Vaillant Logo
Intro

BEG WG Sanierung zum Effizienzhaus mit nachhaltiger Heiztechnik

Kinder beim Spielen im Wohnzimmer

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG WG

Sanierung zum Effizienzhaus

Der Großteil der deutschen Wohngebäude wurde nicht nach aktuellen energetischen Standards errichtet. Dies gilt besonders für Gebäude, die vor 1979 entstanden sind. Ohne energetische Modernisierung verbrauchen sie laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) bis zu fünfmal mehr Energie als nach 2001 errichtete Gebäude. Diese kommen im Durchschnitt auf einen Energieverbrauch von rund 85 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Doch auch viele neuere Wohnhäuser weisen keine optimale Energiebilanz auf.

Die Folge: hohe und vermeidbare Energiekosten. Eine umfassende energetische Sanierung kann den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken. Zum Vergleich: Der Primärenergiebedarf bei einem Effizienzhaus der Stufe 55 liegt oft bei etwa 40 kWh/m²a.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) will der Staat die Sanierung von Altbauten in Kombination mit klimafreundlicher Wärmeversorgung beschleunigen.

Wenn Sie Ihr Haus in einem Zug zu einem Effizienzhaus sanieren möchten, können Sie durch die BEG WG beträchtliche Fördermittel erhalten. Was gefördert wird und wie hoch die Förderung im Einzelfall ist, erfahren Sie hier.

Was ist ein Effizienzhaus?

In der BEG-Richtlinie für Wohngebäude werden für die Sanierung verschiedene Effizienzhaus-Stufen (EH) definiert: regulär EH 85, EH 70, EH 55 und EH 40. Zusätzlich gibt es das Effizienzhaus Denkmal. Je niedriger die Zahl, desto geringer ist u. a. der künftige Primärenergiebedarf des Hauses. Bezugspunkt für eine Effizienzhaus-Stufe ist ein vergleichbares Referenzgebäude, das nach den Vorgaben des früheren Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ermittelt wird und einer Effizienzhaus-Stufe von 100 entsprechen würde. Der Primärenergiebedarf eines Effizienzhauses der Stufe 85 (EH 85) ist somit um 15 Prozent geringer als der eines Standard-Referenzgebäudes. Gemäß dem GEG entspricht ein EH 85 in etwa der Effizienzklasse C im Energieausweis. Zum Vergleich: Ein Effizienzhaus der Stufe 40 (EH 40) gehört ungefähr zur Effizienzklasse A oder A+.

Welche Kriterien gibt es für ein Nachhaltiges Gebäude?

Bedingungen und Fördersätze für die Sanierung von Altbauten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) regelt die Vergabe von Förderkrediten der KfW-Bank für die Haussanierung. Die Förderung besteht in einem zinsverbilligten Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sowie – in bestimmten Fällen – in einem prozentualen Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundsätzlich gilt: Je besser die nach der Sanierung erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.

Zwei zentrale Förderbedingungen sind:

1. Erreichen einer Effizienzhausklasse (EH):
Förderfähig sind die Effizienzhausklassen EH Denkmal, EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40.

2. Erreichen der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeitsklasse (NH):
Es müssen in jedem Fall mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des sanierten Gebäudes durch erneuerbare Energien bzw. weitere anrechenbare Wärmequellen gedeckt werden.

Folgende Boni sind in der BEG WG vorgesehen:

  • Regulärer Tilgungszuschuss

    Bei Erfüllung der oben aufgeführten Mindestanforderungen erhalten Gebäude, die die Effizienzhaus-Stufen EH 40, EH 55 oder EH Denkmal erreichen, grundsätzlich einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Bei EH 70 und EH 85 wird für die EE-Klasse kein regulärer Tilgungszuschuss gewährt. Wird die NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss in jedem Fall um 5 Prozentpunkte. Weitere Boni sind abhängig von der jeweils erreichten Effizienzhaus-Stufe.

  • Nachhaltigkeit (NH-Bonus)

    Erfüllt das Gebäude zusätzlich die Anforderungen der Nachhaltigkeits-Klasse (NH), steigt der Tilgungszuschuss jeweils um 5 Prozentpunkte. Zu den Förderbedingungen gehört die Zertifizierung des Gebäudes mit dem Qualitätssiegel „QNG-PLUS“ als Bestätigung einer besonders nachhaltigen Bauweise.

