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BEG KFN: Förderung für den klimafreundlichen Neubau

+++ Wichtige Information +++ Antragstellung über die KfW wieder möglich

Ab sofort kann wieder ein Antrag auf die Förderung "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" bei der KfW gestellt werden.

Was zeichnet ein nachhaltiges Gebäude aus?

In erster Linie verbraucht ein nachhaltiges Gebäude sehr wenig Primärenergie, stattdessen nutzt es vorwiegend erneuerbare Energien. Idealerweise entstehen außerdem bei der Herstellung der verwendeten Baustoffe weniger klimaschädliche Emissionen – und die Materialien lassen sich gut recyceln. Wenn Sie darauf bei dem Neubau Ihres Hauses achten, bekommen Sie vom Staat die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN). Zu den Konditionen und Bedingungen dieser seit dem 1. März 2023 geltenden Förderrichtlinie erfahren Sie hier die Einzelheiten.

Was ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude?

Mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) wird bestätigt, dass bei der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus des Hauses vergleichsweise geringe Umweltbelastungen entstehen.

Kriterien für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Die Kriterien für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) hat das Bundesbauministerium definiert. Bewertet werden nicht allein die unterschiedlichen Ursachen für Treibhausgas-Emissionen, sondern auch der Verbrauch von Ressourcen und die Möglichkeiten einer langen Gebäudenutzung. Zu den wichtigsten Kriterien zählen:

  • Soziokulturelle und funktionale Qualität. Dazu gehört beispielsweise die einfache Handhabung der Haustechnik, wie die Heizung und Lüftung, eine gute Raumluftqualität und Barrierefreiheit.
  • Ökonomische Qualität. Hier wird unter die Lupe genommen, inwieweit das Gebäude an veränderte Anforderungen angepasst werden kann. Dazu zählt die Nutzbarkeit bei zunehmenden Mobilitätseinschränkungen der Bewohner oder die Umwidmung von der Eigennutzung in ein Mietobjekt.
  • Ökologische Qualität. Ermittelt werden die Umweltbelastungen durch den CO2-Ausstoß bei der Herstellung und Entsorgung der verwendeten Baumaterialien genauso wie der Primärenergiebedarf. Eine sparsame Inanspruchnahme der Bodenfläche ist ein weiteres Umweltkriterium.
  • Technische Qualität. Bewertet wird die Langlebigkeit des Gebäudes und wie gut die verwendeten Materialien wiederverwertbar sind.

Mehr dazu finden Sie in einer Broschüre des Bundesbauministeriums.

Die Neubauförderung des Bundes beschränkt sich ab 2023 auf einen zinsgünstigen Förderkredit der staatseigenen KfW-Bank. Ein Tilgungszuschuss wird nicht mehr gewährt. Angesichts steigender Bauzinsen dienen stattdessen die Fördermittel einer beachtlichen Zinsverbilligung. Sie beträgt in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit bis zu vier Prozent gegenüber dem marktüblichen Zinsniveau.

Die Höhe des Förderkredits ist davon abhängig, wie nachhaltig Sie bauen. Erste Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass Ihr Neubau die Effizienzhaus-Stufe 40 (EH 40) erfüllt und die Heizung ausschließlich erneuerbare Energien nutzt. Wenn Sie eine Heizung mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse einbauen, würden Sie also keine Förderung erhalten. Doch mit einer gut gedämmten Gebäudehülle und einer Wärmepumpe erfüllen Sie die Förderbedingungen spielend. So sparen Sie ein ganzes Häuserleben lang viel Energie, wie die Definition der Effizienzhaus-Stufe 40 verdeutlicht: Ein EH 40 verbraucht nur 40 Prozent Primärenergie gegenüber einem vergleichbaren Referenzgebäude nach konventionellem Baustandard.

Bauen Sie Ihr neues Zuhause darüber hinaus besonders nachhaltig, steigt die Höhe des zinsverbilligten Förderkredits um 50 Prozent. Dafür muss Ihr Haus zusätzlich das Kriterium der Nachhaltigkeitsklasse erfüllen (EH 40 NH) – nachzuweisen durch die Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (siehe Kasten).

Hier die verschiedenen Förderkredite der KfW-Bank im Einzelnen:

EH 40EH 40 NH¹
Max. Kredit für förderfähige Kosten²100.000 € je Wohneinheit³ 150.000 € je Wohneinheit³
Tilgungszuschuss--

¹ Die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) wird durch die Zertifizierung des Gebäudes mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erreicht.

² Der Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4% p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.

