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Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023: Neue Pflichten für Hausbesitzer

Wasser gebrauchen und brauchen wir jeden Tag. Es ist unser „Lebensmittel Nr. 1“. Wasser ist aber auch ein Naturprodukt – und deshalb nicht steril. Damit wir davon nicht krank werden, legt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zahlreiche Grenzwerte für Inhaltsstoffe fest und beschreibt eine Reihe von Pflichten für alle, die Trinkwasser bereitstellen und nutzen – also praktisch für jeden: vom Wasserversorger bis zum Hauseigentümer, vom Vermieter bis zum Mieter. Im Jahr 2023 wurde die Trinkwasserverordnung wieder einmal überarbeitet. Hauseigentümer finden alles Wissenswerte zur neuen Trinkwasserverordnung hier übersichtlich zusammengefasst.

Inhalt:

Was steht in der Trinkwasserverordnung, und warum?

Der wichtigste Grundsatz der Trinkwasserverordnung lautet: Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein. Dazu sind in der Trinkwasserverordnung Parameter und Grenzwerte für chemische Stoffe festgelegt sowie für Bakterien, die natürlicherweise im Trinkwasser vorkommen. Das Prinzip für die Festlegungen ist der Gesundheitsschutz: Bei einem lebenslangen Genuss von Trinkwasser dürfen sich chemische Stoffe, wie beispielsweise Blei, im Körper nicht in gesundheitsschädlichem Maß anreichern. Und Bakterien, wie Legionellen, dürfen sich im Trinkwasser nicht so stark vermehren, dass sie zu Erkrankungen führen.

Um im gesamten Verlauf – von der Rohwassergewinnung bis zum Wasserhahn im Haus – diese einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten, enthält die TrinkwV zahlreiche Anforderungen. Viele davon betreffen aber nur die Wasserversorger. Sie sind für die Trinkwasserqualität bis zur Übergabe an den Hausanschluss verantwortlich. Ab dem Wasserzähler gelten für die häusliche Trinkwasserinstallation jedoch konkrete Vorgaben, die der „Betreiber“ – zum Beispiel der Vermieter – zu beachten hat. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Trinkwasserinstallation den geltenden technischen Regeln entspricht. Außerdem sind sie unter Umständen verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig zu untersuchen.

Was kann die Trinkwasserqualität beeinträchtigen?

Weil Wasser ein Naturprodukt ist, enthält es viele chemische, radioaktive Stoffe sowie Bakterien, die ganz selbstverständlich in der Natur vorkommen. Zu den Mikroorganismen im Wasser zählen zum Beispiel Legionellen, die in niedriger Konzentration ungefährlich sind. Andere Stoffe, die zum Teil als gesundheitsschädlich gelten, können allerdings durch Umweltbelastungen in das Trinkwasser gelangen, wie Industriechemikalien der Gruppe PFAS.

Die Trinkwasserverordnung listet insgesamt zwei Grenzwerte für mikrobiologische Parameter, drei Parameter für radioaktive Stoffe, 36 Grenzwerte für chemische Parameter sowie 22 so genannte Indikatorparameter auf.

Die meisten Grenzwerte und Parameter gelten nur für die Wasserversorger. Allerdings können genauso schädliche Stoffe durch die häusliche Installation ins Trinkwasser gelangen. Unter Umständen kommt es außerdem in den Trinkwasserleitungen zu einer Vermehrung von Keimen. Legionellen in hoher Konzentration können beispielsweise sogar schwere bis tödliche Lungenentzündungen auslösen (siehe Kasten weiter unten).

 

Folgende Anforderungen wurden vor diesem Hintergrund neu in die Trinkwasserverordnung 2023 aufgenommen oder entscheidend verschärft:

  • PFAS-20: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Gruppe nicht natürlich vorkommender Industriechemikalien. Der neue Grenzwert für 20 ausgewählte Substanzen gilt ab dem 12. Januar 2026.
  • PFAS-4: Ein zusätzlicher Grenzwert für eine Gruppe aus vier weiteren PFAS wird ab dem 12. Januar 2028 eingeführt.
  • Bisphenol A: Diese chemische Substanz dient als Grundstoff zur Herstellung von Polykarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzen. Die Substanz kommt in unzähligen Kunststoffprodukten des Alltags vor. Der neue Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2024.
  • Blei: In hoher Konzentration im Körper wirkt Blei wie ein Nervengift. Da der Organismus Blei nicht abbaut, muss die Aufnahme im Lebensverlauf möglichst geringgehalten werden. Früher waren Trinkwasserleitungen aus Blei die Regel. Heute sind sie längst verboten, weil sie die häufigste Ursache für Blei im Trinkwasser waren. Der Bleigrenzwert wird dennoch zum 12. Januar 2028 noch einmal, auf dann 5 µg/l Trinkwasser halbiert.
  • Legionellen: Für Legionellen sieht die TrinkwV einen sogenannten technischen Maßnahmenwert vor. Ist dieser Indikatorparameter erreicht, müssen die Ursache für das Legionellenwachstumermittelt und konkrete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergriffen werden. Bisher brauchte der Vermieter erst aktiv werden, wenn dieser Maßnahmenwert überschritten wurde.

Um die Bleikonzentration im Trinkwasser auf ein Minimum zu beschränken, hat die TrinkwV 2023 eine neue Pflicht für Immobilienbesitzer eingeführt: Entdecken ein Wasserversorger oder ein Fachhandwerksbetrieb bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation Leitungsabschnitte aus Blei, müssen sie das Gesundheitsamt darüber umgehend informieren. Hauseigentümer sind verpflichtet, bis zum 12. Januar 2026 sämtliche Trinkwasserleitungen aus Blei auszutauschen oder stillzulegen. Das gilt auch dann, wenn der neue Bleigrenzwert eingehalten wird.

