Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Photovoltaik ist noch attraktiver
Bis zum Jahr 2030 soll der Strombedarf in Deutschland zu 80 Prozent aus treibhausgasneutralen Energiequellen gedeckt werden. Dieses Ziel wurde 2023 ins überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen. Dafür müssen vor allem Windenergie und Photovoltaik (PV) zur Stromerzeugung ausgebaut werden. Die Rahmenbedingungen setzt das EEG mit hohen Förderanreizen. Aber nicht nur für die großen Windparks und Solarkraftwerke. Auch Eigenheimbesitzer erhalten höhere Einspeisevergütungen für selbsterzeugten Solarstrom.
 
Übrigens: Für die Investition in eine PV-Anlage kann ein zinsvergünstigter Förderkredit der KfW-Bank in Anspruch genommen werden. Mehr zu den Förderoptionen für Photovoltaikanlagen erfahren Sie hier.
So funktioniert es: Das EEG kurz erklärt
Damit sich der Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien lohnt, erhalten Betreiber dafür eine kalkulierbare Vergütung. Der zugesagte Abnahmepreis ist je nach Größe der Anlage und Art der Energiequelle unterschiedlich und im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Außerdem verpflichtet das EEG die Netzbetreiber, den Strom aus solchen Anlagen abzunehmen und zu vermarkten.
Die EEG-Förderung besteht also nicht in Zuschüssen für den Bau der Anlagen, sondern in garantierten Stromvergütungen über einen Zeitraum von 20 Jahren. In der Regel können Anlagen jedoch deutlich länger betrieben werden – PV-Anlagen zum Beispiel 30 Jahre und mehr. Für Anlagen, die inzwischen aus dem 20-jährigen Förderzeitraum gefallen sind – sogenannte ausgeförderte Anlagen – enthält das EEG ergänzende Regelungen der Einspeisevergütung.
Was ist das Solarpaket I?
Das Solarpaket bündelt eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben sollen. Der Bürokratieabbau aber auch verbesserte finanzielle Anreize stehen dabei im Vordergrund. Die meisten Maßnahmen betreffen die Erzeugung von PV-Strom. Interessant für Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter sind folgende Punkte:
Mit dem Solarpaket I setzt die Bundesregierung einen Teil ihrer Photovoltaik Strategie aus dem Jahr 2023 um. Die Beschlüsse fließen in unterschiedliche Gesetzesanpassungen und Verordnungen ein. Weitere Solarpakete sind angekündigt.
Eigenverbrauch ist jetzt noch lukrativer und einfacher
Die geänderten Regelungen des Solarpakets und des EEG stärken den Eigenstromverbrauch – bei Eigenheimen und auch in Form von Mieterstromprojekten:
- PV-Dachanlagen größer 40 kWp erhalten für nicht selbst verbrauchten Solarstrom eine höhere Einspeisevergütung*.
- Auf einem Dach darf neben einer PV-Anlage für den Eigenverbrauch eine zweite Anlage für die Volleinspeisung installiert werden. Eine separate PV-Anlage für die Volleinspeisung lohnt sich unter Umständen bei großen Dachflächen, um hierfür die höheren Vergütungssätze zu erhalten.
- Auch auf Dachflächen von Nebengebäuden sind nun PV-Anlagen erlaubt. Bedingung ist, dass diese Gebäude vor dem 1. März 2023 errichtet wurden. Die bisherige Beschränkung auf Wohngebäude ist entfallen. In diesem Zusammenhang ist eine Vereinfachung bei der Anlagenzusammenfassung von Vorteil: Die Leistung von PV-Anlagen auf verschiedenen Gebäuden eines Grundstücks oder in Quartieren müssen nicht mehr zu einer Anlagengröße zusammengerechnet werden, wenn dort unterschiedliche Netzanschlusspunkte bestehen. Bleiben dadurch die einzelnen PV-Anlagen unter der 100-kWp-Grenze, entfällt die Pflicht zur Direktvermarktung, und überschüssiger Strom kann gegen eine Einspeisevergütung an den Netzbetreiber abgegeben werden. Das vereinfacht und verbessert die wirtschaftliche Nutzung größerer PV-Anlagen auf verschiedenen Gebäudeteilen.
- Bei der Pflicht zur Direktvermarktung für PV-Anlagen ab 100 kWp wurde ebenfalls eine Änderung eingeführt, um den Eigenverbrauch zu erleichtern. PV-Anlagen bis 200 kWp dürfen Überschüsse unentgeltlich einspeisen. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 angeschlossen werden, besteht diese Möglichkeit sogar bis zur Leistungsgrenze von 400 kWp. Diese Regelung reduziert bei einem hohen Eigenverbrauch den bürokratischen und technischen Aufwand zur Abrechnung der eingespeisten Reststrommengen.
Einen möglichst konstant hohen Eigenverbrauch können Sie beispielsweise durch den Betriebsstrom für eine Wärmepumpe erzielen. Darüber decken Sie den Energiebedarf für Raumwärme – zum Teil auch für Kühlung – und Warmwasser. Weiter optimieren lässt sich der Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher. Den dann noch überschüssigen Strom können Sie an den Netzbetreiber verkaufen. Das EEG legt für die Überschusseinspeisung die Vergütung fest.
Die jeweils aktuellen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen zu Förderungen von PV-Anlagen lesen Sie unserem Ratgeber. Technische Systemlösungen von Vaillant für PV-Anlagen stellen wir Ihnen hier vor.
 
*Vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission.