Bedingungen des Vaillant Fördergeld Versprechens

Für das Vaillant Fördergeld Versprechen gelten ausschließlich die folgenden Voraussetzungen und Bedingungen:

1. Begriffsbestimmungen

Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe haben die nachfolgende Bedeutung:

1.1 „Antragsteller“ meint den Eigentümer des Einfamilienhauses, der den Fördermittelantrag für eine Fördermaßnahme bei dem zuständigen Fördermittelgeber stellt und der bei Bewilligung des Fördermittelantrags die Fördersumme letztendlich erhält.

1.2 „BEG EM“ meint die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Fassung vom 21.12.2023.

1.3 „Bestandsgebäude“ meint fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.

1.4 „Förderbetrag“ meint den Betrag, der sich aus der Multiplikation der förderfähigen Ausgaben des Antragstellers gemäß BEG EM mit dem in der BEG EM definierten Förderprozentsatz ergibt.

1.5 „Förderfähige Ausgaben“ meint förderfähige Ausgaben die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttoausgaben (einschließlich Mehrwertsteuer), siehe hierzu auch Ziffer 8.2 BEG EM.

1.6 „Förderfähigkeit“ ist gegeben, wenn grundsätzlich eine Förderung in Form der Auszahlung eines Förderbetrags für die Fördermaßnahme gemäß BEG EM vorgesehen ist.

1.7 „Fördermaßnahme“ meint die staatliche Unterstützung für Einzelmaßnahmen, z.B. die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in einem Bestandsgebäude unter Einhaltung und Erfüllung aller Voraussetzungen und Bedingungen gemäß BEG EM.

1.8 „Fördermittelantrag“ meint den offiziellen Antrag auf Förderung gemäß BEG EM beim zuständigen Fördermittelgeber.

1.9 „Umfeldmaßnahmen“ meint notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern. Näheres regelt das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ (siehe www.kfw.de).

1.10 „Vaillant“ meint die Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Berghauser Straße 40, 42859 Remscheid.

1.11 „Vaillant HeizungOnline-Konfigurator“ meint den online unter https://www.vaillant.de/heizung/heizung-finden/heizung-kaufen/ aufrufbaren Konfigurator, mit dem auf Grundlage von dort zu tätigenden Angaben ein Systemvorschlag (bzw. ein unverbindliches Angebot) für ein Vaillant Heizungssystem generiert werden kann.

2. Inhalt und Umfang des Vaillant Fördergeld Versprechens

2.1 Für den Fall, dass der Fördermittelgeber den Fördermittelantrag des Antragstellers ablehnt, zahlt Vaillant den Förderbetrag an den Antragsteller auf eigene Rechnung, sofern:

(a) der Antragsteller für das Vaillant Heizungssystem, das Gegenstand seines Fördermittelantrags ist, den Vaillant HeizungOnline-Konfigurator durchlaufen und abgeschlossen hat,

(b) bei der Fördermaßnahme, die Gegenstand des Fördermittelantrags des Antragstellers ist, die Installation einer förderfähigen Vaillant Wärmepumpe vorgesehen ist. Förderfähige Vaillant Wärmepumpen können der aktuellen Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis (Stand 22.01.2024) des BAFA entnommen werden (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.pdf?__blob=publicationFile&v=14)

(c) die Voraussetzungen und Bedingungen gemäß Ziffer 3 vollständig erfüllt sind bzw. keiner der in Ziffer 3 geregelten Ausschlüsse vorliegt, und

(d) der zuständige Fördermittelgeber die Auszahlung des Förderbetrags per Bescheid abgelehnt hat und ein dagegen eingelegter Widerspruch rechtskräftig abgewiesen worden ist. Vor Einlegung des Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid durch den Antragssteller muss die Begründung des Widerspruchs mit Vaillant abgestimmt werden.

2.2 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt lediglich in Höhe des betreffenden Förderbetrages im Sinne von Ziffer 1.4.