³ Bei Nichtwohngebäuden der Stufe EH 40 liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Millionen Euro. Bei Nichtwohngebäuden der Stufe EH 40 NH erhöht sich der Kredithöchstbetrag auf 3.000 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Ein Tipp für Familien mit mittlerem Einkommen:

Eine Alternative zur Neubauförderung nach der BEG-Richtlinie KFN bietet die Bundesregierung voraussichtlich ab dem 1. Juni 2023 an. Die Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) soll den Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims ermöglichen, auch wenn die eigenen Finanzmittel eingeschränkt sind. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderung ist eine Einkommensobergrenze von 60.000 Euro pro Jahr im Gespräch. Diese Grenze soll mit jedem Kind um 10.000 Euro steigen. Die Förderung besteht – wie auch bei der BEG KFN – in einem zinsverbilligten Kredit, ist mit der BEG-Förderung aber nicht zu kombinieren.

BEG KFN 2023: Lohnt sich ein klimafreundlicher Neubau?

Bei der Analyse, ob sich ein klimafreundlicher Neubau wirtschaftlich lohnt, sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten ab 2023 die Effizienzhaus-Stufe 55 (EH 55) vor. Für diesen neuen Mindeststandard gibt es keine Fördergelder. Der technische Sprung zu einem geförderten EH 40 ist also nicht so groß, besonders wenn Sie ohnehin eine Wärmepumpe nutzen möchten.
  • Jahr für Jahr sparen Sie aufgrund der höheren Effizienz mit einem EH 40 Energie. Was das an Kostenentlastung ausmacht, ist von der Marktpreisentwicklung der verschiedenen Energieträger abhängig und somit schwer vorauszusagen.
  • Das Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, ist im Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Nach derzeitiger Definition ist ein EH 40 klimaneutral. Erfüllt Ihr Neubau diesen Standard nicht, sind in Zukunft Verpflichtungen zu energetischen Nachbesserungen zu erwarten.

Neben diesen wirtschaftlichen Überlegungen lohnt sich ein klimafreundlicher Neubau EH 40 oder EH 40 NH auf jeden Fall für die Umwelt. Und Sie profitieren von einem höhere Qualitätsniveau Ihres Neubaus. Zum Beispiel zählt zu den Förderbedingungen der BEG KFN, eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung einzubauen. Das sorgt für eine deutlich bessere Lufthygiene in den Innenräumen. Mehr über die Vorteile einer Lüftungsanlage erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wie funktioniert eine Lüftungsanlage?“. Gesundheitsförderlich ist auch die Nutzung ökologischer Baumaterialien statt chemischer Baustoffe wo immer es möglich ist – ein Kriterium für das Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse.

BEG KFN 2023: Das ist bei der Beantragung des Förderkredits zu beachten

Je nach Gebäudenutzung hat die KfW die Kreditprogramme differenziert aufgestellt: "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung" (KfW Programm 297), "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" (KfW Programm 298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" (KfW Programm 299). Die Antragstellung übernimmt Ihr Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank.

Die Nachweise zur Vorlage bei der KfW, dass Sie ein förderfähiges Haus bauen, erstellt ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte. Eine Person mit dieser Qualifikation in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite energie-effizienz-experten.de. Energieeffizienz-Experten müssen bei einem geförderten Neubau einbezogen werden, denn sie überwachen außerdem die korrekte Bauausführung. Das Honorar zählt zu den förderfähigen Kosten des KfW-Kredits. Möchten Sie ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse bauen (EH 40 NH), ist zusätzlich ein Nachhaltigkeitsberater einzubinden, der den Zertifizierungsprozess für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ begleitet.

Der Kreditantrag bei der KfW-Bank ist zwingend vor dem Vorhabenbeginn zu stellen. Die Richtline der BEG KFN definiert als Vorhabenbeginn den Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für das Bauvorhaben. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Ihr Finanzierungspartner oder Finanzvermittler Sie ausführlich beraten hat und dieses Gespräch als Nachweis für die KfW-Bank dokumentiert wurde, können Sie anschließend Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen, noch bevor der Kreditantrag bei der KfW gestellt wird. Planungsleistungen zählen nicht als Vorhabenbeginn. Für Erstkäufer eines EH 40 oder EH 40 NH zählt grundsätzlich das Datum des Kaufvertrags. Der KfW-Kredit muss also unbedingt davor beantragt werden.

Wichtig zu wissen: Nach dem Antragsdatum des Förderkredits bei der KfW-Bank dürfen Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen. Das erfolgt allerdings auf eigenes Risiko, solange die KfW den Antrag noch nicht bewilligt hat.