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BEG EM: Förderung für Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) regelt die Förderung für den Heizungstausch*, für Maßnahmen, die den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle reduzieren und den Einbau sowie die Optimierung von technischen Anlagen, die zu einer höheren Energieeffizienz des Hauses beitragen.
Ein Junge mit seinem Vater vor einer Wärmepumpe
Vaillant Wärmepumpen Außeneinheit aroTHERM pro vor einer HeckeVaillant Wärmepumpen Außeneinheit aroTHERM pro vor einer Hecke

Das Wichtigste auf einen Blick

Fördersummen sinken schrittweise

Die ersten Anpassungen sind bereits mit Inkrafttreten der Reform erfolgt: Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch belaufen sich seit dem 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nun 16 Prozent. Der Effizienzbonus von bisher 5 Prozent ist entfallen.

Von jetzt an sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, erstmalig am 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird im gleichen Intervall um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt, entfällt dann jedoch vollständig zum 01.08.2028.

Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt.

Es profitieren niedrige Einkommen und Familien mit Kindern

Der Einkommensbonus ist jetzt feiner gestaffelt. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro beträgt der Einkommensbonus nun 40 Prozent. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro können sich nun erstmals über einen Einkommensbonus von 10 Prozent freuen.

Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind steigen die Freigrenzen für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen und von einem höheren Einkommensbonus profitieren. Das heißt zum Beispiel: Haushalte mit einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro bekommen 10 Prozent Einkommensbonus.

Wichtig zu wissen: Wer den Einkommensbonus im Rahmen der Förderung beantragt, muss derzeit eine Verzögerung beim Einreichen der Nachweise sowie bei der Auszahlung der Fördersumme einplanen. Der Nachweis für den Einkommensbonus kann voraussichtlich erst ab Januar 2027 bei der KfW eingereicht werden. Eine Auszahlung des Bonus ist somit vor diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Boni-Übersicht

Zuschussförderung für den Heizungstausch

BEG EM alt (bis 20. Juli 2026)BEG EM neu (bis 31. Januar 2027*)
30 %
Grundförderung
30 %
Grundförderung
20 %
Klimageschwindigkeits-
Bonus
30 %
Einkommens-
Bonus
5 %
Effizienz-
Bonus
16 %
Klimageschwindigkeits-
Bonus
bis zu 40 %
Einkommens-
Bonus
Max. förderfähige Kosten 30.000 €Max. förderfähige Kosten 28.000 €
Kumulierbar bis max.
70 %
Max. Fördersumme
21.000 €
Kumulierbar bis max.
80 %
Max. Fördersumme
22.400 €

Änderung des Förderhöchstsatzes

Bisher war die maximale Zuschusshöhe auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe steigt dieser Förderhöchstsatz vorübergehend auf bis zu 80 Prozent. Dieser erhöhte Höchstsatz gilt allerdings nur zeitlich begrenzt und sinkt anschließend schrittweise wieder auf 70 Prozent. Auch in anderen Einkommensgruppen wirken sich die Degression der förderfähigen Kosten und die Absenkung einzelner Boni auf die maximal erreichbare Fördersumme aus.

30 % Grundförderung

16 % Klimageschwindigkeits-Bonus

10 - 40 % Einkommens-Bonus

Förderfähige Projektkosten bis zu 28.000 Euro
80
%

Zuschussförderung Heizungstausch

Beispielrechnung möglicher Förderungen*

AltNeu2026I.2027II.2027I.2028II.2028I.2029II.2029I.2030II.2030
Förderfähige Kosten30.000€Förderfähige Kosten28.000€27.250€26.500€25.750€25.000€24.250€23.500€22.750€22.000€
Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen in Euro

Einkommens-Bonus in Prozent
Förderhöchst
summe in Euro

Förderhöchstsatz in Prozent
Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen (ohne & mit Kind) in Euro