2.3 Der Antragsteller hat Vaillant alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine Prüfung eines von dem Antragsteller auf Grundlage des Vaillant Fördergeld Versprechens geltend gemachten Zahlungsanspruchs erforderlich sind.

2.4 Wenn der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen (insbesondere den Ablehnungsbescheid des Fördermittelgebers sowie seine Vaillant Fördergeld Versprechen-Urkunde) und Informationen für die Prüfung seines geltend gemachten Anspruchs aus dem Vaillant Fördergeld Versprechen Vaillant zur Verfügung gestellt hat und die Voraussetzungen gemäß der Ziffer 3.1 erfüllt sind, erfolgt die entsprechende Zahlung von Vaillant an den Antragsteller binnen 8 Wochen. Eine Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Antragssteller zu benennendes inländisches Bankkonto, dessen Inhaber der Antragsteller ist.

2.5 Über das Versprechen in obiger Ziffer 2.1 hinaus stehen dem Antragsteller aus dem Vaillant Fördergeld Versprechen keine Ansprüche gegenüber Vaillant, insbesondere keine Kosten- oder Schadensersatzansprüche, zu. Gesetzliche Rechte des Antragstellers gegenüber Vaillant oder gegenüber Dritten bleiben unberührt. Diese Rechte werden durch das Vaillant Fördergeld Versprechen nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme solcher gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

3. Voraussetzungen und Bedingungen

3.1 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, das heißt natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3.2 Das Vaillant Fördergeld Versprechen wird ausschließlich für reine Wärmepumpenanlagen gegeben, bei denen förderfähige Vaillant Wärmepumpen im Sinne von Ziffer 2.1 (b) durch vom Antragsteller beauftragte Fachunternehmen im Sinne von Ziffer 3.21 geplant und installiert werden. Hybridsysteme (z.B. Heizungswärmepumpen in Kombination mit Gasheizgeräten) sind vom Vaillant Fördergeld Versprechen ausgeschlossen.

3.3 Es muss sich um ein Komplettsystem handeln. Ein Komplettsystem liegt vor, wenn alle Hauptkomponenten des Systems von Vaillant stammen. Hauptkomponenten sind Grundgerät (Heizungswärmepumpen), Puffer-, Durchlauf- und Warmwasserspeicher, Hydraulikmodule oder Kompaktinstallationen.

3.4 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt nur für elektrisch angetriebene Wärmepumpen gemäß Ziffer 5.3 c) BEG EM. Gemäß der Ziffer 5.3 c) BEG EM wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen gefördert. Näheres hierzu ist im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ geregelt (siehe www.kfw.de).

Gemäß Ziffer 5.3 BEG EM sind weitere Voraussetzungen für eine Förderung

- dass es sich bei dem betreffenden Gebäude um ein Bestandsgebäude handelt,

- dass mit der Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht wird,

- und dass der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs beziehungsweise Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden wird.

3.5 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt nur für Einfamilienhäuser im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die vom Antragsteller selbst bewohnt werden.

3.6 Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt insgesamt 30.000 EUR pro Einfamilienhaus. Darüberhinausgehende Ausgaben sind nicht von dem Vaillant Fördergeld Versprechen umfasst.

3.7 Der Antragsteller hat bei der Angabe von Informationen zu beachten, dass seine Angaben vollständig und richtig sein müssen. Denn bei den von ihm gemachten Angaben handelt es sich um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB (Strafgesetzbuch) in Verbindung mit § 2 SubvG (Subventionsgesetz); falsche Angaben können als Subventionsbetrug strafbar sein.

3.8 Der Fördermittelantrag für die Fördermaßnahme beim zuständigen Fördermittelgeber muss vom Antragsteller zwingend spätestens bis zum 30.04.2024 durch den Antragsteller gestellt werden. Erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlischt das Vaillant Fördergeld Versprechen. Die Erteilung des Vaillant Fördergeld Versprechens ist nach Stellung eines Fördermittelantrages nicht mehr möglich. Eine nach Fördermittelantragstellung ausgestellte Vaillant Fördergeld Versprechen-Urkunde ist unwirksam.

