Ölheizung austauschen? Pflicht oder nicht?
Eine pauschale Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nicht. Allerdings drängt der Gesetzgeber darauf, Ölheizungen auszutauschen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Daher wird im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sogar ein „Betriebsverbot“ für Ölheizungen ab 2026 definiert – allerdings mit einigen Ausnahmen. Und: Zu den staatlichen Maßnahmen gehören nicht nur Pflichten, sondern auch umfangreiche Förderungen. Besonders für Betreiber von Ölheizungen gibt es hohe finanzielle Anreize für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heiztechnik. Es lohnt sich also, jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken. Denn nicht zuletzt durch die CO2-Bepreisung von Heizöl werden die Betriebskosten kontinuierlich steigen.
Hier erfahren Sie kurz und knapp, wann eine Ölheizung getauscht werden muss, wann eine Ölheizung verboten ist und wann nicht. Lesen Sie außerdem, wie der Wechsel von Heizöl auf erneuerbare Energien – zum Beispiel eine Wärmepumpe – am einfachsten gelingt und am höchsten gefördert wird.
Im Überblick: Die Zukunft der Ölheizung.
Wann muss eine Ölheizung ausgetauscht werden?
Die Verpflichtung, eine Ölheizung auszutauschen besteht, wenn
- sie älter als 30 Jahre und mit einem Konstant-Temperatur-Kessel im Nennleistungsbereich von 4 bis 400 kW ausgestattet ist.
Welche Ausnahmen gibt es von der Pflicht, die Ölheizung zu tauschen?
Eine Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, muss nicht ausgetauscht werden, wenn
- damit ein typisches Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten beheizt wird und der Eigentümer zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst in dem Haus wohnte.
- Wechselt das Einfamilienhaus nach dem 1. Februar 2002 den Besitzer, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die alte Ölheizung auszutauschen.
Wie ist das Betriebsverbot für Ölheizungen ab 2026 definiert?
Ab dem Jahr 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr als alleiniger Wärmeerzeuger eingebaut werden. Aber es gibt Ausnahmen. Erlaubt sind neue Ölheizungen, wenn
- es technisch nicht möglich ist, eine umweltfreundliche Technik zu installieren bzw. dies finanziell eine „unbillige Härte“ bedeutet, oder
- das Haus nicht an die Gasversorgung oder an ein Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen werden kann, oder
- der Energiebedarf anteilig auch mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, also zum Beispiel zusätzlich über eine Solarthermieanlage oder Wärmepumpe.
Werden Ölheizungen noch gefördert?
Ölheizungen erhalten keine Förderungen mehr. Das trifft auch auf moderne Ölheizungen mit Brennwerttechnik zu. Das hat zur Folge, dass
- Sanierungs- und Neubauprojekte mit Ölheizungen ab sofort keine Fördergelder mehr erhalten,
- auch Öl-Hybridheizungen, die anteilig erneuerbare Energien nutzen, nicht gefördert werden,
- bei einer Modernisierung mit einer Ölheizung zur Spitzenlastabdeckung nur die Anlagentechnik förderfähig ist, die erneuerbare Energien nutzt, beispielsweise eine Wärmepumpe.
So klappt der Austausch der Ölheizung reibungslos
Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine umweltfreundliche Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien war noch nie so günstig. Zum einen, weil von Gas-Hybridheizungen bis Wärmepumpen viele effiziente Heiztechniken entwickelt wurden, die auch für die Gebäudesanierung eine passgenaue Lösung bieten. Und zum anderen, weil der Staat Fördergelder für den Umstieg zahlt. Wer beispielsweise eine Ölheizung – selbst, wenn sie erst seit zwei Jahren im Betrieb ist – gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann mit hohen staatlichen Zuschüssen rechnen. Weitere Einzelheiten zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier .
Für eine reibungslosen Austausch der Ölheizung gehen Sie am besten in folgenden Schritten vor: Sprechen Sie als Erstes mit einem Vaillant Fachpartner, welche Heizung für Ihr Haus das beste Verhältnis von langfristig eingesparten Energiekosten zu kurzfristigen Investitionen erzielt. Der Heizungsfachmann errechnet auch genau, wie viel Leistung die Heizung für Raumwärme und Warmwasserbereitung in Ihrem Haus bereitstellen muss. Erste Informationen zu den neusten, förderfähigen Heiztechniken sind für Sie in dem Beitrag „Ratgeber Heizung – Welche Heizung passt zu mir?“ zusammengefasst.
Haben Sie entschieden, mit welchem Energieträger Sie künftig Ihr Haus heizen wollen, beantragen Sie als Zweites alle möglichen Förderungen. Welche Fördertöpfe des Bundes, Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune verfügbar sind, kann der Vaillant Fördergeld Service für Sie ermitteln. Diese Experten rechnen außerdem aus, welche Kombination von Fördermitteln für Ihr Vorhaben am lukrativsten ist.
Als Drittes müssen Sie noch den alten Öltank entsorgen lassen, bevor die neue Heizung installiert wird. Das noch vorhandene Öl können Sie durchaus verkaufen, wenn es verwertbar ist. Jedoch sollten Sie das Umfüllen von Öl und die Entsorgung des Öltanks Spezialfirmen überlassen. Zu groß ist die Gefahr, dass Öl in die Umwelt gelangt und Schäden anrichtet. Außerdem haben diese Fachleute im Blick, welche Regelungen in Ihrem Bundesland für die Stilllegung von Ölheizungen noch zu beachten sind. Dazu gehört auf jeden Fall, die zuständige Wasserschutzbehörde zu informieren.
Wenn Sie den Tausch einer Ölheizung fördern lassen, zählt die Entsorgung von Altöl und Tank übrigens mit zu den förderfähigen Kosten. Dazu noch ein Tipp: Auch alle Aufwendungen, um aus Ihrem Ölkeller einen nutzbaren Raum zu machen, kann in die Fördersumme eingerechnet werden. Das sind sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Haben Sie Fragen zum Austausch Ihrer Ölheizung in Ihrem Haus oder wollen Sie gleich ein konkretes Angebot? Dann fordern Sie jetzt eine persönliche Fachberatung an oder sichern Sie sich ein individuelles Angebot in wenigen Schritten.