelligenten Stromnetz oder aber Smart Grid interagieren können.
- Förderbedingung für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist zudem, dass die Lautstärke der Außeneinheit mindestens 5 db (Dezibel) unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegt (gem. europ. Durchführungsverordnung).
- Ferner muss ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durchgeführt werden.
Eine weitere Fördervoraussetzung – nicht nur für Wärmepumpen, sondern für alle Wärmeerzeuger – ist eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Mit den Komponenten sensoCOMFORT (Regler), myVAILLANT connect (Internetmodul) und der myVAILLANT App erfüllt Vaillant diese Förderbedingung sehr nutzerfreundlich. Mit Ihrem mobilen Gerät können Sie sich nicht nur die Verbrauchs-, Effizienz- und Betriebswerte Ihrer Wärmepumpe grafisch anzeigen lassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Einstellungen wie die Wunschtemperatur der Räume vorzugeben.
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BEG EM: Die neue Sanierungsförderung 2024
Neben dem Heizungstausch gibt es viele weitere Möglichkeiten, ein Gebäude energieeffizienter zu machen. Hierfür stellt die BEG EM ein weiteres Förderprogramm bereit. Einen Zuschuss erhalten Sie für:
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Optimierung einer Wärmepumpe, der Einbau von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper sowie Wärmespeicher
- Dämmung der Fassade, des Dachs sowie von Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
- Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit verbesserter Nutzung des Tageslichts
- Einbau, Austausch oder Optimierung von Anlagen zur Wohnungslüftung inklusive Wärmerückgewinnung
- digitale Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie die Installation von „Efficiency Smart Home“-Systemen in Wohngebäuden beziehungsweise Systemen zur Gebäudeautomatisierung in Nichtwohngebäuden (Automationsgrad mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11)
- Kältetechnik zur Raumkühlung und energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden
Wichtig zu wissen – Heizungstausch und Heizungsoptimierung sind kombinierbar
Die beiden Förderprogramme der BEG EM für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung als Teil der energetischen Sanierung lassen sich vielfach sinnvoll kombinieren. Dadurch erhöht sich die Förderung. Ein Beispiel: Beantragen Sie eine Sanierungsförderung für den Einbau einer Flächenheizung (Beheizung über Fußboden, Wand oder Decke) oder den Austausch alter Radiatoren gegen Niedertemperaturheizkörper plus eine Heizungsförderung für eine Wärmepumpe, wird Ihr Haus sehr energieeffizient und umweltfreundlich.
Übrigens: Die Heizungsoptimierung wird nur in bestehenden Wohnhäusern mit bis zu fünf Wohneinheiten gefördert beziehungsweise in Nichtwohngebäuden mit maximal 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche.
So viel Sanierungsförderung können Sie bekommen
Energetischen Sanierungsmaßnahmen werden mit bis zu 12.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Diesen höchsten Fördersatz erhalten Sie, wenn alle Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgestimmt sind. So setzt sich die Förderung zusammen:
- Die Grundförderung für eine einzelne Sanierungsmaßnahme beträgt 15 Prozent.
- Werden mehrere Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgestimmt, kommt ein Bonus von 5 Prozent hinzu.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie jährlich bis zu diesem Kostenumfang eine Förderung beantragen:
- ohne individuellen Sanierungsfahrplan 30.000 Euro
- mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 Euro
Wichtig zu wissen – zinsvergünstigter Ergänzungskredit möglich
Zusätzlich zur Zuschussförderung steht privaten Eigentümern für die Sanierung des selbstgenutzten Wohnraums oder für den Heizungstausch ein zinsverbilligter Ergänzungskredit der KfW-Bank offen. Zu den Voraussetzungen zählt, dass Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 90.000 Euro beträgt und eine Bestätigung des BAFA oder der KfW über die genehmigte Zuschussförderung vorliegt. Der Ergänzungskredit ist über ein Finanzinstitut, wie die Hausbank, bei der KfW zu beantragen. Die Darlehnshöhe beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
BEG EM: So stellen Sie einen Förderantrag
Die Heizungsförderung ist bei der KfW-Bank zu beantragen. Förderanträge für energetische Sanierungsmaßnahmen sind bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Eine Besonderheit gibt es hierbei: Der Bau und die Erweiterung von Gebäude- und Wärmenetzen zählt zwar zur Heizungsförderung, ist aber beim BAFA zu beantragen. Hingegen muss der Förderantrag für den Anschluss an solche Netze bei der KfW gestellt werden.
Zunächst müssen Sie sich in dem jeweiligen Online-Portal des sogenannten Durchführers registrieren:
- Online-Portal KfW-Bank für den Heizungstausch
- Online-Portal BAFA für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Um eine Bundesförderung zu erhalten, müssen Sie diese Vorgehensweise einhalten:
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