3.9 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt nicht, wenn die Auszahlung des Förderbetrages durch den zuständigen Fördermittelgeber an den Antragsteller nicht erfolgt, weil die Fördermittel des Fördermittelgebers ausgeschöpft sind, das heißt die Verfügbarkeit der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel bei dem zuständigen Fördermittelgeber nicht mehr gegeben ist.

3.10 Das Vaillant Fördergeld Versprechen entfällt, falls das Fördermittelprogramm gemäß BEG EM vom Fördermittelgeber abgebrochen und bereits gestellte Fördermittelanträge vom Fördermittelgeber nicht mehr bearbeitet werden sollten.

3.11 Der Antragsteller und die Fördermaßnahme erfüllen alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen der BEG EM für eine Förderung der Fördermaßnahme als Einzelmaßnahme zur Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen gemäß Ziffer 5.3 c) BEG EM.

3.12 Die vom Antragsteller oder einem Bevollmächtigten des Antragstellers bei der Nutzung des Vaillant HeizungOnline-Konfigurators gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

3.13 Der Antragsteller hat das für die Antragstellung und die Fördermittelbewilligung durch den zuständigen Fördermittelgeber vorgegebene Verfahren strikt einzuhalten und die vom zuständigen Fördermittelgeber geforderten Nachweise fristgerecht beizubringen.

3.14 Die vom Antragsteller bei seinem Fördermittelantrag gemachten Angaben müssen den Angaben des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten entsprechen, die bei der Nutzung des Vaillant HeizungOnline Konfigurators gemacht wurden und auf denen das Vaillant Fördergeld Versprechen beruht. Jegliche Änderung dieser Angaben führt zu einem Erlöschen des Vaillant Fördergeld Versprechens.

3.15 Wenn sich der vom zuständigen Fördermittelgeber bewilligte Förderbetrag aufgrund von Kumulierungen mit anderen vom Antragsteller beantragten Förderungen oder Maßnahmen verringert, gilt das Vaillant Fördergeld Versprechen nur für den verringerten Förderbetrag.

3.16 Die vom Antragsteller beim zuständigen Fördermittelgeber beantragten Fördermaßnahmen müssen in dem von dem zuständigen Fördermittelgeber oder gemäß der BEG EM vorgegebenen Zeitrahmen umgesetzt werden. Der Beginn des Vorhabens muss bis zum 31.08.2024 erfolgt sein.

3.17 Für die Berechnung des Förderbetrages maßgeblich sind nicht die im durch den Vaillant HeizungOnline-Konfigurator generierten Systemvorschlag kalkulierten voraussichtlichen Kosten, sondern der tatsächliche Preis gemäß der Rechnung des die Fördermaßnahme ausführenden Fachunternehmens.

3.18 Der Antragsteller ist verpflichtet, den Bescheid des zuständigen Fördermittelgebers nach Erhalt auf Richtigkeit der dort getätigten Angaben zu prüfen. Über einen etwaigen Ablehnungsbescheid ist Vaillant unverzüglich zu informieren, damit der Sachverhalt durch Vaillant nochmals geprüft und gegebenenfalls durch den Antragsteller – nach vorheriger Abstimmung der Begründung des Widerspruchs mit Vaillant – Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden kann.

Die entsprechende Meldung und Zusendung des betreffenden Ablehnungsbescheids zur Prüfung haben in diesem Fall an die in Ziffer 5.2 genannten Stelle zu erfolgen.

3.19 Der Antragsteller ändert nicht nachträglich den Fördermittelantrag oder die tatsächliche Umsetzung der Fördermaßnahme. Beides führt zum Erlöschen des Vaillant Fördergeld Versprechens.

3.20 Das Vaillant Fördergeld Versprechen ist der Höhe nach beschränkt auf den vom zuständigen Fördermittelgeber für das betreffende Objekt des Antragsstellers bewilligten Förderbetrag. Sollte die Investitionssumme bzw. sollten die förderfähigen Ausgaben im Nachhinein geringer ausfallen als erwartet, so reduziert sich der Förderbetrag und damit auch das Vaillant Fördergeld Versprechen entsprechend.

