FAQ
Heizungstausch – was kommt auf mich zu?
Im Normalfall ist der Heizungstausch eine einfache und saubere Sache. Im ersten Schritt schaut sich unser speziell geschulter Fachbetrieb die baulichen Gegebenheiten an, um seine Empfehlung bei Bedarf an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Im nächsten Schritt findet dann die Installation statt. Planen Sie ausreichend Zeit für eine Terminfindung gemeinsam mit Ihrem Heizungsfachbetrieb ein.
Wie sieht es momentan mit den Lieferzeiten aus?
Unsere Wärmepumpen und Hydraulikeinheiten sind lieferbar. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung unserer neuen schwarzgrauen Wärmepumpe aroTHERM plus im September 2025 startet. Wir empfehlen Ihnen, die Wärmepumpe so früh wie möglich bei Ihrem Fachhandwerker zu bestellen, um keine Zeit zu verlieren – die Ihr Handwerker für die genaue Planung und Auslegung der Wärmepumpe benötigt.
Wenn Sie sich jetzt für eine Wärmepumpe von Vaillant entscheiden, entscheiden Sie sich für ein Qualitätsprodukt, von dem Sie besonders lange profitieren werden.
Wie viel staatliche Förderung erhalte ich?
Das ist abhängig davon, welches neue Vaillant Heizgerät Sie installieren lassen und wie hoch die Investitionssumme für die Heizungssanierung ist. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber BEG.
Wie und wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung für den Heizungstausch ist bei der KfW zu beantragen. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung erhalten Sie in unserem Förderratgeber
Soll ich mich jetzt für eine Wärmepumpe entscheiden, obwohl meine Kommune noch keine Wärmeplanung abgeschlossen hat?
Die Entscheidung für eine Wärmepumpe ist immer sinnvoll, denn Wärmepumpen sind klimafreundlich und langfristig wirtschaftlich – eine Investition in die Zukunft, die zudem mit hohen staatlichen Förderungen unterstützt wird.
Auch wenn in einer künftigen Kommunalen Wärmeplanung Ihr Grundstück für die Leitungsversorgung vorgesehen sein sollte, hat nun ein Rechtsgutachten, welches vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in Auftrag gegeben wurde, für Klarheit gesorgt: Die Wärmepumpe steht danach wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter besonderem Schutz. Wenn Sie also heute in eine Wärmepumpe investieren, können Sie im Falle eines späteren Fernwärmeausbaus nicht gezwungen werden, ihre Wärmepumpe wieder zu entfernen und sich an die Fernwärme anzuschließen – so die Rechtsauffassung des Gutachtens.
Alle Details finden Sie hier.
Ist die Anfrage eines Online-Angebots verbindlich?
Nein, die Anfrage ist völlig unverbindlich. Mit unserem Service möchten wir sicherstellen, dass Sie schnell und zuverlässig das beste Heizsystem und den passenden Heizungsfachbetrieb für Ihre individuellen Bedürfnisse finden. Ob Sie den Vorschlag unseres Fachpartners annehmen, liegt natürlich ganz bei Ihnen.
Welche Leistungen umfasst der Fördergeld Service und wie kann ich den Service nutzen?
- Ermittlung der förderfähigen Kosten aus den vorliegenden Verträgen (ehemals Angeboten) und Kostenschätzungen
- Erstellung der benötigten BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung) der geplanten Heizungsanlage für die Antragstellung bei der KfW
- Übersichtliche Zusammenstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen und Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen per E-Mail, welche Sie für das Online-Verfahren der KfW benötigen
- Die Experten der Sunshine Energieberatung GmbH stehen Ihnen über unsere Kunden Hotline jederzeit telefonisch für Rückfragen zur Verfügung
- Prüfung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise für die Einreichung des Verwendungsnachweises
- Ermittlung der vollständigen und korrekten tatsächlichen förderfähigen Kosten von allen beteiligten Unternehmen.
- Bearbeitung der Sachverhaltsaufklärungen und Widersprüche gegenüber dem Fördermittelgeber, soweit es möglich ist
- Übernahme der Fristenkontrolle bei den Förderprogrammen des Bundes (BAFA / KfW).
Zur Nutzung dieses kostenpflichtigen Services sprechen Sie bitte Ihren Heizungsfachbetrieb an.