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Antragstellung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen

Grundsätzlich ist der Förderantrag vor der Heizungsinstallation beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Eine Förderung nach Beginn der Heizungsmodernisierung, ist nicht möglich. Die steuerliche Förderung in Höhe von 20 Prozent der Kosten als Alternative zur BEG ist davon natürlich ausgenommen. Die Aufwendungen können nach Abschluss der Arbeiten in den nächsten drei Jahren über die Steuererklärung abgeschrieben werden, wenn keine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde.

Planungsleistungen dürfen schon vor Antragsabgabe erbracht werden. Höhere Kosten können Sie nachträglich nicht mehr geltend machen. Zulässig und zu empfehlen ist daher, dass die Kostenvoranschläge für die Antragstellung einen Risikoaufschlag enthalten. Fallen die tatsächlichen Kosten geringer aus, zahlt das BAFA automatisch anteilig weniger Geld aus.

Förderung einfach online beantragen

Für die Beantragung der Förderung stellt das BAFA ein Online-Formular zur Verfügung. Außer dem Kostenvoranschlag sind technische Unterlagen auf dem Internetportal hochzuladen. Das können Sie selbst machen oder Ihren Fachhandwerker dazu bevollmächtigen, wenn die Einzelmaßnahme den Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung betrifft. Für alle anderen förderfähigen Maßnahmen müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten (Energieberater) einschalten. Der übernimmt dann auch die Antragstellung. Das ist besonders wichtig, wenn Sie den iSFP-Bonus von 5 Prozent in Anspruch nehmen wollen.

Bitte beachten Sie, dass der iSFP-Bonus nur für die Heizungsoptimierung, Effizienzmaßnahmen durch die Installation förderfähiger Anlagentechnik (zum Beispiel eine Lüftungsanlage) und für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Fenstertausch) gewährt wird – nicht für den Heizungstausch.

Sobald der Antrag bei dem BAFA eingegangen ist, erhält der Absender eine Bestätigung per E-Mail. Nun können Sie einen Vertrag mit Ihrem Fachhandwerksbetrieb für die Heizungsinstallation abschließen. Die Eingangsbestätigung ist allerdings noch keine Förderzusage. Wer sicher sein will, dass die Fördermittel bewilligt werden, muss die Bearbeitungszeit abwarten. Die hängt davon ab, wie viele Anträge gerade beim BAFA in der Bearbeitung sind.

Bewilligungszeitraum beachten

Mit der schriftlichen Zusage der Förderung gibt das BAFA einen sogenannten Bewilligungszeitraum von 24 Monaten vor, in begründeten Ausnahmefällen auch länger. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die neue Heizung installiert und in Betrieb genommen haben. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums haben Sie nochmal 6 Monate Zeit, um die Rechnungen und den Verwendungsnachweis auf dem BAFA-Internetportal hochzuladen. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen zahlt das Bundesamt den Zuschuss auf Ihr Konto. Eine zügige Abwicklung lohnt sich also.

Zuschuss für Energieberater beantragen

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans als Voraussetzung für den iSFP-Bonus wird separat gefördert. Den Zuschuss dafür beantragt der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte selbst beim BAFA. Der Zuschuss wird direkt an den Energieberater gezahlt, sodass er Ihnen nur den Restbetrag seines Honorars in Rechnung stellt. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen, wie dies bei der Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen der Fall ist. Im Zuge dieses Verfahrens wird Ihr iSFP beim BAFA registriert und geprüft, sodass bei einem späteren Förderantrag der zusätzliche 5-Prozent-Bonus berücksichtigt werden kann.

Auch der Vaillant Fördergeld Service unterstützt Sie bei der Suche nach den besten Förderungen für Ihre Heizungsmodernisierung – und bei der Abwicklung! So erhalten Sie mit minimalem Aufwand die maximalen Fördergelder. Sprechen Sie hierzu gerne Ihren Vaillant Fachpartner an.

Sie haben noch keinen Fachpartner? Den richtigen Vaillant Fachpartner finden Sie hier.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite des BAFA oder von Ihrem Vaillant Fachpartner.

Das BAFA-Formular, um Ihren Energieberater mit der Antragstellung zu bevollmächtigen, können Sie hier herunterladen.

Mit diesem Link kommen Sie auf das Online-Portal des BAFA, um Ihre Förderung zu beantragen.