3.21 Der Antragsteller ist verpflichtet, für die Durchführung der Maßnahmen geeignete Fachunternehmen zu beauftragen. Diese müssen über die erforderlichen Voraussetzungen und Kenntnisse verfügen und befähigt sein, die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht auszuführen sowie sämtliche gemäß BEG EM für die Förderung erforderlichen Leistungen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen, wie z.B. die für den Fördermittelantrag notwendige Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag), die Fachunternehmerklärung und die BzD (Bestätigung nach Durchführung).

3.22 Die gemäß BEG EM für eine Förderung erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind vom Antragssteller oder dem vom Antragsteller beauftragten Fachunternehmen gegenüber dem zuständigen Fördermittelgeber vollständig und fristgerecht entsprechend den Anforderungen des Fördermittelgebers zu erbringen.

3.23 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt nur für die Zuschussförderung gemäß BEG EM; bei einer Kreditförderung gemäß BEG EM findet es keine Anwendung.

3.24 Das Vaillant Fördergeld Versprechen gilt nicht in dem Fall, dass der zuständige Fördermittelgeber einen zuvor bewilligten Förderbetrag später vom Antragsteller wieder zurückfordert.

4. Haftung

4.1 Schadensersatzansprüche gegen Vaillant, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

4.2 Dies gilt nicht, soweit Vaillant wie folgt gehaftet wird: (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) bei Vorsatz (c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, (d) bei Arglist, (e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, (f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen schützen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

4.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Geltendmachung von Ansprüchen

5.1 Das Vaillant Fördergeld Versprechen wird durch die Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG,

Berghauser Straße 40, 42859 Remscheid gewährt.

5.2 Ansprüche aus dem Vaillant Fördergeld Versprechen sind anzumelden bei:

Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG

Berghauser Straße 40

42859 Remscheid

E-Mail: info@vaillant.de

5.3 Ansprüche aus dem Vaillant Fördergeld Versprechen verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Ablehnungsbescheids über den Fördermittelantrag.

6. Datenschutz

6.1 Vaillant nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und befolgt selbstverständlich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die vom Antragsteller bei einer Geltendmachung des Vaillant Fördergeld Versprechens mitgeteilten personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer werden ausschließlich für die Abwicklung des Vaillant Fördergeld Versprechens erhoben und verarbeitet. Davon unbeschadet bleibt die Nutzung von Daten eines Antragstellers, der Kunde von Vaillant oder eines mit Vaillant verbundenen Unternehmens ist. Die Daten des Antragstellers werden gelöscht, sobald diese für die Abwicklung des Vaillant Fördergeld Versprechens nicht mehr benötigt werden und im Übrigen bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert.

6.2 Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vaillant Fördergeld Versprechens ist die Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Berghauser Str. 40, 42859 Remscheid.

6.3 Jeder Antragsteller erhält jederzeit ohne Angaben von Gründen kostenfrei Auskunft über die bei Vaillant gespeicherten Daten. Der Antragsteller kann jederzeit die bei Vaillant erhobenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sperren, berichtigen oder löschen lassen. Bitte wenden Sie sich zur Ausübung der zuvor genannten Rechte an die folgende Kontaktadresse von Vaillant:

Per Post: Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Datenschutz, Berghauser Str. 40, 42859 Remscheid

Per E-Mail: datenschutz@vaillant-group.com

6.4 Weitere Informationen zum Datenschutz bei Vaillant finden Sie auch online unter https://www.vaillant.de/ueber-uns/datenschutz/

7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

7.2 Es gilt deutsches Recht.

7.3 An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vaillant nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

7.3 Vaillant kann das Angebot des Vaillant Fördergeld Versprechens jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ersatzlos einstellen.

7.4 Die in diesen Bedingungen verwendeten männlichen Sprachformen sind geschlechterneutral zu verstehen und werden lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit einheitlich verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.

 

 

Stand: 05. Februar 2024