FAQ
Wann muss eine Ölheizung ausgetauscht werden?
Die Verpflichtung, eine Ölheizung auszutauschen, besteht, wenn diese älter als 30 Jahre und weder ein Brennwert- noch ein Niedertemperatur-Heizkessel ist, im Nennleistungsbereich von 4 bis 400 kW.
Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen zum Weiterbetrieb und zur Austauschpflicht für Ölheizungen finden Sie in unserem Ratgeber Ölheizung austauschen.
Welche Ausnahmen gibt es von der Austauschpflicht?
Eine Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, muss nicht ausgetauscht werden, wenn damit ein typisches Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten beheizt wird und der Eigentümer zum Stichtag 01.02.2002 selbst in dem Haus wohnte.
Bei einem Besitzerwechsel nach dem 01.02.2002 hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die alte Ölheizung auszutauschen.
Wie arbeitet eine Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe nutzt die unerschöpfliche Energie aus Luft, Wasser oder Erde, um Heizungswärme zu erzeugen. Mit speziellen Kältemitteln und Kompressionstechnik kann so sogar bei sehr niedrigen Außentemperaturen ausreichend Heizenergie gewonnen werden. Mehr Informationen über die genaue Funktionsweise der Wärmepumpe finden Sie auf dieser Ratgeberseite.
Wie hoch sind die Betriebskosten einer Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe nutzt Strom als Antriebsenergie. Die Stromkosten können je nach Technologie und Stromanbieter variieren. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber.
Welche Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?
Neue Ölheizungen erhalten grundsätzlich keine Förderungen mehr. Das trifft auch auf moderne Ölheizungen mit Brennwerttechnik zu.
Für Betreiber von Ölheizungen gibt es jedoch umfangreiche Förderungen und hohe finanzielle Anreize, wenn sie sich für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heiztechnik entscheiden. Es lohnt sich also, jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken. Denn nicht zuletzt durch die CO₂-Bepreisung von Heizöl werden die Betriebskosten kontinuierlich steigen.
Weitere Informationen zu alternativen, förderfähigen Heizsystemen finden Sie hier.
Wie sieht es aktuell mit den Lieferzeiten bei Wärmepumpen von Vaillant aus?
Unsere Lieferzeiten sind unterschiedlich – je nach Modell, Zubehör und Großhändler. Wir empfehlen Ihnen, die Wärmepumpe so früh wie möglich bei Ihrem Fachhandwerker zu bestellen, um keine Zeit zu verlieren – zusätzlich zu den aktuell langen Lieferzeiten kommt die Zeit, die Ihr Handwerker für die genaue Planung und Auslegung der Wärmepumpe benötigt.
Wenn Sie sich jetzt für eine Wärmepumpe von Vaillant entscheiden, entscheiden Sie sich für ein Qualitätsprodukt, von dem Sie besonders lange profitieren werden.
Ich benötige weiterführende Informationen zur Aktion Vaillant SoVorteil
Jeder Kunde, welcher seinen Heizungsfachbetrieb im Zeitraum 16.10.2023 bis 15.12.2023 mit dem Erwerb und der Installation einer neuen Vaillant Wärmepumpe beauftragt und dies im Rahmen einer verbindlichen Auftragsbestätigung nachweist, ist berechtigt einen Gutschein für den 500 Euro Vaillant SoVorteil zu generieren. Der SoVorteil wir nur gewährt beim Wechsel der alten Heizung zu einer der nachfolgenden Vaillant Wärmepumpen: flexoTHERM exclusive, flexoCOMPACT exclusive, versoTHERM plus, recoCOMPACT exclusive, aroTHERM Split, aroTHERM plus, geoTHERM. Die Installation und die Einreichung der Rechnungskopie sowie weiterer notwendiger Informationen muss bis zum 30.04.2024 unter www.vai.vg/vorteil-upload erfolgen. Nach positiver Prüfung wird der SoVorteil innerhalb von 8 Wochen ausgezahlt.
Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt separat, beispielsweise mit Hilfe des Vaillant Fördergeld Service. Der Erhalt des Vaillant SoVorteil steht somit in keiner Abhängigkeit zum Erhalt der staatlichen Förderung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Kein Problem! Im Vaillant HelpCenter finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Wärme, Energie, Klima, Lüftung und Technik.