Wie gefährlich sind Legionellen wirklich?

• Legionellen werden zu einer ernsten Gesundheitsgefahr, wenn sie in erhöhter Konzentration eingeatmet werden. Das kann beispielsweise beim Duschen passieren. Über das hier entstehende Wasser-Aerosol, also das vernebelte Wasser, können Legionellen in die Lunge gelangen. Die Folge: möglicherweise eine schwere Lungenentzündung, auch als Legionellose oder Legionärskrankheit bezeichnet. Eine mildere Form ist das Pontiac-Fieber. Besonders für immungeschwächte Personen ist eine solche Infektion sehr gefährlich. Eine Legionelleninfektion ist europaweit meldepflichtig und hat eine Inzidenz von etwa 1,8 (auf 100.000 Einwohner kommen 1,8 Erkrankungen). Da die wirkliche Ursache einer diagnostizierten Lungenentzündung selten labortechnisch untersucht wird, gehen Studien allerdings von einer erheblichen Dunkelziffer aus.

Wie Legionellen vorbeugen?

Legionellen kommen in ungefährlicher Konzentration in praktisch allen Gewässern vor. In Trinkwasserinstallationen können sie sich jedoch sehr stark vermehren und zu einem Gesundheitsrisiko werden. Ideale Wachstumsbedingungen für Legionellen und andere Bakterien ist Wasser, das lange in den Trinkwasserleitungen steht und eine Temperatur zwischen 25 °C und 55 °C aufweist. Deshalb empfehlen Regelwerke einen Wasseraustausch in allen Rohrleitungen innerhalb von 72 Stunden. Mieter können dazu beitragen, indem sie alle Entnahmestellen für Trinkwasser regelmäßig nutzen und die Temperatur am Trinkwasserspeicher nicht eigenmächtig absenken. Vermieter müssen außerdem sicherstellen, dass die Planung und Ausführung der Trinkwasserinstallation den hygienischen Standards der anerkannten Regelwerke entspricht.

Welche Trinkwasseruntersuchungen sind Pflicht, und wer darf beproben?

Mindestens alle drei Jahre ist die Trinkwasserqualität von „Gebäudewasserversorgungsanlagen“ zu untersuchen, wenn sie eine gewisse Größe haben. Der Untersuchung auf Legionellen ist in der TrinkwV sogar in einem eigenen Paragrafen geregelt (§ 31). Der Vermieter beispielsweise eines Mehrfamilienhauses ist zu diesen regelmäßigen Untersuchungen verpflichtet, wenn

  • eine Trinkwassererwärmung mit einem Speicher oder zentralen Durchflusstrinkwassererwärmer von mehr als 400 Liter Inhalt vorhanden ist oder
  • die Trinkwasserleitung vom Erwärmer bis zur Entnahmestelle mehr als drei Liter Volumen fasst (Volumen der Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt) oder
  • eine Dusche oder andere Form der Trinkwasservernebelung installiert ist.

Gebäude für einen besonders sensiblen Personenkreis wie Krankenhäuser und Pflegeheime müssen die Trinkwasseruntersuchung jährlich vornehmen.

Nur akkreditierte Unternehmen dürfen mit einer Trinkwasseruntersuchung beauftragt werden. Welche Unternehmen zugelassen sind, erfahren Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Wie die Proben zu entnehmen sind, ist in Regelwerken festgelegt, auf die die TrinkwV verweist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die darin genannten Probenahmestellen in der Trinkwasserinstallation vorhanden sind.

Was tun bei einer Kontamination mit Legionellen?

Wird bei einer Trinkwasseruntersuchung festgestellt, dass der sogenannte technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht ist, hat der Betreiber der Trinkwasserinstallation einiges zu tun. Er muss

  • das Gesundheitsamt informieren,
  • eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen, beispielsweise von einem qualifizierten Fachhandwerksbetrieb,
  • die Mieter informieren,
  • ggf. akute Schutzmaßnahmen einleiten wie den Einbau von Filtern bis hin zum Erlassen eines Duschverbots,
  • die Trinkwasserinstallation inspizieren lassen, was die Ursache für die Verkeimung mit Legionellen ist und
  • einen Sanierungsplan für die Trinkwasserinstallation erstellen, der dem Gesundheitsamt vorzulegen ist.

Wichtig zu wissen: Untersuchungspflichten der TrinwV gelten nicht für Ein- und Zweifamilienhäusern – aber …

Die Trinkwasserverordnung nimmt Ein- und Zweifamilienhäuser von den Untersuchungspflichten aus. Da in solchen Gebäuden die Trinkwasserinstallation in der Regel nicht groß ist und regelmäßig genutzt wird, ist auch das Risiko einer beeinträchtigten Trinkwasserqualität geringer. Doch die Prinzipen hinter der TrinkwV wirken überall, wo Wasser genutzt wird. Deshalb sollte in jedem Haushalt und in jeder Hausgröße auf die Wasserqualität geachtet werden. Entnahmestellen, die selten genutzt werden, wie beispielsweise ein Gäste-WC oder ein Wasseranschluss außen am Haus, sollten am besten alle drei Tage für ein paar Minuten geöffnet werden, um stehendes Wasser auslaufen zu lassen. Auch die Trinkwassertemperatur am Speicher sollte nicht unter 55 °C eingestellt werden, um Energie sparen zu wollen.