Einkommens-Bonus in Prozent
Förderhöchstsummen in Euro

Förderhöchstsatz in Prozent
0 - 30.000€
30 %
21.000€
70 %
0 - 30.000€
mit Kind 0 - 40.000€
40 %
22.400€
80 %
21.800€
80 %
20.670€
78 %
19.055€
74 %
17.500€
70%
16.975€
70 %
16.450€
70 %
15.925€
70 %
15.400€
70 %
30.001 - 40.000€
30 %
21.000€
70 %
30.001 - 40.000€
mit Kind 40.001 - 50.000€
30 %
19.600€
70 %
19.075€
70 %
18.020€
68 %
16.480€
64 %
15.000€
60 %
14.550€
60 %
14.100€
60 %
13.650€
60 %
13.200€
60 %
40.001 - 50.000€
0 %
16.500€
55 %
40.001 - 50.000€
mit Kind 50.001 - 60.000€
10%
15.680€
56 %
14.170€
52 %
12.720€
48 %
11.330€
44 %
10.000€
40 %
9.700€
40 %
9.400€
40 %
9.100€
40 %
8.800€
40 %
ab 50.001€
0 %
16.500€
55 %
ab 50.001€
mit Kind ab 60.001€
0%
12.880€
46 %
11.445€
42 %
10.070€
38 %
8.755€
34 %
7.500€
30 %
7.275€
30 %
7.050€
30 %
6.825€
30 %
6.600€
30 %

Was bedeutet die Reform in der Praxis?

Die neuen Regeln der BEG EM setzen stärker auf sozialen Ausgleich und entlasten insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen sowie Familien mit Kindern. Bestimmte technische Kriterien wie natürliche Kältemittel verlieren dagegen an Bedeutung für die Förderhöhe.

Gleichzeitig sinken die möglichen Fördersummen kurz- bis mittelfristig deutlich. Das betrifft perspektivisch alle Einkommensklassen, auch wenn Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen zunächst noch von einer höheren Förderquote profitieren können.

Trotz der Kürzungen bleiben weiterhin attraktive Zuschüsse im fünfstelligen Bereich möglich. Klar ist aber auch: Durch die Degression der förderfähigen Kosten und des Klimageschwindigkeitsbonus kann sich ein früher Antrag finanziell lohnen. Wer eine förderfähige Heizungsmodernisierung plant, sollte Investition und Antragstellung daher schnellstmöglich angehen. Alle Infos und konkrete Förderbeispiele finden Sie auch in unserem Video!

Gut, zu wissen

Ab 2027 wird die Heizungsförderung stärker auf den Austausch alter Gas-, Öl- und Kohleheizungen ausgerichtet sein. Wer bereits seit 2008 eine klimafreundliche, förderfähige Heizung (zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Solarthermieanlage) oder einen Wärmenetzanschluss besitzt, erhält für den Austausch der bestehenden Heizung in der Regel keine Förderung mehr. Eine wichtige Ausnahme bleibt jedoch der Ersatz fossiler Heizungen, auch wenn diese Teil einer Hybridheizung sind.

Wurde eine klimafreundliche Heizung (zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Solarthermieanlage) vor 2008 installiert, ist die mögliche Förderung beim Austausch auf pauschal 25 % der Gesamtkosten gedeckelt.

Ein Mann vor seinem Haus mit einem Handy in der HandEin Mann vor seinem Haus mit einem Handy in der Hand

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Warum gibt es die BEG?

Das Heizen von Gebäuden verbraucht viel Energie und meist werden noch immer fossile Brennstoffe dafür genutzt. Deshalb tragen Gebäude erheblich zu klimaschädlichen CO₂-Emissionen bei. Um schrittweise einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, unterstützt der Staat Eigentümer durch hohe Zuschüsse, wenn sie die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umstellen und die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern. Das zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Denn gerade Öl und Gas werden durch einen stetig steigenden CO₂-Preis verteuert.

Inhalt der BEG EM Förderung

Diese Maßnahmen werden subventioniert

Tauschen Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine nachhaltige Heizung und profitieren Sie von hohen Fördermaßnahmen. Bei einer Wärmepumpe übernimmt der Staat 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung wird durch die Kombination verschiedener Boni ermöglicht und über die KfW beantragt.

Wichtig zu wissen – Heizungstausch und Heizungsoptimierung sind kombinierbar

Die beiden Förderprogramme der BEG EM Heizungstausch und EM Sanierungsmaßnahmenn sind kombinierbar. Dadurch können Sie von maximaler Förderung profitieren.

Ein Beispiel: Beantragen Sie eine Sanierungsförderung für den Einbau einer Flächenheizung (Beheizung über Fußboden, Wand oder Decke) oder den Austausch alter Radiatoren gegen Niedertemperaturheizkörper plus eine Heizungsförderung für eine Wärmepumpe, wird Ihr Haus sehr energieeffizient und umweltfreundlich.

