Infos zu Gesetzen und Förderung in Baden-Württenberg
Landesförderung Baden-Württemberg
Zusätzliche Förderungen vom Land Baden-Württemberg
Das Bauen und Kaufen von Effizienzhäusern oder die energetische Sanierung von Wohnraum fördert unser Bundesland zusätzlich zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Eine Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohneinheit selbst nutzen. Förderfähig sind Häuser mit bis zu drei Wohneinheiten. Sonderregelungen gibt es, wenn Ihr Haus ebenfalls die Richtlinien des Landes für das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ erfüllt.
Tipp: Der Förderkredit der L-Bank kann auch für Finanzierungslücken eingesetzt werden, die durch steigende Baukosten entstehen. Einzelheiten zu den Förderbedingungen erfahren Sie hier auf Seite der L-Bank.
Erfüllt Ihr Vorhaben die BEG-Richtlinien, stehen Ihnen diese Landesförderung on top zur BEG offen:
Vorhaben | Förderung | Konditionen |
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Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses (EH) | Zinsverbilligter Förderkredit | Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre Sollzinsbindung: 10 Jahre |
Sanierung zum Effizienzhaus (EH) | ||
Sanierung zum Effizienzhaus (EH) | Klimaprämie als Tilgungszuschuss | Sanierung zum EH 55: 2.000 € pro geförderter Wohneinheit Sanierung zum EH 40: 4.000 € pro geförderter Wohneinheit |
Haben Sie weitere Fragen zu Förderungen? Oder welche Heiztechnik zu Ihrem Haus sowie Ihren Komfortanspruch passt und gleichzeitig die aktuellen Förderbedingungen erfüllt?
Wir beraten Sie gerne – vereinbaren Sie gleich einen Termin! Oder rufen Sie uns an 0711 / 9034 - 0.
Einzelheiten zu den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfahren Sie vorab hier.