R290: das natürliche Kältemittel
R290 ist die technische Bezeichnung für das natürliche Kältemittel Propan. Dieser Kohlenwasserstoff mit hervorragenden kältetechnischen Eigenschaften ist klimafreundlich und hat mit seinem GWP* von 3 ein sehr niedriges Treibhauspotenzial. Bereits seit vielen Jahren werden natürliche Kältemittel in Haushaltsgeräten wie beispielsweise in Kühlschränken oder auch in Deos und Haarsprays genutzt. Bewährt hat sich R290 vor einigen Jahren jedoch auch für den Gebrauch in Wärmepumpen. Und das aus guten Gründen: Das Kältemittel ermöglicht höhere Vorlauftemperaturen im Wärmepumpenbetrieb und ist deshalb auch für Heizkörper geeignet. Da es nahezu unbegrenzt verfügbar ist, ist es zudem sehr zukunftssicher. Ein weiterer Pluspunkt ist der günstige Preis, sodass im Falle eines Mehrbedarfs bei der Installation die Kosten relativ gering ausfallen. Da R290 ein neueres Kältemittel im Bereich Wärmepumpen ist, arbeiten die meisten Wärmepumpen auf dem Markt noch mit traditionelleren Kältemitteln wie beispielsweise R410A. Der Trend geht jedoch immer stärker zu dem natürlichen Kältemittel.
Übrigens: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst Wärmepumpen, die das Kältemittel R290 nutzen, mit 5 % zusätzlicher Förderung. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem BEG-Ratgeber.
R410A: das gängigste Kältemittel
Wärmepumpen, die schon länger auf dem Markt sind, nutzen hauptsächlich synthetische Kältemittel wie R410A. Dieses eignet sich durch seine Eigenschaften besonders gut zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Es hat einen GWP* von 2.088, eine gute Energieeffizienz und ist ein sehr sicheres Kältemittel. Wärmepumpen, die mit R410A betrieben werden, haben außerdem keine Einschränkungen bei der Aufstellung und Installation.
R407C: das gemischte Kältemittel
Das Kältemittel R407C ist ein sogenanntes zeotropes Kältemittelgemisch und besteht aus drei Komponenten mit sehr unterschiedlichen Siedetemperaturen. Das bedeutet, dass die Zusammensetzung von Flüssigkeit und Dampf immer unterschiedlich ist. R407C ist nicht brennbar, nicht toxisch und farblos, besitzt jedoch ein Treibhauspotenzial von mehr als 1 (GWP* = 1.774).
Wichtig zu wissen: F-Gase-Verordnung
Die geplante Verordnung zum Umgang mit F-Gasen regelt die Nutzbarkeit von Kältemitteln ab ca. 2025. Hierzu gibt es derzeit keinen finalen Beschlussstand. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass bestimmte Kältemittel, darunter R410A, in Zukunft für neue Geräte nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Vaillant Group wird ab 2025 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel auf den Markt bringen, die von dieser Einschränkung nicht betroffen sind. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass bereits installierte Wärmepumpen mit dem Kältemittel R410A in Zukunft nicht mehr betrieben, gewartet und nachgefüllt werden dürfen. Eine nachträgliche Umrüstung einer Wärmepumpe auf ein anderes Kältemittel ist technisch nicht möglich und auch nicht notwendig.
Sicherheit von Kältemitteln in Wärmepumpen
Die Kältemittel werden bei der Geräteproduktion oder -installation eingefüllt und bei der Geräteentsorgung der Wiederverwendung zugeführt. Nach der fachmännischen Installation bleibt der Kältekreislauf der Wärmepumpe dauerhaft geschlossen, und das Kältemittel kann nicht entweichen. Wärmepumpen sind somit sehr sicher konzipiert, weshalb man sich keine Gedanken über einen Kältemittelaustritt machen muss.
*Was bedeutet Global Warming Potential (GWP)?
Der GWP ist ein Vergleichswert, der den Treibhauseffekt eines Treibhausgases (zum Beispiel eines Kältemittels) angibt, sollte dieses in die Umwelt gelangen. Je höher der Wert, desto schlechter sind die Auswirkungen auf das Klima. CO₂ wird als Referenzwert genutzt mit einem GWP von 1.