Ein Fachhandwerker schließt eine Vaillant Wärmepumpe an.Ein Fachhandwerker schließt eine Vaillant Wärmepumpe an.

Diese Heizungen werden gefördert

Hohe Förderung für klimafreundliche Heizungen

Fördervoraussetzung ist, dass Ihre neue Heizung Erneuerbare Energien nutzt. Am einfachsten – und meist auch am wirtschaftlichsten – erfüllen Sie diese Bedingung mit einer Wärmepumpe. Hier eine Übersicht fördefähiger Wärmeerzeuger:

  • Wärmepumpen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Solarthermische Anlagen
  • Innovative Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizung

Die richtige Heizung auswählen

Welches Heizsystem kommt in Frage

Die Anforderungen für das Heizen mit Erneuerbaren Energien sind in der BEG EM technologieoffen gestaltet, sodass verschiedene Lösungen möglich sind.

Doch welches Heizsystem ist für Ihr Haus über den gesamten Lebenszyklus gesehen das wirtschaftlichste? Welche geförderte Heizungsart steht an meinem Wohnort zur Verfügung? Ob zum Beispiel ein Wärmenetzanschluss möglich ist, wird derzeit durch die kommunale Wärmeplanung erst erarbeitet.

Auch, wann und in welchem Umfang ein Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird, ist noch völlig unklar.

Nutzen Sie die kompetente Beratung eines Vaillant Fachpartners, um die richtige Heizung für Ihr Haus zu finden!

Gut zu wissen!

Der Fördersatz in Addition von Grundförderung und allen Boni ist auf maximal 80 Prozent* gedeckelt. Zu den förderfähigen Kosten zählen außer dem Wärmeerzeuger die Installationskosten, die Entsorgungskosten für die alte Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung, beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizkörper beziehungsweise der Fußbodenheizung.

Ein Mann mit Smartphone vor einer WärmepumpeEin Mann mit Smartphone vor einer Wärmepumpe

Was gilt es bei Wärmepumpen zu beachten

Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen

Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe, erfüllen Sie die Fördervoraussetzung, erneuerbare Energien zu nutzen. Eine Wärmepumpe ist ein zukunftssicher Wärmeerzeuger.

Dabei müssen Wärmepumpen aber bestimmte Förderkriterien erfüllen.

  • Dazu zählt ein Mindestwert der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs oder ETAs), abhängig von der Wärmequelle. Elektrisch betriebene Wärmepumpe:
    • Wärmequelle Luft: ηs bei 35°C = 150% | ηs bei 55°C = 125%
    • Wärmequelle Erdwärme: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
    • Wärmequelle Wasser: ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
    • Sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme): ηs bei 35°C = 180% | ηs bei 55°C = 140%
  • Wärmepumpen müssen SG-Ready (Smart Grid Ready) sein und mit einem intelligenten Stromnetz oder aber Smart Grid interagieren können.
  • Förderbedingung für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist zudem, dass die Lautstärke der Außeneinheit mindestens 10 db (Dezibel) unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegt (gem. europ. Durchführungsverordnung).
  • Ferner muss ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durchgeführt werden.

Pflicht für alle förderfähigen Wärmeerzeuger

Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige

Eine weitere Fördervoraussetzung – nicht nur für Wärmepumpen, sondern für alle Wärmeerzeuger – ist eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Mit den Vaillant Komponenten sensoCOMFORT (Regler), myVAILLANT connect (Internetmodul) und der myVAILLANT App erfüllt Vaillant diese Förderbedingung sehr nutzerfreundlich. Mit Ihrem mobilen Gerät können Sie sich die Verbrauchs-, Effizienz- und Betriebswerte Ihrer Wärmepumpe grafisch anzeigen lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit individuelle Einstellungen vorzunehmen, wie beispielsweise die gewünschte Temperatur einzelner Räume festzulegen.