  • Worst Performing Building (WPB-Bonus)

    Als Worst Performing Building gilt ein Wohngebäude unter anderem dann, wenn es laut gültigem Energiebedarfsausweis der Effizienzklasse H zugeordnet ist oder ein Jahres-Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a) ermittelt wird. Für bestimmte größere Wohngebäude ist alternativ eine Einstufung anhand von Baujahr und Sanierungszustand möglich. Der WPB-Bonus von 10 Prozentpunkten wird bei einer Sanierung auf EH 70, EH 55 oder EH 40 (jeweils mit EE-/NH-Klasse) gewährt.

  • Serielle Sanierung (SerSan-Bonus)

    Kommt das Verfahren der seriellen Sanierung zur Anwendung, wird ein Bonus von 15 Prozentpunkten gezahlt, wenn mindestens die Stufe EH 40 EE/NH oder EH 55 EE/NH erreicht wird. Für die Stufe EH 70 EE soll voraussichtlich ab Herbst 2026 ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Eine Kombination mit dem WPB-Bonus ist möglich. Beispiele für die serielle Sanierung sind vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente, die anschließend am Gebäude montiert werden. So entfällt die Dämmung vor Ort, was die Ausführung beschleunigt.

Ein Tipp zur schrittweisen Sanierung

Die Sanierung zu einem Effizienzhaus können Sie auch in einzelne Maßnahmen aufteilen und die Umsetzung über mehrere Jahre strecken. Gefördert wird diese Vorgehensweise mit einer anderen Richtlinie, der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Einzelheiten dazu finden hier. Warum eine Wärmepumpe auch für die Moderniserung die ideale Lösung ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Hier eine Übersicht der Förderqutoten

Die Förderung ist abhängig von der Efizienzhausstufe

BEG Förderbeispiele:EH 85 EEEH 70 EEEH 55 EEEH 40 EEEH Denkmal EE
Max. Förderkredit je Wohneinheit150.000 €
Basis Tilgungszuschuss 5%10%5%
NH-Bonus5%5%5%5%5%
WPB-Bonus 10%10%10%
SerSan-Bonus 5%*15%15%
Max. Förderquote5 % (7.500 €)20 % (30.000 €)35 % (52.500 €)40 % (60.000 €)10 % (15.000 €)
*

(voraussichtlich ab Ende September 2026)

Wichtig zu beachten

Keine Förderung bei der Erneuerung von Öl- und Gasheizungen

Soll im Zuge der Sanierung eine Öl- und Gasheizung erneuert werden, sind diese Kosten nicht förderfähig. Das betrifft auch die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen – beispielsweise eine Schornsteinsanierung. Öl- und Gasheizungen sind im Rahmen der BEG WG aber nicht grundsätzlich verboten, wenn das Gebäude insgesamt die Förderanforderungen erfüllt.

Ein Mann sitzt auf einer Holztreppe in einem Haus und schaut auf sein Smartphone.Ein Mann sitzt auf einer Holztreppe in einem Haus und schaut auf sein Smartphone.

Fördervoarussetzungen

Wichtig für den KfW-Kreditantrag

Die Beantragung eines KfW-Förderkredits erfolgt über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die erforderlichen Nachweise erstellt und die Sanierung fachlich begleitet. Grundsätzlich sollte die Förderung vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verträge jedoch bereits vorher abgeschlossen werden – die KfW gibt im Einzelnen vor, unter welchen Bedingungen dies beim Kaufvertrag sowie einzelnen Liefer- und Leistungsverträgen möglich ist. Auch beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gelten besondere Regelungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist dafür ein zusätzlicher Kredit von bis zu 10.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent möglich.

Wichtig zu beachten

Energieeffizienz-Experten

Energieeffizienz-Experten sind Energieberater. Aber nicht jeder Energieberater ist ein Energieeffizienz-Experte. Die KfW-Bank und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erkennen nur offiziell zertifizierte Fachleute an, die sich dann als Energieeffizienz-Experten bezeichnen dürfen. Sie finden solche Fachleute in Ihrer Nähe über die Internetseite energie-effizienz-experten.de. Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die energetische Planung oder deren Überprüfung sowie die Überwachung der fachlichen Umsetzung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

*

Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Alle Angaben ohne Gewähr.