Erforderliche Komponenten für die Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
  • 1/4
    Luft-Wasser-Wärmepumpe
    aroTHERM plus
    Das Herzstück des Systems wird einfach platzsparend außen auf dem Grundstück aufgestellt.
    Mehr Details
    Außeneinheit der Luft-Wasser-Wärmepumpe aroTHERM plus von Vaillant
  • 2/4
    Systemregler
    sensoCOMFORT
    Der intelligente Kopf sorgt für das perfekte Zusammenspiel aller Komponenten und lässt sich ganz einfach per App bedienen.
    Mehr Details
    Systemregler sensoCOMFORT von Vaillant
  • 3/4
    Internetmodul
    myVAILLANT connect
    Smart, effizient, vernetzt: Unser Internetmodul myVAILLANT connect verbindet Ihre Heizung ganz einfach mit dem WLAN.
    Mehr Details
    Internetmodul myVAILLANT connect
  • 4/4
    Smart Home
    myVAILLANT App
    Energie smart managen - Mit der myVAILLANT App steuern Sie Ihr Heizsystem einfach und effizient.
    Mehr Details
    Heizungssteuerung per App mit Smartphone

Und so geht's. In 5 Schritten zur Förderung Ihrer neuen Heizung

Jetzt attraktive Förderung sichern:

1/5
  1. 1/5
    1
    Beratung einholen und Heizung planen

    Kontaktieren Sie jetzt einen kompetenten Heizungsfachbetrieb in Ihrer Nähe. Mit diesem Link finden Sie unsere Fachhandwerksbetriebe, die Ihnen bei der Planung Ihrer neuen Heizung und bei der Stellung Ihres Förderantrags zur Seite stehen.

  2. 2/5
    2
    Angebot einholen und Vertrag abschließen

    Angebot einholen und Auftrag vergeben: Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung mit Ihrem Heizungsfachbetrieb ab. Dieser ist Voraussetzung für die Online-Beantragung der KfW-Fördermittel.

  3. 3/5
    3
    Projektbestätigung

    Das Fachunternehmen erstellt jetzt im KfW-Portal für Ihr Projekt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und generiert so eine BzA-Nummer. Diese BzA-Nummer benötigen Sie für den nächsten Schritt.

  4. 4/5
    4
    Förderantrag stellen

    Jetzt stellen Sie den Förderantrag im KfW-Portal. Hier müssen Sie vor allem Ihre persönlichen Daten angeben und die für Sie in Frage kommenden Boni auswählen. Auch die zuvor generierte BzA-Nummer von Ihrem Fachunternehmen benötigen Sie hier.

  5. 5/5
    5
    Förderung erhalten

    Durch die automatisierte Antragsbearbeitung der KfW erhalten Sie in kürzester Zeit eine Bestätigung der Förderung per E-Mail. Für die Umsetzung des Heizungstauschs haben Sie dann drei Jahre Zeit. So lange ist die Förderzusage gültig – auch, wenn sich Förderbedingungen in Zukunft ändern sollten.

BEG Heizungstausch

Die einzelnen Schritte hier noch mal im Überblick

Grafik, die die Schritte zum Heizungstausch erklärt

Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Wer sein Haus in einem Zug energetisch sanieren und eine klimafreundliche Heizung installieren möchte, erhält ebenfalls eine umfangreiche Förderung. Hierfür gilt jedoch eine andere Richtlinie. Die Förderbedingungen sind n der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) geregelt.

Fazit

Auch nach der Reform wird der Heizungstausch attraktiv gefördert. Zwar fallen die möglichen Fördersummen künftig in vielen Fällen niedriger aus als bisher, aber dafür profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen zunächst von einer höheren Förderquote. Auch Familien mit Kindern werden gezielter berücksichtigt.

Trotz Kürzungen sind weiterhin hohe Zuschüsse im fünfstelligen Bereich möglich – aufgrund der Degression lohnen sich weiterhin frühzeitige Anträge. Wer eine Modernisierung mit einer Wärmepumpe plant, sollte die Gelegenheit noch dieses Jahr ergreifen.

Alle Details zur neuen Wärmepumpen-Förderung finden Sie hier:

FAQ

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.

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*

Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit einer Basisförderung von 30 %. Für den Austausch einer alten, funktionierenden Heizung erhalten Sie zusätzlich derzeit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 4% sinkend) bei selbstgenutztem Wohneigentum, vorausgesetzt, das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Einkommensbonus bei selbstgenutztem Wohneigentum wird in folgenden Höhen gewährt: 40 % für zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro zvE und 10 % bis 50.000 Euro zvE. Das für die Berechnung der Förderung maßgebliche zvE reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und wird gewährt bei einem zvE bis maximal 60.000 Euro. Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 750 Euro sinkend), jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Alle Angaben ohne Gewähr.